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02. Juli 2010 |  letzte Meldung

Ministerium und Zahnärztekammern unterzeichnen Übereinkunft zu den Begehungen nach MPG

Zur Umsetzung des Medizinproduktegesetzes (MPG) in den Zahnarztpraxen Nordrhein-Westfalens haben das NRW-Gesundheitsministerium, die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe und die Zahnärztekammer Nordrhein eine neue Vereinbarung zu den Begehungen nach MPG ab dem 1. Juli 2010 bis Ende 2012 abgeschlossen.

Beide Zahnärztekammern betonen, dass diese Übereinkunft den Patientenschutz zur
obersten Prämisse macht und gleichzeitig einen entscheidenden Beitrag zur
Entbürokratisierung sowie zur Stärkung der zahnärztlichen Selbstverwaltung darstellt. Die
Kammerpräsidenten zeigen sich mit der Vereinbarung zufrieden.

Dr. Klaus Bartling, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe: „Diese Übereinkunft
war nicht selbstverständlich und konnte nur durch gemeinsame intensive Verhandlungen
beider Zahnärztekammern erreicht werden. Die Vereinbarung beweist auch, dass die
Kammern in der Gesundheitspolitik von Nordrhein-Westfalen großes Vertauen genießen.
Das ist wichtig und entscheidend für den Erfolg des aktiven Schutzes unserer Patienten.“

Die Präsidenten der beiden Zahnärztekammern legen besonderen Wert darauf, den
Patientenschutz an die oberste Stelle in der Präambel des Vertrages zu setzen. Dr. Szafraniak, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein: „Patientenschutz ist und bleibt in den Zahnarztpraxen sehr hoch angesiedelt. Dem trägt die neue Übereinkunft Rechnung. Gleichzeitig wird mit dieser Vereinbarung erreicht, dass Praxen wieder mehr Planungssicherheit bekommen.“

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