Neue und alt bekannte „Gesundheitsweise“
Dr. Philipp Rösler ernennt neuen Sachverständigenrat –
In der vergangenen Woche hat Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler den neuen Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, oft auch „Gesundheitsweise“ genannt, ernannt und den Mitgliedern ihre Berufungsurkunden überreicht.
„Der Sachverständigenrat ist mittlerweile seit 25 Jahren ein fester Bestandteil in unserem Gesundheitswesen. In seinen unabhängigen wissenschaftlichen Analysen hat der Rat bisher umfassende Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung erarbeitet.
Ich bin sicher, dass auch der neue Rat wertvolle Impulse für künftige gesundheitspolitische Entscheidungen geben wird. Ich freue mich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Ratsmitgliedern“, so Rösler anlässlich der Ernennung.
Der Minister dankte allen Mitgliedern für ihre langjährige und erfolgreiche Mitarbeit im Sachverständigenrat. Ausgeschieden sind Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey, Prof. Dr. Gerd Glaeske und Prof. Dr. Rolf Rosenbrock. Neu in den Sachverständigenrat berufen wurden Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Prof. Dr. Doris Schaeffer und Prof. Dr. Gregor Thüsing.
In der konstituierenden Sitzung wurde auch der neue Vorsitz gewählt, Prof. Dr. Eberhard Wille wurde zum Vorsitzenden und Prof. Dr. med. Matthias Schrappe zum stellvertretenden Vorsitzenden für zwei Jahre gewählt . Der neue Sachverständigenrat ist bis zum 14. Juli 2014 berufen. Ihm werden angehören: Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach, Institut für Allgemeinmedizin, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main; Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Lehrstuhl für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement, Universität Bielefeld; Prof. Dr. med. Marion Haubitz, Abteilung Nephrologie, Medizinische Hochschule Hannover; Prof. Dr. Doris Schaeffer, Lehrstuhl für Versorgungsforschung und Pflegewissenschaft, Universität Bielefeld; Prof. Dr. med. Matthias Schrappe, Institut für Patientensicherheit, Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn; Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M (Harvard), Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Rheinische Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn; Prof. Dr. rer. pol. Eberhard Wille, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, Universität Mannheim.
Weitere Informationen über den Sachverständigenrat unter www.svr-gesundheit.de.
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