Unabhängige Patientenberatung soll Regelleistung werden
Gesetzentwurf eingebracht – BZÄK schließt Kooperationsvereinbarung –
Die Bundesregierung sieht im Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der GKV (AMNOG - § 65b SGB V) vor, Einrichtungen zur unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung durch den GKV-Spitzenverband dauerhaft zu finanzieren.
„Heute ist ein guter Tag für die Patienten. Ab Januar 2011 wird es eine unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung in Deutschland als Regelversorgung geben. Häufig kennen Patienten ihre Rechte nicht und noch häufiger können sie sie nicht durchsetzen oder müssen als Bittsteller zustehende Leistungen einfordern. Mit der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung geben wir den Versicherten ein geeignetes Instrument an die Seite“, erklärte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (MdB), anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 9. Juli 2010.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) halten eine Intensivierung der Zusammenarbeit für wünschenswert und haben Ende Juni eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. In einem offenen und konstruktiven Gespräch zwischen BZÄK-Vizepräsident Dr. Dietmar Oesterreich und dem UPD-Referenten für Kooperation und Netzwerkmanagement, Marcel Weigand, seien erste Ideen entwickelt worden, um die neue Kooperation mit Leben zu füllen. Ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch wurde vereinbart.
Weitere Informationen unter: www.upd-online.de.
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