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23. Juni 2010 |  Politik aktuell

Änderungsgesetz beschließt Zwangsvernetzung mit den Kassen

Weitere Gesundheitsreformmaßnahmen unklar –

 

Am Freitag vergangener Woche hat der Bundestag das „Gesetz zu Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften“ beschlossen. In dem dazu vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorbereiteten Gesetzentwurf steckt unter anderem das Pharmasparpaket zum 1. August 2010 mit einem Herstellerabschlag von 16 Prozent (bislang 6 Prozent) für Arzneimittel ohne Festbetrag sowie ein Preisstopp für Medikamente. Laut BMG sollen damit 1,15 Milliarden Euro jährlich in der Gesetzlichen Krankenversicherung eingespart werden.

Ebenfalls enthalten ist ein „Versichertenstammdatenmanagement“ als Teil der Einführung der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Diese Änderung des Paragrafen 291 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet Arztpraxen, bei jedem Erstbesuch eines Patienten im Quartal einen Online-Abgleich der Versichertenstammdaten bei den gesetzlichen Krankenkassen durchzuführen. Dagegen hatte es im Vorfeld der Bundestagssitzung von ärztlicher Seite zahlreiche Protestaktionen gegeben.

„Hier wird die Zwangsvernetzung mit den Kassen durch die Hintertür eingeführt“, konstatiert dazu der stellvertretende Bundesvorsitzende des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Dr. Wolfram Sadowski. Der durchgeführte Stammdatenabgleich würde auf der Karte gespeichert und sei Voraussetzung für die Abrechenbarkeit der erbrachten Leistungen, heißt es. „Der Weg bis zur verpflichtenden Ankopplung zur Praxissoftware ist nicht mehr weit“, so Sadowski weiter. Unter dem Deckmantel von Missbrauchsbekämpfung und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit würden die Voraussetzungen für alle ursprünglich geplanten eGK-Anwendungen geschaffen.

Die zusätzliche Arbeit, die die Praxen für die Krankenversicherungen erbringen, bleibe laut Gesetz ohne Vergütung. Zudem müsse jeder Arzt oder Zahnarzt, der sich gegen den direkten Zugriff der Krankenkassen auf die Patientendaten wehrt, die Kosten für die notwendige Ausrüstung selbst tragen. Sadowski: „Alles in allem ist der Beschluss vom Freitag enttäuschend. Von einer Partei, die sich liberalen Grundsätzen verpflichtet, hätten wir anderes erwartet.“

Noch keine Klarheit gibt es über den weiteren gesundheitspolitischen Kurs der bürgerlich-liberalen Koalition in Berlin. Die für Freitag und Samstag vergangener Woche angesetzte Klausurtagung der Gesundheitsexperten wurde bereits Freitagnacht beendet. Echte Ergebnisse waren nach einer von Bundeskanzlerin Angela Merkel vorgegebenen neuen „Marschrichtung“ ohnehin nicht vorgesehen. Insgesamt sollen die Leistungserbringer mit vier Milliarden Euro zur Konsolidierung der GKV-Finanzen beitragen. Honorarsteigerungen, wie gerade noch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gefordert, sind damit wohl vom Tisch.

Das wird allerdings nicht reichen, um die Finanzlücke von elf Milliarden Euro abzudecken. So werden mit großer Sicherheit höhere Belastungen auf die Versicherten zukommen. Dies kündigte auch der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jens Spahn, am Montag dieser Woche an; bis zur Sommerpause solle es Klarheit geben. Die CSU hatte Beitragserhöhungen bislang abgelehnt. Da jetzt auch bei den Ärzten gespart werden soll, wird hier jetzt Bewegung erwartet. Die Beratungen der Koalition sollen am Mittwoch dieser Woche fortgesetzt werden.   

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