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01. Juni 2010 |  Politik aktuell

AOKplus-Vertragspartner legt Berufung ein

AOK Niedersachsen selbst legt keine Berufung ein und wartet ab – ZTM Lutz Wolf: Großer wirtschaftlicher Schaden –

 

Die AOK Niedersachsen wird selbst keine Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts (SG) Hannover vom 23. April 2010 einlegen. Das Gericht hatte mit diesem Urteil Einzelvereinbarungen, die die AOK mit Laboren und Anbietern von Auslandszahnersatz abgeschlossen hatte, für unzulässig erklärt. Über die sogenannten AOKplus-Labore sollten die Patienten Zahnersatz zu deutlich günstigeren Preisen erhalten können (siehe DZW 18/10).

Verklagt worden waren die AOK und ihr Vertrag mit Dentaltrade (Bremen) von der Niedersächsischen Zahntechniker-Innung (NZI) und zwei Dentallaboren. Die AOK Niedersachsen erklärte dazu auf Nachfrage der DZW-Redaktion: „Die AOK Niedersachsen legt keine Berufung gegen das Urteil ein. Sie wird den beklagten Vertrag mit der Firma Dentaltrade GmbH Co. KG, Bremen, fristgemäß zum 30. Juni 2011 beenden.“

Als Begründung wird angeführt, dass die Inanspruchnahme des Angebots seit Abschluss der ersten Verträge vor drei Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau stehen geblieben sei: „Von den jährlich rund 150.000 Fällen, in denen die AOK Zahnersatz-Leistungen übernimmt, entfallen nur rund 800 auf die insgesamt 14 Dentallabore, mit denen die AOK Niedersachsen Verträge geschlossen hat.“

Dentaltrade kündigte Ende vergangener Woche an, Berufung gegen das Urteil beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen einzulegen, dies allem Anschein nach auch durchaus mit Billigung der AOK. „Dadurch würde das Urteil nach wie vor keine Rechtskraft erlangen. Die AOK Niedersachsen wird die weitere Entwicklung verfolgen“, heißt es in der Stellungnahme der AOK dazu.

Dentaltrade war im Verfahren vor dem SG Hannover allerdings nicht Beklagte, sondern nur beigeladen. Sollte das Landessozialgericht die Einzelvereinbarungen zwischen Krankenkasse und Anbietern von preiswertem Zahnersatz ebenfalls als unzulässig ansehen, müsste die AOK den Vertrag eigentlich kündigen und nicht wie jetzt erklärt auslaufen lassen.

Müserref Stöckemann, Prokuristin bei Dentaltrade, erläuterte begründend zum Vorgehen des Unternehmens: „Mit dem Urteilsspruch aus Hannover wird die Wahlfreiheit von Patienten in Bezug auf Zahnersatzversorgungen eingeschränkt“, dies sei ein „unverständliches Signal zulasten von Patienten mit kleinem Budget.“

ZTM Lutz Wolf, Obermeister der Niedersächsischen Zahntechniker-Innung und langjähriger Vorsitzender des Verbands Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), misst dem in erster Instanz erreichten Urteil des SG Hannover auch bundesweite Bedeutung zu. „Unabhängig von der rechtlichen Bedeutung des Urteils für das Zahntechnikerhandwerk betont der Vorstand der NZI die wettbewerbs- und marktpolitische Bedeutung. Ein freier, qualitätsorientierter Wettbewerb  kann nicht zustandekommen, wenn einerseits die Kassen Preise für zahntechnische Leistungen vereinbaren und natürlich eine hohe Qualität der Leistung erwarten und andererseits ihre Versicherten in die Versorgung mit ausländischen Billiganbietern führen“, erklärte Wolf auf einer Pressekonferenz zur Bewertung des Urteils am Freitag vergangener Woche in Hannover.

„Die von der AOK abgeschlossenen Verträge haben den niedersächsischen Laboren großen wirtschaftlichen Schaden zugefügt“, so Wolf. Allein 128 Labore in Niedersachsen hätten in den vergangenen Jahren seit 2005 schließen müssen (derzeit gibt es in der NZI 470 Mitglieder und 7.500 Arbeitnehmer). Neben dem direkten Wettbewerbsdruck mache sich auch der Preisdruck für die deutschen Labore erheblich bemerkbar. Er bezweifelte auch die von der AOK angeführte geringe Zahl der über die AOKplus-Labore in Anspruch genommenen ZE-Versorgungen. Hier würde offensichtlich von der AOK versucht, das Problem nach außen kleinzureden, hieß es auch aus der NZI.

Die öffentlichen Diskussionen setzen der AOK Niedersachsen anscheinend doch zu. Die Kasse, die zum 1. April 2010  der IKK Niedersachsen fusionierte, suche das Gespräch mit der Industrie- und Handelskammer und wohl auch mit der NZI, heißt es.   

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