
„Blinde Flecke in der Wahrnehmung“
VDZI-Präsident Schwichtenberg fordert mehr Unterstützung von KZBV und Kassen für die Zahntechniker und gegen Selektivverträge –
Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) erwartet für diese Woche eine Entscheidung des Bundesschiedsamts über eine neue Version des von Zahntechnikerseite Ende 2008 gekündigten Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen nach Paragraf 88 Absatz 1 Fünftes Sozialgesetzbuch. In den Verhandlungen sei es in den Grundsatzpositionen des VDZI nicht zu einer Einigung gekommen, so der Präsident des VDZI, ZTM Jürgen Schwichtenberg, auf der Pressekonferenz des VDZI zum Verbandstag Ende vergangener Woche in Gütersloh.
Der VDZI fordert unter anderem wegen der technischen und materialtechnischen Entwicklung eine Konkretisierung der Leistungsinhalte der Einzelleistungen, die Herstellung der Vertragsparität mit klaren Regelungen dafür, dass das Labor alle erforderlichen Informationen für einen Auftrag erhält, die für die Kenntnis der tatsächlichen Abrechnungsgrundlage erforderlich sind, und die Sicherstellung berufsrechtlicher Zulassungsvoraussetzungen für Zahntechniker. Gründe für das Scheitern seien zum einen die heterogenen, mehr auf „Schäppchenjagd“ ausgerichteten Interessen der Krankenkassenarten, aber auch die mangelnde Unterstützung von zahnärztlicher Seite. Man habe insbesondere „in den Grundsatzfragen das Verständnis und die Unterstützung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung“ vermisst.
Der VDZI sei daher nicht mehr länger bereit hinzunehmen, dass Kassen und Teile der Zahnärzteschaft „einzeln und gemeinsam immer dann einen blinden Fleck in ihrer Wahrnehmung entwickeln, wenn es um die Frage von fairen und transparenten Regelungen für Zahntechniker geht“, so Schwichtenberg.
Er griff dabei auch die Einzel- und Selektivverträge und die schwammige Haltung der zahnärztlichen Standespolitik an: Der VDZI kämpfe weiter für eine gesetzliche Klarstellung des Paragrafen 73 c SGB V und gegen die darauf konstruierten Selektivverträge für die Versorgung mit Zahnersatz. Man fordere die KZBV auf, konsequent und öffentlich diese VDZI-Forderung weiter zu unterstützen,. „Für den VDZI erscheint es bedenklich, wenn man in einigen zahnärztlichen Organisationen beobachten muss, wie der Begriff der Selektivverträge mit immer neuen semantischen und dialektischen Übungen für eigene Interessen umzudeuten versucht wird“, so Schwichtenberg. Die eine spreche nur noch von Ablehnung fremdgesteuerter Selektivverträge, die andere diskutiere über kollektive Selektivverträge.
Der VDZI beanspruche in der GKV und in der Privaten Krankenversicherung zudem (bisher nicht gegebene) eigenständige Vertragsrechte, „um die ungleichen Machtverhältnisse zwischen Zahnärzteschaft und Meisterbetrieben für einen leistungsgerechten Wettbewerb austarieren und der Informations- und Marktmacht von Krankenversicherungen angemessen begegnen zu können“, so Schwichtenberg in Gütersloh.
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