EU-Gesundheitsminister einigen sich auf Patientenrechte-Richtlinie
Verbesserungen in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung –
In der vergangenen Woche konnten die EU-Gesundheitsminister im EPSCO-Rat (Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) in Brüssel eine politische Einigung über den Richtlinienvorschlag zur Ausübung von Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung erzielen.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz, begrüßte die Einigung: „Die spanische Ratspräsidentschaft hat gute Arbeit geleistet, um zu einem Kompromisstext zu kommen, der für alle Mitgliedstaaten tragbar ist. Mit diesem Text sind wir einen wichtigen Schritt weiter auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit für alle Patientinnen und Patienten in Europa bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Es wird ein spürbarer europäischer Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen, von dem insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner in grenznahen Regionen profitieren werden. Auch für Leistungserbringer, beispielsweise Ärztinnen und Ärzte und Krankenhäuser, bietet die Richtlinie große Chancen.“
Der Richtlinienvorschlag wird nach der Sommerpause in zweiter Lesung im Europäischen Parlament verhandelt werden, mit dem man ebenfalls eine Einigung erzielen will. Sollte dies gelingen, müssten die Mitgliedstaaten den Richtlinienvorschlag noch in nationales Recht umsetzen. In Deutschland ist die Kostenerstattung für Leistungen im EU-Ausland bereits seit 2004 geregelt.
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