
Für 2011 Nullrunde für Zahnärzte vorgeschlagen
Langfristig soll Grundlohnsummenanbindung fallen – CDU-Gesundheitsexperten Spahn und Koschorrek legen Papier für Verhandlungen mit Rösler vor –
Für Zahnärzte und Krankenhäuser könnte es im kommenden Jahr in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Nullrunde geben. Die Grundlohnsummensteigerung soll für 2011 auf null gesetzt werden. Geschätztes Einsparvolumen: Rund 500 Millionen Euro. Langfristig soll dafür – wie von den Zahnärzten seit Jahren gefordert – die Grundlohnsummenanbindung für die Honorarsteigerungen der Zahnärzte in der GKV abgelöst werden. Die bereits beschlossene Ablösung der Grundlohnsummenanbindung für die Krankenhäuser durch einen krankenhausspezifischen Orientierungswert soll nur verschoben werden.
Diese und weitere Vorschläge sind Bestandteil eines Papiers, das der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Jens Spahn (MdB), und Dr. med. dent. Rolf Korschorrek (MdB) im Vorfeld der Sitzung der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am Montag dieser Woche in Vorbereitung auf die Klausurtagung der Gesundheitspolitiker der schwarz-gelben Regierungskoalition mit Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler am 18. und 19. Juni 2010 vorgelegt haben.
Die Klausur soll neben Einsparmöglichkeiten für den Bundesetat und angesichts des erwarteten Defizits von elf Milliarden Euro für 2011 in der Gesetzlichen Krankenversicherung auch Klarheit über den künftigen Kurs der Gesundheitspolitik der bürgerlich-liberalen Koalition bringen. Rösler war zuletzt mit seinem Entwurf für einen Einstieg in die Gesundheitsprämie am Widerstand der CSU gescheitert. Der Auftrag der Sparklausur im Bundeskanzleramt Anfang Juni an ihn lautete, weitere Sparvorschläge zu erarbeiten.
Die auf drei Seiten von Spahn und Koschorrek knapp zusammengestellten Vorschläge könnten bei voller Ausschöpfung aller Optionen ein Einsparvolumen von 2,2 Milliarden Euro für 2011 erbringen. „Wir sollten vonseiten der Union eigene Vorschläge machen. Das haben wir getan“, so Korschorrek gegenüber der DZW zum Papier.
Ziel sei es, alle Bereiche der GKV „an der historischen Aufgabe, das größte Defizit in der Geschichte der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bewältigen, zu beteiligen. Dabei haben wir versucht, kurzfristige Sparmaßnahmen mit einem Ausblick auf strukturelle, längerfristig wirkende Veränderungen in allen Bereichen zu verknüpfen, wie wir es auch beim Pharmapaket gemacht haben. Dies erhöht die Akzeptanz“, heißt es in der Einleitung zu den Einsparoptionen.
Vorgeschlagen werden für 2011 auch eine Nullrunde bei der Steigerung der Verwaltungskosten der Kassen (Ersparnis rund 350 Millionen Euro), langfristig sollen Anreize für effiziente Verwaltung gesetzt werden. Bei den Ärzten soll nach Spahns und Koschorreks Vorstellung die Parameter Demographie und Diagnose in einer Relation von 50 zu 50 für die „Zuwachsmessung für die morbiditätsorientierte Vergütung“ angesetzt werden. Zudem soll der vom Bewertungsausschuss zu ermittelnde Steigerungsfaktor für die Ärzte in der Wirkung für 2011 auf 50 Prozent begrenzt werden. Das Einsparvolumen dieser Maßnahmen betrage mindestens 500 Millionen Euro.
Dafür soll strukturell die Vergütungsstruktur so entwickelt werden, dass durch die Regelleistungsvolumina (RLV) eine „auskömmliche Vergütung für die Grundversorgung“ erzielt werden kann. Die Bedarfsplanung soll sektorübergreifend und kleinräumiger werden, die Krankenhäuser mit berücksichtigt werden.
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Die Großhandelsmarge für den Arzneimittelgroßhandel soll 2011 abgesenkt werden (Einsparung rund 400 Millionen Euro) und langfristig auf einen Fixkostenzuschlag umgestellt werden. Für die Apotheken schlagen Spahn und Koschorrek für 2011 einen höheren Apothekenabschlag von 2,10 Euro (heute 1,75 Euro) pro Packung vor (Einsparung rund 100 Millionen Euro).
Noch nicht im Papier, aber ebenfalls in der Diskussion unter den Gesundheitspolitikern der Koalition sei die Abschaffung der sogenannten Hausarztverträge, so Koschorrek. Diese Verträge werden von den Krankenkassen wegen der hier in der Regel vereinbarten Honoraraufschläge und Zusatzhonorare als Kostentreiber eingestuft. Deshalb haben vor allem die Ersatzkassen versucht, den Abschluss dieser vom Gesetzgeber vorgegebenen Verträge hinauszuschieben, Schiedsverfahren sind noch anhängig.
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