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08. Juni 2010 |  Politik aktuell

Neue Vergütung für Füllungsleistungen in der Heilfürsorge

An Bepreisung für Inlays orientiert – KZBV-Vorstandsvize Dr. Wolfgang Eßer: richtungweisende Vereinbarung –

 

Für die Vergütung von Versorgungen mit plastischen Füllungen bei Patienten, denen freie Heilfürsorge zusteht – in erster Linie Soldaten und Polizeibeamte der Bundespolizei – konnte jetzt mit dem Bundesverteidigungsministerium (BMVg) und dem Bundesinnenministerium (BMI) eine neue Vereinbarung ausgehandelt werden. Diese Vereinbarung umfasst vier eigene Positionen „Heilfürsorge-Restauration“ (HR) für plastische Füllungen in Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik (SDA), darunter auch eine mehr als dreiflächige Füllung oder ein Eckenaufbau im Frontzahnbereich.

Die Vereinbarung greift, wenn Heilfürsorgeberechtigte eine zahnärztliche Behandlung bei niedergelassenen Zahnärzten in Anspruch nehmen, bei Soldatinnen und Soldaten, wenn sie zur Behandlung in den zivilen Bereich überwiesen werden müssen. Bei vorliegender Zahnarzt-Überweisung unterliegen die HR-Positionen bei diesen auch keiner weiteren Genehmigungspflicht. Die neue Vereinbarung gilt dabei nicht nur für Berufs- und Zeitsoldaten, sondern für alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, also auch für Grundwehrdienstleistende. Die Leistungen werden nach beendeter Behandlung über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) abgerechnet.

Dr. Wolfgang Eßer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hat diese Vereinbarung mit den Vertretern der Heilfürsorge im BMVg und BMI ausgearbeitet. „Wir haben jetzt für die Füllungstherapie bei Soldaten und Polizeibeamten eine abrechnungstechnisch korrekte Lösung erreichen können, die zeigt, wie Preis und Leistung zahnärztlicher Behandlungen mit fairen Vertragspartnern gestaltet werden können. Für die Heilfürsorgeberechtigten ist sie gut, weil sie eine hochwertige und moderne Versorgung ermöglicht. Für die Kollegenschaft ist sie gut, weil wir eine sehr ordentliche Honorierung erreicht haben.“

Die Vergütung für die Füllungsleistungen orientiere sich an der Bepreisung für Inlays und sei damit laut Eßer richtungsweisend auch für die anstehenden Verhandlungen zur GOZ. „Eine solche Vereinbarung zu Privatleistungen mit Kostenträgern im Umfeld der sozialen Krankenversicherung wird hoffentlich bei den Diskussionen um die GOZ-Novelle eine unterstützende Wirkung haben“, so Eßers Bewertung. 

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