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22. Juni 2010 |  Politik aktuell

Niemanden von der zahnmedizinischen Versorgung ausschließen

BZÄK, KZBV und Wissenschaft legen ein Konzept zur Alters- und Behindertenzahnheilkunde in der GKV vor – „ermutigende Signale“ aus der Politik –

 

Der Stand der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland ist allgemein hoch, auch bei älteren Menschen. Aber es gibt ein Versorgungslücke: Wer nicht selbst in die Praxis des Zahnarztes kommen kann oder seine Mundhygiene aufgrund von körperlicher oder psychischer Behinderung, Alter und Pflegebedürftigkeit nicht adäquat selbst ausführen kann, fällt buchstäblich durch das Netz der ambulanten vertragszahnärztlichen Versorgung.

Stellten das Konzept in Berlin vor: Dr. Dietmar Oesterreich, Prof. Dr. Andreas Schulte und Dr. Wolfgang Eßer (v. l.). Foto: BZÄK/KZBV

Dieses Loch durch eine entsprechende Gesetzgebung zu schließen und damit die Voraussetzungen zu schaffen, auch diesen Menschen eine adäquate zahnmedizinische Betreuung zukommen zu lassen, ist das Ziel des „Konzepts zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen“, das Mitte vergangener Woche in Berlin der Presse vorgestellt wurde. Erarbeitet wurde es gemeinsam von Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), Deutscher Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ) und der Arbeitsgemeinschaft für zahnärztliche Behindertenbehandlung im Berufsverband Deutscher Oralchirurgen (BDO).

„Unser System geht von zwei Voraussetzungen aus, die diese Menschen nicht mehr erfüllen können. Volljährige Versicherte sollen zur Vorsorge selbst die Zähne putzen und zur Behandlung eine Zahnarztpraxis aufsuchen können, also weitestgehend selbst die Verantwortung für ihre Mundgesundheit tragen können.“ Damit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Präventionsleistungen jenseits des 18. Lebensjahrs und deswegen sei auch die aufsuchende Zahnmedizin schwach ausgeprägt, so Dr. Wolfgang Eßer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV.

Die Zahl dieser Patienten wird in den nächsten Jahrzehnten aufgrund der demografischen Entwicklung deutlich steigen, so der Vizepräsident der BZÄK, Dr. Dietmar Oesterreich, in Berlin. „Das Thema steht bei den Zahnärzten bereits seit mehr als 20 Jahren auf der Agenda. Der Berufsstand ist hier aktiv, es gibt viele Ansätze und Modelle, auch für Best Practice in diesem Bereich. Aber wir scheitern bislang an den gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen. Wir wollen die Mundgesundheit dieser Menschen verbessern und damit auch deren Lebensqualität.“ Die Zahnärzte „können und wollen diese Patienten nicht alleine lassen“, so auch Eßer.

Prof. Dr. Andreas Schulte, Uni Heidelberg, verwies darauf, dass der Mensch sehr lange und viel Training und Remotivation benötige, um die „anspruchsvolle Kulturtechnik des Zähneputzens zu beherrschen“. Selbst dann sei professionelle Hilfe oft erforderlich. Die Mundgesundheit könne sich dramatisch verschlechtern, wenn das Zähneputzen nicht täglich und effektiv durchgeführt werden könne. Sei ein Mensch hier gehandicapt – durch Alter, Krankheit oder Behinderung – sei Unterstützung durch die Pflegenden nötig, die wiederum hierzu angeleitet werden und auch die Scheu vor einem Eingriff in die Mundhöhle eines anderen Menschen überwinden müssten.

Zahnmedizinische Herausforderungen seien zudem die aufsuchende Betreuung und Behandlung unter schwierigen Bedingungen und eine angemessene und funktionale prothetische Versorgung.
Ziel ist es, eine Anspruchsberechtigung für pflegebedürftige und behinderte Menschen im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) aufzunehmen, vorzugsweise im Paragrafen 22, der sich mit dem Thema Prävention befasst. „Die Politik muss den ordnungspolitischen Rahmen schaffen, den wir im Gemeinsamen Bundesausschuss dann ausfüllen“, so Eßer. Mit dem jetzt vorgelegten Konzept in großem Konsens von KZBV, BZÄK und Wissenschaft sei die fachliche Grundlage geschaffen. Was die Anspruchsberechtigung angehe, so könne sich diese an der Pflegestufe sowie wissenschaftlichen Vorgaben orientieren. Wer eine Pflegestufe hat, sollte anspruchsberechtigt sein, ebenso jene Patienten, die Eingliederungshilfen bekommen. Die Einstufung, ob ein Patient anspruchsberechtigt sei, könne durch die Zahnärzte oder ebenso gut durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgen.

Reha erweitern

Ein weiteres Problem ist die zahnmedizinische Behandlung von behinderten oder pflegebedürftigen Menschen in Krankenhäusern oder Rehabilitationseinrichtungen. Hierfür seien in den Abrechnungsbestimmungen der Diagnosebezogenen Fallgruppen (Diagnosis Related Groups – DRG) keine Positionen vorgesehen. „Wir erbringen diese Leistungen weitgehend karitativ“, bestätigt auch Schulte.

Prof. Dr. Ina Nitschke, Präsidentin der DGAZ und Mitautorin des Konzepts, erläuterte im Gespräch mit der DZW dieses erhebliche Problem. Rehabilitationsmaßnahmen, zum Beispiel bei Diabetes oder nach Schlaganfall, enthalten keine zahnmedizinische Behandlung, was den Therapieerfolg oft deutlich beeinträchtige. „Wie soll eine Logopädin einem Schlaganfallpatienten helfen, wieder sprechen zu lernen, wenn die Prothese überhaupt nicht mehr sitzt und dringend unterfüttert werden müsste?“, schildert Nitschke das Problem am Beispiel. „Zahnärztliche Vor- und Begleitbehandlungen sind absolut sinnvoll für den Erfolg der Reha.“ Das sei nicht nur eine ethisch-medizinische, sondern auch eine wirtschaftliche Frage.

RLV für Anästhesien ab Juli

Zum 1. Juli 2010 kommt für die ambulante Behandlung von Patienten in einer zahnärztlich veranlassten Vollnarkose vermutlich ein neues Problem auf Zahnärzte und niedergelassene Anästhesisten zu. Die Regelleistungsvolumina (RLV) werden dann auch für diese Behandlungen relevant. Nach der Einführung der RLV Anfang 2008 war es bereits zu teilweise erheblichen Schwierigkeiten gekommen, noch solche Anästhesien vor allem für Kinder, aber auch für behinderte Patienten in den Praxen durchzuführen, da die niedergelassenen Anästhesisten sich aufgrund der sehr niedrig honorierten Leistungen für diese Behandlungen in den Zahnarztpraxen vielfach außerstande sahen, hierfür Termine zu vergeben. Vor allem die Kinder- und Jugendzahnärzte hatten damals oft gemeinsam mit den Eltern in der Politik Alarm geschlagen, sodass die RLV in vielen Bundesländern für diese Behandlungen zunächst ausgesetzt wurden. Jetzt hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in dieser Sache entschieden – ohne die Zahnärzte dazu wirklich zu hören.

(Artikel gekürzt)

Den vollständigen Artikel lesen Sie in der DZW 25/10 auf Seite 1.

 

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