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22. Juni 2010 |  Politik aktuell

Praxen optimieren Hygienemanagement

Institut der Deutschen Zahnärzte legt Erhebung vor –

 

Nachdem inzwischen vier Jahre nach dem Erlass der zweiten Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur Infektionsprävention im zahnmedizinischen Bereich vergangen sind und der BZÄK/DAHZ-Hygieneplan sowie die 7. Ausgabe des DAHZ-Hygieneleitfadens systematische Infektionsschutzmaßnahmen in Klinik und Praxis unterstützten, war es an der Zeit, die momentane Situation in den deutschen Zahnarztpraxen zu analysieren.

Eine entsprechende Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte dazu wurde im Vorjahr von Dipl.-Ing. Dr. med. dent. Victor Paul Meyer (IDZ) und PD Dr. Lutz Jatzwauk (TU Dresden, Vorsitzender des Arbeitskreises Instrumentenaufbereitung und DAHZ-Mitglied), in Zusammenarbeit mit TNS Healthcare München ausgeführt und hat recht aufschlussreiche Resultate aus 500 befragten Praxen ergeben.

Vorweg ist die erfreuliche Tatsache zu erwähnen, dass die apparative Ausrüstung insbesondere mit Ultraschallgeräten (76 Prozent) und Sterilisatoren vom Typ B/S (81/11 Prozent) enorm zugenommen hat, während die von verschiedenen Seiten so sehr forcierte Anwendung von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten (RDG) nur von 32 auf 45 Prozent angestiegen ist. Der Anteil der manuellen Aufbereitung beträgt somit 55 Prozent.

Insgesamt gesehen kann festgehalten werden, dass die in den Praxen realisierten Hygienemaßnahmen vor allem von der Technik her im Verlauf der vergangenen zehn Jahre kontinuierlich verbessert wurden. Die normativen Anforderungen auch an die einschlägigen Unternehmen der Dentalindustrie wurden – vor allem mit der DIN EN 13060 für Kleindampfdrucksterilisatoren – ständig gesteigert.

Dass eine deutliche Optimierung der Situation eingetreten ist, konnte auch durch einen Vergleich mit Untersuchungen aus den Jahren 2003 und 2005 bestätigt werden. Ebenso wurde eine frühere IDZ-Studie (Meyer und Buhtz 1996) über die apparative Ausstattung im Hygienebereich ausgewertet, wobei es damals – außer der BGW-Unfallverhütungsvorschrift (zum Schutz des Personals!) aus dem Jahr 1982 – noch keine amtlichen Regelwerke für den Infektionsschutz in der Zahnarztpraxis gab.

Diese IDZ-Studie zeigt auch, dass Wissenschaft und Standesorganisation eng zusammenarbeiten, wenn es um die Verbesserung des zahnärztlichen Hygienemanagements und damit der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität geht. Hier aber stellte sich auch heraus, dass es noch einen weiteren Forschungsbedarf – als Teil der Versorgungsforschung – gibt, um damit auch, so der IDZ-Bericht, das Verständnis für den Sinn und die Methode der Validierung von Aufbereitungsprozessen zu fördern und zu erhöhen.

Die IDZ-Studie kann kostenlos angefordert (idz@idz-koeln.de) oder als PDF-Datei im Internet (www.idz-koeln.de) heruntergeladen werden.  

 Kimmel

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