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08. Juni 2010 |  Politik aktuell

Zahnärzte und Kassen fordern gemeinsam gerechtere Wettbewerbsbedingungen

Ersatzkassenverband und KZBV einigen sich auf Eckpunkte zur Reform der zahnärztlichen Vergütungsstrukturen – Umfang der Mittel für die Versorgung sichern –

 

In der vertragszahnärztlichen Versorgung bilden sich angesichts des anhaltenden Reformstaus ganz neue Allianzen zwischen Kassenzahnärzten und Krankenkassen. So haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) jetzt auf Eckpunkte für eine Reform der zahnärztlichen Vergütungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verständigt, in denen vonseiten der Kassen auch die Forderung der Zahnärzte nach einer Abkehr von veralteten Budgets akzeptiert wird.

KZBV-Vorstandsvize Dr. Wolfgang Eßer

Ziel der gemeinsamen Forderungen an den Gesetzgeber ist eine Fortentwicklung und Flexibilisierung der Vergütungsstrukturen, die regionale Besonderheiten berücksichtigen und gerechtere Wettbewerbsbedingungen für Vertragszahnärzte und Ersatzkassen herstellen, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung von KZBV und vdek.

Für Dr. Wolfgang Eßer, stellvertretender Vorsitzender des KZBV-Vorstands, ist eine Reform des zahnärztlichen Vergütungssystems lange überfällig: „Die gesetzlichen Regelungen von gestern passen nicht mehr zur wettbewerblich ausgerichteten Versorgungswelt von heute und gefährden die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung. Wir haben noch immer Budgets auf der Basis historischer Leistungsbedarfe“, so Eßer.

Zudem habe die Politik den Krankenkassenwechsel erleichtert. Wechseln viele Versicherte, verändere das den Leistungsbedarf einzelner Kassen. „Weil die Vergütungsstrukturen das unberücksichtigt lassen, verliert die vertragszahnärztliche Versorgung jährlich mehr als 100 Millionen Euro. Neben der Zahl der Versicherten muss auch die Versichertenstruktur einer Krankenkasse bei der Festlegung der Honorarvolumina berücksichtigt werden können“, begründet der KZBV-Vize die Forderungen.

Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Ersatzkassenverbands

Nötig seien adäquate Steuerungselemente, die den zahnmedizinischen Fortschritt nicht behinderten. Dass die Zahnmedizin kein Kostentreiber in der GKV sei, belege die Entwicklung der vergangenen Jahre, so Eßer.

Auch der Vorstandsvorsitzende des vdek, Thomas Ballast, sieht dringenden Reformbedarf: „Historisch bedingt haben wir bei Primär- und Ersatzkassen unterschiedliche Vergütungen für zahnärztliche Leistungen. Anders als für die vertragsärztliche Vergütung und die Vergütung von Krankenhausleistungen sind diese Unterschiede bisher im zahnärztlichen Honorarbereich nicht per Gesetz behoben worden.“ Für die Ersatzkassen bedeute dies spürbare Wettbewerbsnachteile für ihre Versicherten finanzielle Belastungen. „Wir brauchen deshalb eine Angleichung der Honorare. Das kann auf Länderebene passieren, damit regionalen Besonderheiten Rechnung getragen wird“, fordert Ballast.

Vorgeschlagen werde eine nach der Versichertenzahl der einzelnen Kasse und deren tatsächlichen Leistungsbedarf gewichtete Angleichung. Damit, so Ballast weiter, stelle man sicher, dass für alle Krankenkassen gleiche Ausgangsbedingungen im Wettbewerb gelten und für die zahnmedizinische Versorgung der Versicherten insgesamt künftig nicht weniger Mittel als bisher zur Verfügung stünden.  

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