Gleiches Recht für alle Berufsgeheimnisträger
BZÄK fordert Schutz des Vertrauens –
Die Bundeszahnärztekammer begrüßt den aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht. Sie spricht sich aber ergänzend dafür aus, alle Berufsgeheimnisträger, insbesondere die Ärzte und Zahnärzte, in den Kreis der durch Paragrafen 160 a Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO) geschützten Personen einzubeziehen und dadurch einen einheitlichen Schutz aller Berufsgeheimnisträger zu erreichen.
Damit würde auch das durch Paragrafen 160 a StPO im Jahr 2007 eingeführte Zwei-Klassenrecht innerhalb der Gruppe der Berufsgeheimnisträger wieder aufgeheben. In diesem Punkt gehe der Referentenentwurf nicht weit genug, so die BZÄK. Dieser Standpunkt dürfte durch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unzulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung eine Stärkung erfahren, heißt es im BZÄK-Klartext.
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