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19. Mai 2010 |  Politik aktuell

FVDZ will kleine Gesundheitsprämie für Zahnmedizin

Monatliche Prämie von 18,90 Euro möglich – Rösler bleibt beim Deutschen Ärztetag auf seinem Kurs –

 

Nur zwei Tage nach dem Wahldebakel für die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen und damit dem Verlust der Bundesratsmehrheit der bürgerlich-liberalen Bundesregierung im Bundesrat sprach Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler in Dresden vor den Delegierten des Deutschen Ärztetags. Viele neue Botschaften hatte er nicht im Gepäck. Er blieb auf seinem Kurs.

Dr. Philipp Rösler – Quelle: KZBV/Axentis

So hielt Rösler am Konzept der Kopfpauschale fest. Zudem votierte er für mehr Eigenverantwortung der Versicherten und erteilte gleichzeitig den Forderungen nach Priorisierung von Leistungen, wie sie BÄK-Präsident Prof. Dr. Dietrich Hoppe erneut erhob, eine Absage.
Ähnlich wie schon bei den Zahnärzten eine Woche zuvor versicherte er, dass der Bachelor für die Medizin nicht tauge. Gleichzeitig mahnte er ein neues Berufsbild des Arztes an, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtige. Damit ist die Einzelpraxis als typische Form der Berufsausübung für die niedergelassenen Ärzte ein Auslaufmodell. Rösler sieht die Arbeit als angestellter Arzt in Medizinischen Versorgungszentren dabei als eine wichtige Option. Der zentrale Punkt sei, dass die Freiberuflichkeit des Arztes gesichert bleiben müsse und die medizinische Orientierung der dominierende Maßstab sei, bekräftigte er hierzu eine schon bei den Zahnärzten geäußerte Positionierung. Rösler zeigte sich mit Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung zudem einig, dass Aktiengesellschaften als Träger von MVZ möglicherweise eher nach den Regeln des Kapitalmarkts als nach denen der Medizin funktionieren könnten.

Erneut mit Mehrheit abgelehnt haben die Delegierten des Deutschen Ärztetags die elektronische Gesundheitskarte (eGK), gegen den eindringlichen Rat des Telematik-Beauftragten der BÄK, der mit solchen Beschlüssen die Ärzte bei der Telematik-Entwicklung künftig auf der Zuschauerbank sah, während auf dem Feld das Spiel entschieden werde.

Am Mittwoch vergangener Woche tagte die Regierungskommission zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum dritten Mal. Dabei wurden drei wissenschaftliche Konzepte vorgestellt, „welche die ordnungspolitische Idee des Prämienmodells erläuterten“, hieß es dazu aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Das „Modell Zahnmedizin“ sieht vor, die GKV-Leistungsbereiche der Zahnmedizin (inklusive Zahnersatz und anteilige Verwaltungskosten) von geschätzt 12,567 Milliarden Euro im Jahr 2011 gesondert auszuweisen. „Der Einstieg in die kleine Gesundheitsprämie Typ ‚Modell Zahnmedizin‘ erfolgt dadurch, dass der Betrag von 12,567 Milliarden Euro nicht mehr über einen prozentualen Beitrag auf die beitragspflichtigen Einnahmen der GKV-Mitglieder finanziert wird“, heißt es. Die Finanzierung erfolge nun über eine für alle Erwachsenen identische kleine Gesundheitsprämie, die sich auf monatlich 18,90 Euro beläuft.

„Um eine finanzielle Benachteiligung einkommensschwacher Personen zu verhindern, wird die kleine Gesundheitsprämie an einen gerechten sozialen Ausgleich gekoppelt“, heißt es im Papier. Der soziale Ausgleich werde über eine Belastungsgrenze von 1,165 Prozentpunkte umgesetzt und bezieht sich auf das Familieneinkommen. Keine Person soll mit mehr als 1,165 Prozent in Bezug auf ihr Einkommen belastet werden. Entstehende Differenzen soll die Kasse über einen systeminternen sozialen Ausgleich erhalten, der aus dem Gesundheitsfonds finanziert wird. Dafür müsste den Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds ein Betrag von rund 3,484 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Ziehe man diesen Betrag ab, verfüge der Gesundheitsfonds durch die „kleine Gesundheitsprämie“  so über ein Zuweisungsvolumen von rund 162 Milliarden Euro.

(Artikel gekürzt)

Den vollständigen Artikel lesen Sie in der DZW 20/10 auf Seite 1.

 

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