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18. Mai 2010 |  Politik aktuell

Paragraf 73c SGB V ohne Geltung für die Zahnmedizin

IGZ: Kollegen nicht allein lassen – freiberuflicher, niedergelassener Zahnarzt Rückgrat der zahnärztlichen Versorgung –

 

Die Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände Deutschland IGZ e.V. fordert in ihren Beschlüssen der Hauptversammlung vom 6. Mai in Berlin die zahnärztlichen Körperschaften auf, „ihre Mitglieder auf dem sich langsam herausbildenden Vertragsmarkt nicht allein zu lassen“.

„Alle Verträge, die es Gruppen von (Zahn-)Ärzten oder Krankenkassen ermöglichen, die übrigen (Zahn-)Ärzte von der Teilnahme an der Versorgung auszuschließen, sind auf lange Sicht für uns alle von Nachteil. Deshalb sollen die Körperschaften darauf hinwirken, dass der Paragraf 73c SGB V nicht für die zahnärztliche Versorgung gilt“, heißt es in den Beschlüssen.

Kollektive Ergänzungsverträge seien für die KZVen möglich. „Diese Verträge müssen allen Zahnärzten zugänglich sein und zusätzliche Leistungen für zusätzliches Geld („add on“) bieten. Ebenso ist darauf zu achten, dass sie das Budget nicht aushöhlen. Die Krankenkassen sollten dabei (Fest-)Zuschüsse leisten, feste Honorarsätze sollten nach Möglichkeit nicht vereinbart werden“, so der IGZ-Beschluss.

Die Körperschaften sollten zudem die Arbeit an weiteren Festzuschussmodellen vorantreiben. „Festzuschüsse sind sozial gerecht und sie schaffen Sicherheit für Patienten, Kassen und Zahnärzte“, heißt es. Befürwortet wird die Kostenerstattung; sie soll von bürokratischen Hemmnissen befreit werden, „damit dieses Instrument Patienten und Zahnärzten zur Verfügung steht, sofern beide sich darin einig sind, es zu benutzen“.

Man beobachte mit Sorge die Bestrebungen zahnärztlicher Fachverbände, neue Fachgebiete abzugrenzen und diese für ihre zertifizierten Mitglieder zu reservieren, hier stehe nicht die bessere Versorgung, sondern die Marktbeherrschung im Fokus. „Dieses wird zu einer Aufsplitterung des Berufsstands führen, deren Folgen am Beispiel der Ärzte studiert werden kann. Am Ende werden wir alle verlieren, wenn wir zulassen, dass man uns gegeneinander ausspielet. Wir Zahnärzte müssen alles tun, um die Einheit des Berufsstands zu erhalten.“

Der freiberufliche, niedergelassene Zahnarzt sei immer noch das Rückgrat der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland. Man begrüße daher, dass sich der Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler ausdrücklich zum freiberuflich tätigen Arzt und Zahnarzt bekennt, fordere aber die Politik auch auf, für den Erhalt der freien Praxen mit niedergelassenen (Zahn-) Ärzten einzutreten und die erforderlichen Bedingungen zu schaffen.

Mit der Neufassung der Approbationsordnung solle die universitäre Lehre verbessert werden und den neuesten Wissensstand vermitteln. Alle Absolventen der Zahnmedizin sollen berufsfertige Zahnärzte auf dem aktuellsten Stand sein. „Es kann nicht sein, dass deutsche Universitäten halbfertige Zahnärzte in das Berufsleben entlassen, um dann aus der Nachbildung ihrer eigenen Absolventen ein Geschäft zu machen“, so die IGZ.

Weitere Forderungen der HV sind die Honorarangleichung Ost-West, die Abschaffung des Gesundheitsfonds, keine Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte, die Abschaffung der Budgetierung und der Ausgleich der hier entstandenen Verwerfungen sowie eine GOZ-Reform auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand der Zahnmedizin unter Berücksichtigung der Kosten der Praxisführung, die „durch die absurde Ausweitung der Dokumentationspflichten im Bereich der Hygiene und des Qualitätsmanagements stark gestiegen“ sind.

Ein weiteres Anliegen ist die Betreuung pflegebedürftiger Patienten. „Die bisherigen Versorgungsverträge berücksichtigen in keiner Weise die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen. Die IGZ fordert die Körperschaften, die Krankenkassen und die Politik auf, entsprechende Betreuungskonzepte zu entwickeln. Dabei darf auch die notwendige Finanzierung nicht vergessen werden, die innerhalb des bisherigen Honorarvolumens nicht darstellbar ist.“ 

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