Chance Praxis - Das Fachmagazin für Praxisgründer

18. April 2011 |  Kommentar

GOZ-Novelle wird zur Gratwanderung für die Zahnärzteschaft

von Chefredakteurin Dr. Marion Marschall –

 

Wie geht man mit dem jetzt vorliegenden Referentenentwurf für die GOZ-Novellierung um? In Bausch und Bogen ablehnen geht kaum, ist doch auf die Öffnungsklausel verzichtet worden. Das ist gegenüber dem Entwurf von Ulla Schmidt in der Großen Koalition schon ein Fortschritt. Dass es keine ganz neue GOZ, schon gar keine auf der Basis der Honorarordnung für Zahnärzte werden würde, war nun auch schon seit Langem klar.

Es bleibt der Frust über einen seit 1988 unveränderten Punktwert (5,62421 Cent) und über gar nicht oder kaum angepasste Bewertungen bei vielen Leistungen. Bei den aufgelösten Analogpositionen gibt es je nach Leistung gerade einmal so viel wie bei der Analogberechnung, mitunter auch weniger – je nachdem, welcher der bereits kursierenden Synopsen und Analysen man folgt. Für die chirurgischen Leistungen, bei denen viele aus der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) in die GOZ-neu übernommen wurden, gibt es oft weniger.

Das ist das zweite Ärgernis – viele Vorschriften und Regelungen aus der GOÄ stehen jetzt in der GOZ, aber den dort höheren Punktwert von 5,82873 Cent wollte man nicht mitnehmen. So steht die Forderung nach Angleichung zumindest der Punktwerte oben an, wie sie auch BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel vergangene Woche in Berlin dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Daniel Bahr, mitgab.

Insgesamt gesteht man den Zahnärzten ein Plus von 6 Prozent auf das aktuelle Abrechnungsvolumen zu, laut Begründung des Entwurfs sind das etwa 345 Millionen Euro. Was bleibt dabei für die einzelne Praxis übrig? Die Rückmeldungen dazu heißen je nach Ausrichtung und Lage der Praxis und Leistungsbereich von „da wäre die alte GOZ für mich besser“ über „da kann man mit leben“ bis zu „da muss ich beim Faktor neu rechnen, so eine Erhöhung auf einen Schlag akzeptieren die Patienten bei uns nicht“.

Ob man damit leben kann oder nicht, ist die eine Frage. Die gefühlte Zurückstellung gegenüber den Ärzten und vor allem gegenüber den anderen Freien Berufen wie Rechtsanwälten, Tierärzten und Architekten, die in den vergangenen Jahren deutliche Erhöhungen ihrer Gebührenordnungen einstreichen konnten, und das seit dem GOZ-Jahr 1988 nicht nur einmal, ist die andere. Die Freiberuflichkeit will man fördern, die Zahnärzte sollen die Freiberuflichkeit auch stärker leben, so die Politik. Nur kosten darf es nichts, so der Eindruck, der sich den so gepriesenen Freiberuflern Zahnärzte da aufdrängt. Da rettet auch das gern gespendete Lob für die gute zahnärztliche Versorgung in Deutschland die Stimmung nicht mehr.

So berichtet der Freie Verband Deutscher Zahnärzte von einem deutlichen Zulauf für seinen Protestaufruf (die DZW berichtete), mehr als 1.700 Rückläufe seien in den ersten Tagen nach dem Aufruf eingegangen, am Montag dieser Woche soll das Faxgerät ob des Ansturms zeitweise gestreikt haben. Wird sich der Minister von dieser Protestaktion am Ende beeindruckt zeigen oder ist sie mehr Seelenhygiene für die Zahnärzteschaft?

Schwer zu sagen. Wenn seine Gedanken denen seines Staatssekretärs Bahr gleichen – und davon ist auszugehen, wollen beide doch auch gemeinsam in der FDP-Spitze neu starten –, dann werden die Forderungen nach Punktwertanhebung und Übernahme des GOÄ-Punktwerts für die transferierten GOÄ-Leistungen nur geringe Chancen haben. Denn laut Bahr hat man den Zahnärzten doch schon nahezu alle Wünsche erfüllt: Neue GOZ, neue Approbationsordnung, Entbudgetierung – alles auf den Weg gebracht. Und das stimmt sogar – nur das Ergebnis macht nicht so recht Freude.

Also die Enttäuschung runterschlucken, das noch Mögliche versuchen und sich ansonsten wieder einmal arrangieren? Die „Rahmenbedingungen“ beachten? Weil es auch schlimmer hätte kommen können, so wie bei Ulla? Oder schlimmer kommen könnte – wenn wieder Rot-Grün oder gar Rot-Rot-Grün das Ruder übernimmt? Auch Schwarz-Grün wäre sicher keine für die Ärzte und Zahnärzte freundliche Regierungskoalition. Schließlich haben die Grünen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gerade gezeigt, wie man aus der Nischen- zur Volkspartei werden kann. Angesichts ihrer letzten Wahlergebnisse kann die FDP zudem nicht noch mehr Gegenwind vertragen.

So wird die GOZ-neu für die Zahnärzte zur Gratwanderung in der Standespolitik. Man hat ja tatsächlich etwas erreicht, Wünsche sind erfüllt worden, aber das Ergebnis ist deutlich hinter den Erwartungen – und angesichts wieder anziehender Konjunktur (auch wenn man die Schuldenberge nach der Finanzkrise mitbedenkt, aber die öffentliche Hand und die Wirtschaft verhandeln mit den Gewerkschaften ja auch höhere Löhne und Gehälter ) – hinter den Möglichkeiten zurückgeblieben.

Was jetzt da auf dem Papier steht, ist, wenn es so bleibt oder vielleicht noch ein bisschen verbessert wird, kein großer Wurf, aber wenigstens etwas. Eine rechtlich in weiten Teilen ausdiskutierte und ausgelegte GOZ, mit der Freiheit, mit dem Patienten eine abweichende Vereinbarung zum Steigerungsfaktor zu schließen, allerdings auch mit neuen bürokratischen Pflichten (wo ist der Bürokratieabbau, den der Minister sich doch so auf die Fahnen geschrieben hatte?). Ohne Analogberechnungen wird man angesichts des technischen und zahnmedizinischen Fortschritts auch in Zukunft nicht auskommen, für alles andere gibt es wie immer Praxissoftware, die Abrechnungsexperten und Schulungsanbieter, die bereits an ihren neuen Seminarprogrammen arbeiten. Den Ärger mit den Kostenerstattern wird man behalten, leichter wird es sicher nicht werden. Man kann sich arrangieren und in der Breite der Praxen sicher ein Honorarplus erreichen, vor allem wenn es gelingt, eigene Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben. Aber der unterschwellige Frust wird bleiben.

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