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16. August 2011 |  letzte Meldung

Bewährungsstrafe für McZahn-Verantwortlichen

Trotz einer Vielzahl von schweren Delikten mit hohen finanziellen Schäden gab es für den ehemaligen Vorstand der gescheiterten McZahn AG ein mildes Urteil. Das Krefelder Amtsgericht verurteilte am Dienstagnachmittag nach dreistündiger Verhandlung Dr. Oliver Desch wegen Untreue, Urkundenfälschung und Insolvenzvergehen in zahlreichen Fällen zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Diese wurde für drei Jahre auf Bewährung verhängt. Außerdem sind 500 Arbeitsstunden für einen gemeinnützigen Zweck abzuleisten. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Angesichts des finanziellen Schadens von mehr als 850.000 Euro und der Schwere der Vorwürfe kam dem Angeklagten sein umfassendes Geständnis zugute. Ebenso die Tatsache, dass der McZahn-Gründer Werner Brandenbusch nach Meinung von Staatsanwaltschaft und Gericht als eigentlicher Drahtzieher mit auf der Anklagebank hätte sitzen müssen. Brandenbusch hatte im vergangenen Jahr Selbstmord begangen. Damit fand die McZahn-Episode, die seit ihrer Gründung im Jahr 2006 großen Wirbel verursacht hatte, ein unrühmliches Ende.

Ein umfassender und detaillierter Bericht zum Gerichtsverfahren folgt demnächst in der DZW.

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