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05. Dezember 2011 |  letzte Meldung

„Leitlinie“ für die Auslegung der GOZ 2011

Kommentar der Bundeszahnärztekammer steht online zur Verfügung

Die Bundeszahnärztekammer hat Ende vergangener Woche einen GOZ-Kommentar auf der Homepage www.bzaek.de (www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/goz-kommentar-bzaek.pdf) kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Der Vorstand der BZÄK habe beschlossen, die GOZ-Novellierung frühzeitig mit einer gebührenrechtlichen Kommentierung zu begleiten, heißt es dazu im aktuellen Klartext. „Diese GOZ-Kommentierung soll nach Möglichkeit die Leitlinie für die Auslegung der neuen GOZ und die Basis für mögliche gebührenrechtliche Gutachten oder Gerichtsentscheidungen werden.“

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Kommentare

Dirk, 05.12.11 21:10:
Hoffentlich ist dieses Werk inhaltlich möglichst weitgehend mit den Landeszahnärztekammern und auch mit den maßgeblichen Berufsverbänden abgestimmt ... Aber Leitlinien sollen ja im Gegensatz zu "Richtlinien" immer nur einen "Interpretationskorridor" darstellen. Zumal wenn sie von einem Verein und nicht von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stammen. Eins steht allerdings fest: Die Geschlossenheit des Berufstandes wird bei der Auslegung der GOZ 2012 ab 1. Januar des kommenden Jahres entscheidend für die Zukunft der privaten Zahnheilkunde sein. Mit dem "Erlernen" neuer Abrechnungspositionen und deren -bestimmungen ist es nicht getan.
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