
BÄK-Vize will „zweistelligen Zuwachs“
Kardinalpunkte für eine Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind aus Sicht des Vizepräsidenten der Bundesärztekammer, Dr. med. Theodor Windhorst, keine Honorarneutralität (erwartet: „zweistelliger Zuwachs“), intelligente Regelungen zur Begrenzung der Mengendynamik, keine Beschädigung der ärztlichen Therapiefreiheit und eine kontinuierliche Aktualisierung der GOÄ durch einen „Privatärztlichen Bewertungsausschuss“ (keine Institutslösung). Das erklärte der Mediziner, der auch Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe ist, auf dem Privatärztetag am vergangenen Wochenende in Köln.
Die Einführung einer Öffnungsklausel wird von der BÄK rigoros abgelehnt, auch wenn diese nur auf den Laborbereich beschränkt würde. Mit Seitenblick auf die gerade verabschiedete GOZ-Novelle hatte Windhorst die nach seiner Meinung dort implementierte „Ex-post-Budgetierung“ (in Paragraf 12 GOZ und durch Festlegung „durchschnittlicher Leistungen“ auf den 2,3-fachen Satz) aus Sicht der Ärzteschaft abgelehnt. Windhorst hierzu wörtlich: „Das machen wir nicht mit!“
Er stellte zudem den von der BÄK entwickelten eigenen Ansatz einer neuen GOÄ vor. Realistischer Zeitpunkt für ein Inkrafttreten der neuen GOÄ sei aus heutiger Sicht der Juli 2013 – also noch innerhalb dieser Legislaturperiode.
Quelle: Dirk Erdmann, ADP-Medien. Nachdruck mit freundlicher Genehmigung. Ausführlicher Bericht unter www.adp-medien.de.
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