
Keine Denkverbote
Das Votum der standespolitisch verfassten Organe der Zahnärzteschaft ist bekannt: „keine weiteren Fachzahnärzte, keine weitere Zersplitterung des Fachs“. So haben es die diversen Bundesversammlungen in den vergangenen Jahren in den zum Teil heftig geführten Diskussionen zur Überarbeitung der Weiterbildungsordnungen für Kieferorthopäden und Oralchirurgen, zur Frage der Aus- und Fortbildung etc. immer wieder beschlossen. Neben diesen beiden Fachzahnärzten gibt es aktuell den Fachzahnarzt für Parodontologie an der Uni Münster und den Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde in Brandenburg. Und damit sollte es dann auch gut sein – nicht gerade zur Freude der Hochschulen und diversen Fachgesellschaften, die gerne eigene bundesweite Fachzahnarzt-Bezeichnungen gesehen hätten.
Die Erfahrung lehrt, dass auch solche „unumstößlichen Beschlüsse“ vor dem Hintergrund neuer Entwicklungen und Erkenntnisse immer wieder kritisch beleuchtet und überdacht werden müssen, wenn man nicht irgendwann ins Hintertreffen geraten will. Wie schnell das gehen kann, haben die Zahnärztekammern bei den Tätigkeitsschwerpunkten Ende der 90er-Jahre schmerzlich lernen müssen. Mit den Folgen „kämpfen“ die Zahnärztinnen und Zahnärzte vielfach noch heute, Stichwort uneinheitliche Regelungen zu Schwerpunktbezeichnungen. Auch beim Thema Fortbildung, Spezialisierung und Masterstudiengänge hat man sich bei den Kammern lange schwer getan – und tut dies noch immer: Wirkliche Klarheit und Transparenz gibt es für die fortbildungswilligen Kolleginnen und Kollegen nicht.
Klar ist: Denkverbote schaden ebenso wie ideologische Dogmen und geistige „Dagegen“-Schilder vor der Brust (oder dem Kopf). Und so ist zu begrüßen, wenn sich die hessische Kammerversammlung darüber Gedanken macht, ob ein Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde in Zukunft sinnvoll sein könnte, und ihren Vorstand auffordert, das Thema doch einmal neu zu beleuchten. Es ist allerdings wenig glücklich, wenn dieses Nachdenken in der Politik ankommt, ohne dass der Berufsstand insgesamt eine Chance hatte, das Thema zu diskutieren, sich dazu eine Meinung zu bilden und in seinen Verbänden und Körperschaften Beschlüsse zu fassen. Hier fehlte es an breiter und offener Kommunikation im Berufsstand, diese Kritik muss sich der zuständige Kammervorstand schon gefallen lassen.
Wie sehr gerade dieses Thema die Zahnärztinnen und Zahnärzte bewegt, zeigt die Diskussion in Baden-Württemberg, wo man dieser Frage Anfang dieses Jahres ein ganzes Heft des Zahnärzteblatts gewidmet hatte. Das Für und Wider, die möglichen Vorteile und Nachteile, die verschiedenen Aspekte aus gesundheits- und berufspolitischer Sicht, aus Sicht der niedergelassenen Praktiker und der Ausbildung an den Hochschulen sind nicht leicht zu erfassen und abzuwägen. Das Argument, ein FZA für Allgemeine Zahnheilkunde könnte die Zahnärzte stärken, wenn über neue Bachelorstudiengänge die Dentalhygienikerin mit akademischer Ausbildung auch in Deutschland kommt (entsprechende Studiengänge stehen in Münster und Witten/Herdecke vor dem Start), die „Akademisierung der Heilhilfsberufe“ also auch bei den Zahnärzten greift, ist so leicht nicht vom Tisch zu wischen.
Andererseits muss man auch fragen, welchen Wert die Ausbildung an den Hochschulen hat, wenn zum Beispiel erst die zweijährige Assistenzzeit mit einem vorgegebenen Curriculum zur Tätigkeit als dann FZA für Allgemeine Zahnheilkunde befähigt. Damit stellt man auch das standespolitische Mantra zur Novellierung der Approbationsordnung, für das Staatsexamen und gegen Bachelor/Master-Studiengänge in der Zahnmedizin infrage. Ein früherer Präsident der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde jedenfalls hatte ja schon die Idee, Lehrpraxen an den Unis und in Kooperation mit niedergelassenen Kollegen einzurichten – wohlgemerkt für die Zeit nach dem Staatsexamen.
Festzuhalten ist, dass die Diskussion und das Nachdenken über einen FZA für Allgemeine Zahnheilkunde durchaus berechtigt und wichtig ist, aber im Berufsstand auf allen Ebenen geführt werden muss. Denkverbote darf es nicht geben. Ob eine solche Diskussion allerdings in der aktuellen gesundheits- und berufspolitischen Situation für den Berufsstand förderlich ist, auch das muss man fragen. Vielleicht sollte man sie besser nach der Diskussion um GOZ-Novelle und GKV-Versorgungsstrukturgesetz auf die Tagesordnung setzen.
Dann sollten sich auch die aufgeregten Gemüter beruhigt haben, die sich jetzt am Fall Hessen erhitzen und – aus den unterschiedlichsten Interessen heraus – Köpfe rollen sehen wollen. (Wenn Gedanken einmal in der Welt sind, hilft es wenig, die Köpfe abzuschlagen, in denen sie entstanden sind ...). Mehr Sachlichkeit auf allen Seiten muss möglich sein.
Kommentare
Sie haben einen gelungenen und durchaus ausgewogenen Kommentar zur aktuellen Debatte um den hessischen Kammerpräsidenten geschrieben.
Gestatten Sie mir dazu ein paar Anmerkungen: Auch ich halte Denkverbote für falsch. Sogar wenn es um einen "Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde" geht bin ich der Meinung, dass man trotz derzeit ablehnender Haltung zu gegebener Zeit wieder darüber reden kann.
Diese Diskussion muss aber in jedem Fall zuerst innerhalb der Zahnärzteschaft geführt werden. Erst wenn es dort zu einem Konsens kommt und die Einführung eines solchen Fachzahnarztes befürwortet wird, erst dann sollten wir uns mit diesem Ansinnen an die Politik wenden. Wenn etwas einmal Gesetz geworden ist, sind Fakten geschaffen.
Herr Frank behauptet, man habe den Passus rein vorsorglich in das neue Heilberufegesetz aufnehmen wollen. Man wird es jedoch nie schaffen, ein Gesetz so zu formulieren, dass in Zukunft alle Möglichkeiten offen bleiben. Es stellt sich daher die Frage, warum ausgerechnet diese Möglichkeit (FZA allg. ZHK) im Gesetzesentwurf auftaucht, wenn die LZKH die Einführung derzeit ohnehin nicht plant.
Aus meiner Sicht wurde mit diesem Vorstoß eindeutig das Votum der Delegiertenversammlung mißachtet und zudem berufspolitisch ein deutlicher Schaden angerichtet. Daher bin nach wie vor der Meinung, dass Herr Kollege Frank die Verantwortung dafür übernehmen muss und zurücktreten sollte.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Menges
Zahnarzt in Salach
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