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19. Juli 2011 |  Kommentar

Schicksalsfrage GOZ

Der Referentenentwurf zur GOZ-Novellierung ist in vielerlei Hinsicht unbefriedigend. Das ist an dieser und an vielen anderen Stellen ausführlichst beleuchtet, diskutiert und argumentiert worden. Und je nachdem, wie man rechnet, bleibt auch von den pauschalen 6 Prozent Honorarplus in den Praxen nicht viel übrig. Viele Zahnärzte sind von diesem Entwurf enttäuscht, den ein FDP-geführtes Ministerium zu verantworten hat – auch, weil sie diese Partei gerade in der Hoffnung auf Wandel im Gesundheitswesen und mehr Wertschätzung der Ärzte und Zahnärzte gewählt haben.

Dr. Marion Marschall

Und dennoch wäre es ein großer Fehler, diese GOZ-Novelle jetzt in Bausch und Bogen abzulehnen. Denn anders als 2008/2009 gibt es keine Hoffnung, in absehbarer Zeit – und damit sind locker zehn Jahre und mehr gemeint – eine für die Zahnärzteschaft bessere GOZ zu erhalten. Aktuell ist eine Fortsetzung der schwarz-gelben Koalition nach 2013 mehr als unwahrscheinlich, und eine schwarz-grüne Koalition wird den Zahnärzten mit Sicherheit nicht besser gesonnen sein. Von allen anderen politischen Farbkonstellationen ganz zu schweigen.

Lehnt die Zahnärzteschaft die GOZ-Novelle jetzt ab, liegt sie ganz schnell wieder auf Eis. Dann wird vorher eine GOÄ-Novelle gelaufen sein, die sicher ganz andere Klauseln und Kautelen enthalten wird, von der Öffnungsklausel angefangen bis zu eigens definierten und bewerteten delegierbaren Leistungen – alles Dinge, die die Zahnärzte zu Recht auf keinen Fall wollen. Doch daran wird sich eine spätere GOZ-Novelle dann orientieren müssen.

Wer jetzt, wie der Bundesvorstand des Freien Verbands, die Vorstände der Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung auf der Grundlage einer Aussage eines – mit Verlaub – im BMG noch neuen Referenten in Sachen GOZ vorzuführen sucht und von ihnen eine Totalablehnung verlangt, spielt wirklich mit der Existenz und Zukunft der 64.000 aktiven Zahnärzte in Deutschland. Er gibt damit auch die so erfolgreich nach außen getragene Einigkeit und Geschlossenheit des Berufsstands in Sachen GOZ ohne Not auf. Die Dissonanzen in der Zahnärzteschaft werden jedenfalls im BMG aufmerksam registriert. Von der PKV ganz zu schweigen (siehe auch den Kommentar von Dirk Erdmann in Ausgabe 28/11).

Das gilt ebenso für die Initiative, eine außerordentliche Bundesversammlung der BZÄK einzuberufen, hinter der – allen Beteuerungen von Herrn Steiner zum Trotz – auch der FVDZ-Bundesvorstand steht. Das wissen zumindest all jene BV-Delegierten, die in der vergangenen Woche in genau dieser Sache Post vom FVDZ bekommen haben. Eine solche ao. BV bringt zum aktuellen Stand nichts Neues, sie bringt auch nichts voran oder ein Mehr an Rückhalt. Fast alle Kammern und KZVen im Lande haben die gemeinsamen zahnärztlichen Positionen in Resolutionen oder Gesprächen mit den zuständigen Politikern auf Landesebene klar gemacht und in die Öffentlichkeit getragen.

Die Empörung über das angebliche Mittragen der GOZ-Novelle durch die Vorstände von BZÄK und KZBV kann dabei nur gut gespielt sein, denn der FVDZ-Bundesvorsitzende sollte in Sachen GOZ allein durch seine Anwesenheit bei den Vorstandssitzungen der BZÄK eigentlich bestens informiert sein – und es besser wissen. Auch was die Möglichkeiten und Grenzen der BZÄK bei einer GOZ-Novellierung angeht.

Wenn tatsächlich die in diesem Herbst bevorstehende Neuwahl des FVDZ-Bundesvorstands einer der Gründe für diesen Aktionismus des amtierenden BV sein sollte, wäre dies ein Armutszeugnis für diesen Verband, der noch immer mit dem Anspruch antritt, neben Kammern und KZVen, BZÄK und KZBV die „dritte Säule“ der zahnärztlichen Standespolitik zu sein. Genauso wenig hilfreich ist es, wenn jetzt eine Personaldiskussion eröffnet wird. Dass die GOZ-Novellierung jetzt so aussieht, wie sie aussieht, hängt nicht an einzelnen Personen, sondern an der Gesamtsituation, zu der neben den Interessen der Zahnärzte eben auch die des sogenannten Verordnungsgebers, der Kostenträger, der Bundesregierung, die gigantische Staatsverschuldung durch eine noch immer nicht bewältigte Finanzkrise etc. etc. gehören. Eine kritische Analyse der GOZ-Genese wird sicher Fehler aufzeigen, die es dann aufzuarbeiten gilt.

Die GOZ-neu ist nach 23 Jahren Stillstand unbefriedigend. Deswegen die alte GOZ zu behalten und die kleinen Fortschritte nicht mitzunehmen, ist aber auch keine Lösung. Es wird darauf ankommen, was die Zahnärzte aus der neuen GOZ machen. Darauf gilt es sich vorzubereiten. Wer bislang mit der alten GOZ gut arbeiten konnte, wird es sicher in Zukunft mit der neuen ebenso tun können. Wenn auch die Enttäuschung sicher noch lange bleiben wird.

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Kommentare

Klaus, 19.07.11 20:20:
Sehr geehrte Frau Dr.Marschall, mit diesem Kommentar haben Sie ernste Lage unserer GOZ-Diskussion auf den Punkt gebracht und die sinkenden Chancen für eine verbesserte GOZ-Novellierung beschrieben, die eine a.o.BV zur Folge hätte.
K.W., Mitglied der BV BZÄK
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Stefan, 19.07.11 20:30:
Behalten wir lieber die alte GOZ!

Dieser Referentenentwurf stellt uns Zahnärzte in wichtigen Bereichen einfach schlechter als die GOZ '88.
Dabei denke man nur an die häufig vorkommenden Füllungspositionen: im Vergleich zur bisherigen Analogbere-chung der Inlay-Positionen. Die neuen Ziffern sind teilweise nur knapp über der Hälfte bewertet! Bei der BZÄK freut man sich über die Höherbewertung der Teleskopkrone und hat anscheinend den Trend zur Zahnerhaltung verschlafen.

Seriöse Berechnungen z.B. der Abrechnungsgenossenschaft ZAeG kommen zu der Feststellung: „… ergibt sich in der Summe über alle abgerechneten Leistungen ein Honorarverlust von 4,53%.“ Hier wird be-sonders darauf Bezug genommen, dass die BZÄK in den Beratungen dem BMG bei vielen Leistungen folgendes Zugeständnis gemacht hat:

„… dass bei einer ganzen Reihe häufig erbrachter und bisher deutlich über dem 2,3fachen Satz berechneter Leistungen die Bewertung in Punkten auf Vorschlag der BZÄK angehoben wurde. Im Ge-genzug wird davon ausgegangen, dass künftig der 2,3fache Gebührensatz be-rechnet wird.“

Da sehe ich doch schon einen Stoß Papier von Kostenerstattern auf meinem Schreibtisch, wenn ich über den 2,3-fachen Satz gehe, was angesichts der Nicht-Anhebung des Punktwertes zwingend notwendig ist. Mit der GOZ '88 kann ich immer argumentieren, dass sich die Kosten seit 1988 natürlich nach oben entwickelt haben.

Wer jetzt diesen Referentenentwurf nicht ablehnt schadet uns allen. Da behalten wir lieber die alte GOZ mit ihren Möglichkeiten der analogen Abrechnung!
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Wilfried, 19.07.11 21:01:
Herzlichen Glückwunsch.
Sie bringen es auf den Punkt.
Ihres Ausfürhungen ist nichts hinzu zu fügen.
Vielen Dank
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Volker, 19.07.11 21:05:
Sehr geehrte Frau Marschall, Sie sprechen der Mehrheit der denkenden Kollegen aus der Seele!
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rudolf, 20.07.11 09:58:
Sehr geehrte Frau Dr. Marschall,

die neue GOZ bringt gerade bei den Leistungen (217DAR )massive Einbrüche, die unser tägliches Handwerk sind. Gerade die DAR Leistungen sind durchgeklagt, die Kosten für die PKVen und Beihilfe transparent und absehbar. Mit den neuen Bewertungen werden dort die Kosten zu Lasten der Zahnäzt/Innen gesenkt. Nach 23 Jahren Stillstand hat die BZÄK Verodnungen zu Lasten Dritter unwidersprochen konsentiert. Dem gehört ein Riegel vorgeschoben.

In die Zukunft weder Sie noch ich sehen. Also was soll dann die Drohnung, es komme dann schlimmer??

Herzliche Grüsse R. hellmuth
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Jobst-W., 20.07.11 10:50:
Sehr geehrte Frau Marschall, Sie haben das sehr schön auf den Punkt gebracht. Die zu recht frustrierte Kollegenschaft tut sich damit natürlich schwer, aber Wünsche und Realpoltik sind meistens nicht miteinander vereinbar. Es sind sicher auch Fehler gemacht worden, aber jetzt die Gefahr zu riskieren, dass dazu ein Scherbengericht veranstaltet wird, ist ganz sicher der falsche Weg.
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Dr. Eberhard Siegle, 20.07.11 11:02:
Sehr geehrte Frau Dr. Marschall, ich kann nicht verstehen, warum auch Sie der Lüge 23 Jahre Stillstand aufsitzen.
es ist für mich immer wieder erstaunlich festzustellen, dass immer wieder von einem 23 jährigen Stillstand bei der Bemessung der zahnärztlichen Gebühren gesprochen wird. Dies ist definitiv falsch!

Nach der beiliegenden Tabelle unter Einarbeitung der Gebühren der BuGo-Z von 1965 ist klar ersichtlich, dass die Beträge in DM 1965 für die meisten Leistungen umgerechnet auf Euro heute nominal völlig identisch sind.

Beispiel:
Die Position GOZ 010 intraorale Leitungsanästhesie war 1965 mit 3,07 € im Einfachsatz und 18,41 € im Höchstsatz (6-fach) bewertet. Eine aberwitzige Begründungspflicht gab es damals nicht.
Die Position GOZ 010 intraorale Leitungsanästhesie war 1988 mit 3,93 € im Einfachsatz und nur noch 13,77 € im Höchstsatz (3,5-fach) bewertet. Wird beim billigen Ermessen der Faktor 2,3 überschritten, muss dies wegen höherer Schwierigkeiten, erhöhtem Zeitaufwand oder besonderer Umstände begründet werden.
Die AOK Bayern bezahlt für die Bema 41a intraorale Leitungsanästhesie (so sie noch Geld hat!) Den Betrag von 10,40 €. Um diesen Wert beim Privatpatienten zu erreichen muss der GOZ Faktor 2,64 (mit Begründungspflicht!) angesetzt werden.
Der vdek Bayern bezahlt für die Bema 41a intraorale Leitungsanästhesie den Betrag von 11,47 €. Um diesen Wert beim Privatpatienten zu erreichen muss der GOZ Faktor 2,91 (mit Begründungspflicht! angesetzt werden.

Nach dem vorliegenden Referentenentwurf wird in den meisten Fällen weder die Punktzahl noch der Punktwert erhöht; eine Anpassung wie zum Beispiel bei den Juristen mit der Höhe des Streitwertes ist nicht vorgesehen.

Dies bedeutet, dass die nominale Gebühr 1965, 1988, 2012 und vermutlich auch 2035 (wenn die Gebührenordnung wieder 23 Jahre nicht geändert wird), also sage und schreibe 70 Jahre nicht angepasst wird!
Für dieses Land, seine Politiker, die zahnärztlichen Standespolitiker und die Kolleginnen und Kollegen, die dies mit sich machen lassen, habe ich nur noch Verachtung übrig.

Mit freundlichen Grüßen
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Rainard, 20.07.11 12:45:
Auch wenn schon längst alles geschrieben und gesagt wurde.
Warum lassen wir uns mit solchen taktischen Spielen seit Jahrzehnten spalten und abspeisen?
Daher noch ein Vorschlag zu einer Lösung:
1. Die GOZ wird einfach an die Beamtentarife und deren Anpassungen gekoppelt. Dann werden einfach mit den Diäten auch die Honorarkosten für die Behandlung der Beamten und Staatsdiener parallel erhöht.
2.Die Betriebskosten einer Praxis werden als durchlaufende Kostengröße wie die Laborkosten für Zahnersatz neben dem Honorar für die Behandlung dargestellt und extra berechnet.
Die alte GOZ mit der "all inclusive"- Mentalität wird auch in neuem Gewand bei eine "großzügigen Steigerung von 6 %" die Verdoppelung der Betriebskosten in 20 Jahren nicht ausgleichen können.
Eine Praxis hat etwa Betriebskosten von ca 350 € pro Stunde, die leicht nachweisbar sind.
Daher sollte die neue GOZ als Anhang bei der Rechnungslegung diese Größe neben dem Honorar für Behandlung mit berücksichtigen

Dr. Rainard Scheele
Hameln
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Jens, 20.07.11 14:23:
Sehr geehrte Frau Marschall, wo Sie hier kleine Fortschritte sehen wollen, erschließt sich mir nicht. Lieber behalte ich eine durchgeklagte GOZ 88 und arbeite mit dem Faktor, bevor ich eine weitere Nullrund für die nächsten 23 Jahr akzeptiere. Diese GOZ Novellierung ist eine einzige Unverschämtheit und gehört in toto abgelehnt
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