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19. Juli 2011 |  Politik aktuell

Sozialgericht München entscheidet in erster Instanz pro KZVB

Das Sozialgericht München hat am 12. Juli 2011 in erster Instanz entschieden, dass der Claridentis-Vertrag, den die AOK Bayern mit der Managementgesellschaft Dent-iV für ihre Patienten für die vertragszahnärztliche Versorgung und die integrierte Versorgung (iV) in Zusammenarbeit mit Kinder- und Frauenärzten geschlossen hat, kein integrierter Versorgungsvertrag sei.

KZVB-Vorstands-Vorsitzender Dr. Janusz Rat

Die AOK Bayern kann zudem die Zahlungen, die im Rahmen dieses Vertrags für vertragszahnärztliche Leistungen anfallen, nicht auf die vertragszahnärztliche Gesamtvergütung anrechnen. Dies sei eine „klare Schlappe für die AOK Bayern“, so die klagende Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) in einer aktuellen Pressemitteilung.

Der Streit zwischen der AOK Bayern und der KZVB in Sachen Claridentis schwelt bereits seit Längerem, schon Ende 2008 war vonseiten der KZVB Feststellungsklage eingereicht worden. Strittig sind die Honorare für die Jahre 2006 bis 2. Quartal 2010. In der ersten Instanz vor dem SG München hatte es zwei mündliche Verhandlungstermine gegeben, nach dem ersten Ende 2010 sei eine Frist für weitere Schriftsätze bis Anfang März 2011 gesetzt worden.

Vonseiten der KZVB heißt es, die AOK Bayern habe laut eigenen Aussagen rund 140 Vertragszahnärzte in Bayern für eine Teilnahme an diesem Vertrag gewinnen können. Den Vertragszahnärzten wurden insbesondere finanzielle Vorteile und Vergütungszuschläge zugesagt. „Nach der Auffassung des SG München erfüllt dieser Vertrag die Voraussetzungen für einen integrierten Versorgungsvertrag im Sinne von Paragraf 140 a ff. SBG V nicht, da weder eine leistungssektorenübergreifende noch eine interdisziplinär fachübergreifende Versorgung angeboten wird. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts muss bei integrierten Versorgungsverträgen deutlich von der sonst üblichen Regelversorgung abgewichen und ein neues, innovatives Versorgungskonzept angeboten werden. Dies muss über die bloße, bisher zwischen Ärzten und Zahnärzten übliche Zusammenarbeit hinausgehen, was im konkreten Fall nach der Rechtsmeinung des Sozialgerichts München jedoch nicht der Fall ist. Insoweit kommt dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung bei“, so die KZVB.

Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: S 38 Ka 5208/ 09). Ein Sprecher der AOK Bayern erklärte am Montag dieser Woche gegenüber der DZW, man sei davon überzeugt, dass es sich beim Claridentis-Vertrag um einen Vertrag im Sinne der integrierten Versorgung nach Paragraf 140 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) handelt. Man werde daher gegen das Urteil Berufung beim Landessozialgericht einlegen.

Die Geschäftsführung der Dent-iV, Managementgesellschaft des Claridentis-Vertrags, sieht die Kriterien für einen echten iV-Vertrag ebenfalls erfüllt: „Unbestritten blieb die besondere Versorgungsqualität von Claridentis. Allerdings vertrat das Gericht die Auffassung, dass der integrierte Versorgungsaspekt bis zum zweiten Quartal 2010 noch nicht ausreichend ausgebaut war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Patienten in Bayern kommen weiterhin in den Genuss von Claridentis“, heißt es in der Erklärung des Unternehmens zum Urteil.

Der Richter habe in der ersten Instanz, allem Anschein nach davon ausgehend, dass das Verfahren unabhängig vom Ausgang des Urteils durch weitere Instanzen fortgeführt werden würde, wohl nicht alle vorliegenden Schriftsätze ausführlich gewürdigt, hieß es in einer ersten Einschätzung auf Nachfrage.

Laut Dent-iV haben sich mehr als 30.000 AOK-Versicherte für den Vertrag entschieden. „Selbstverständlich bietet das interdisziplinäre Zusammenwirken, beispielsweise zwischen Frauen- und Zahnärzten, besondere Vorteile für die Patientinnen. Außerdem sorgen wir für eine gerechtere Honorarverteilung unter den teilnehmenden Zahnärzten“, so Dent-iV-Geschäftsführer Robert Krütten. Hier sieht man in der Klage der KZVB gegen die AOK und Claridentis auch einen Kampf gegen einen unliebsamen Wettbewerber. Die KZVB hat selbst inzwischen eine Reihe von Selektivverträgen mit gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen (die DZW berichtete). Sie war von Anfang an auch gegen den Claridentis-Vertrag aktiv geworden.

Diesen Wettbewerbsaspekt sieht die KZVB nicht. Der KZVB-Vorstandsvorsitzende Dr. Janusz Rat erklärte dazu: „In diesem Rechtsstreit ging es einzig und allein um die Vertragsgestaltung durch gesetzliche Krankenkassen und die sich daraus ergebenden finanziellen Konsequenzen für die vertragszahnärztliche Versorgung. Hier hat das Sozialgericht München der AOK Bayern klare Grenzen aufgezeigt und verhindert, dass der zahnärztlichen Versorgung der bayerischen AOK-Versicherten durch einen Selektivvertrag Millionenbeträge entzogen werden.“

Neben dem Claridentis-Streit liegen die AOK Bayern und die KZVB jedes Jahr wieder wegen der Verhandlungen über die vertragszahnärztliche Gesamtvergütung für die Behandlung der AOK-Versicherten im Clinch. Auch in diesem Jahr meldete Rat Ende Mai, die Verhandlungen seien gescheitert.

Rats Stellvertreter Dr. Stefan Böhm erklärte dazu: „Das zahnärztliche Budget der AOK Bayern ist schon ohne den Claridentis-Vertrag zu knapp bemessen. Die KZVB war deshalb letztes Jahr gezwungen, für AOK-Versicherte fast drei Monate lang sogenannte Puffertage auszurufen, an denen die vertraglich vereinbarte Honorarhöhe nicht mehr garantiert werden konnte. Der Claridentis-Vertrag zur ‚integrierten Versorgung‘ ist ein Affront, weil die AOK Bayern einige wenige Zahnärzte zulasten aller besser stellen wollte.“

Der Streit um die Puffertage für AOK-Versicherte im vergangenen Jahr machte auch bundesweit Schlagzeilen.  

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