
„Zahnmännchen“-Siegel erhält positive Beurteilung
Gutachten der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit erfüllt wichtige Voraussetzung für Kennzeichnung nach der EU Health-Claims-Verordnung –
„Zahnfreundlich“ und das Qualitätssiegel „Zahnmännchen“ haben eine weitere wichtige Voraussetzung der EU Health-Claims-Verordnung erfüllt: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA, European Food Safety Authority) veröffentlichte am 30. Juni 2011 ein positives Gutachten über die gesundheitsbezogenen Angaben zu „zahnfreundlich“ und damit zum „Zahnmännchen“. Das teilt die Aktion zahnfreundlich e.V. in einer aktuellen Pressemeldung mit.
Dieses Qualitätssignet zeichne Nahrungsmittel und Getränke aus, die nachgewiesenermaßen keine Zahnschäden verursachen, weder kariogen noch erosiv sind. Das wissenschaftliche Gutachten der EFSA sei die Grundlage für die weitere Verwendung des seit 1982 eingetragenen Markenzeichens „Zahnmännchen“.
Hintergrund ist die von der Europäischen Union in der Health-Claims-Verordnung verankerte strengere Regelung hinsichtlich von Werbeaussagen über die gesundheitliche Wirkung von Lebensmitteln. Die Verbraucher sollen damit vor irreführenden, wissenschaftlich nicht belegten Angaben zu besonderen gesundheitsfördernden und krankheitsverhindernden Eigenschaften von Lebensmitteln geschützt werden.
Das Qualitätssiegel „Zahnmännchen“ in Verbindung mit dem erläuternden Begriff „zahnfreundlich“ zeichne seit über 20 Jahren Nahrungsmittel aus, die weder vergärbare Kohlenhydrate noch zahnschädigende Fruchtsäure-Konzentrationen enthalten, so die Aktion zahnfreundlich. Erfreut und erleichtert haben Dr. Albert Bär, Direktor von Toothfriendly International (Basel/CH), der Dachorganisation der deutschen Aktion zahnfreundlich e. V. (Berlin), und deren 1. Vorsitzender Prof. Dr. Stefan Zimmer, die positiven Bewertungen und damit die wissenschaftlich begründete Unterstützung der EFSA zur Kenntnis genommen. Denn mit der Begründung, dass die Vorteile der Toothfriendly-Lebensmittel nicht den EFSA-Richtlinien entsprechen – sie setzen eine aktive Wirkung von Inhaltsstoffen voraus – habe sich die EFSA zunächst geweigert, zu „zahnfreundlich“ eine Bewertung der gesundheitsbezogenen Angaben vorzunehmen, heißt es. „Offensichtlich hat die EFSA nunmehr eine sehr clevere, wenn auch etwas komplizierte Lösung für das Problem gefunden“ so Dr. Bär. In ihrem Bericht bezieht sich die EFSA aber auch darauf, dass die Food and Drug Administration in den USA (FDA, Bundesbehörde zur Überwachung von Nahrungs- und Arzneimitteln) die gesundheitsbezogenen Angaben zu „Toothfriendly“ bereits seit 1997 akzeptiert hat.
Wer das Siegel bekommen kann
„Für die Auszeichnung mit dem ‚Zahnmännchen‘ dürfen Lebensmittel während des Verzehrs und bis zu 30 Minuten danach den kritischen pH-Wert im Zahnbelag von 5,7 nicht unterschreiten. Außerdem dürfen die enthaltenen Frucht- oder sonstigen Säuren keine zahnschädigenden Konzentrationen erreichen (nicht mehr als 40 µmol H+ x min)“, betont Zimmer, Leiter der Abteilung für Zahnerhaltung und Präventive Zahnmedizin und Wissenschaftlicher Direktor der Universität Witten/Herdecke.
Die erforderlichen Tests zur Überprüfung dieser Kriterien werden mit freiwilligen Versuchspersonen durchgeführt. Drei Universitätsinstitute (eines in der Schweiz und zwei in Deutschland) haben das für solche Tests notwendige Equipment. Ein viertes Testinstitut wird noch dieses Jahr in Peking eröffnet.
Das Qualitätssiegel „Zahnmännchen“ wird weltweit von Toothfriendly International per Lizenz an Hersteller von Nahrungsmitteln zur Auszeichnung der getesteten Produkte sowie für die Werbung vergeben. Sowohl die internationale Organisation als auch die deutsche Aktion zahnfreundlich sind Non-Profit-Organisationen. Mit weit mehr als 650 persönlichen Mitgliedern stellt Deutschland den stärksten gemeinnützig arbeitenden Verein innerhalb der internationalen Organisation.
„Führende Süßwarenhersteller verwenden das Siegel „Toothfriendly“ bereits seit mehr als zwanzig Jahren auf Produkten in der ganzen Welt, allein in Deutschland sind weit mehr als 100 auf dem Markt. Für die Verbraucher ist das Zahnmännchen eine wertvolle Information und Entscheidungshilfe. Es gibt ihnen die Sicherheit, Kaugummis, Süßigkeiten und Schokoladen mit wissenschaftlich nachgewiesenen Vorteilen zu genießen: Sie verursachen keine Zahnschäden“, so die Aktion Zahnfreundlich.
Die Gutachten der EFSA sind hier einsehbar: www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/doc/2229.pdf und www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/doc/2076.pdf.
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