
BZÄK und KZBV begrüßen Verzicht auf Öffnungsklausel
Die Bundeszahnärztekammer begrüßt die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Rösler, keine Öffnungsklausel in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu implementieren. „Damit ist eines unserer Hauptziele erreicht“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, in einer ersten Stellungnahme zu Röslers Äußerungen gegenüber der Ärzte Zeitung von heute.
„Die aktuellen Verlautbarungen aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu einer eingeplanten sechsprozentigen Honorarerhöhung wurden hingegen offensichtlich unter Spar-Maßgaben erstellt. Daher bekräftigt die Bundeszahnärztekammer ihre Forderung nach einer angemessenen Berücksichtigung der Kostensteigerung der letzten 23 Jahre. Der nun in Aussicht gestellte einstellige Honoraranstieg ist nach 23 Jahren Stillstand nicht hinnehmbar und widerspricht den Vorgaben des Zahnheilkundegesetzes sowie der Koalitionsvereinbarung“, so Engel weiter.
Auch der Vorsitzende des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz, äußerte sich ähnlich: „Dass das Bundesgesundheitsministerium von der Öffnungsklausel abrückt, ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Dass es nach über zwanzig Jahren nur eine marginale Honoraranpassung geben soll, ist ein falsches Signal.“ Die Vermeidung einer Öffnungsklausel, die die Gebührenordnung zur Makulatur machen und ihre Schutzfunktion aushebeln würde, sei immer das zentrale Anliegen der Vertragszahnärzteschaft gewesen, so Fedderwitz weiter. „Aber es ist und bleibt ein Problem, wenn die Gebühren nach 23 Jahren Stillstand nur um sechs Prozent angehoben werden sollen. Die Zahnmedizin entwickelt sich dynamisch und bietet immer bessere Therapiemöglichkeiten. Eine dauerhafte Teilhabe der Versicherten am wissenschaftlichen Fortschritt ist aber zu Preisen, die auch zukünftig nur knapp über denen des Jahres 1988 liegen sollen, kaum machbar.“
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