
Die GOZ-neu für die Praxis gangbar machen
von Chefredakteurin Dr. Marion Marschall *
Dass die jetzt vom Bundesrat abgesegnete und ab 1. Januar 2012 geltende GOZ-Novellierung in eigentlich allen Punkten aus Sicht der Zahnärzte schwach, unzulänglich und absolut unbefriedigend ist, ist allerorten und auch in diesem Medium weidlich berichtet und dokumentiert worden, siehe auch die Seiten 1 und 5 dieser Ausgabe. Die Aufregung darüber und die Suche nach den – tatsächlich oder vermeintlich – Schuldigen ist verständlich. Aber sie bringt die Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Praxis, die ab 1. Januar 2012 mit dieser GOZ arbeiten müssen, keinen Schritt voran.
Und die Zeit ist knapp, es sind nur noch gut sieben Wochen bis zum Jahreswechsel. Höchste Eisenbahn also für all die Konzepte und Fortbildungsangebote, die bei Kammern und Verbänden ja angeblich schon seit Wochen vorbereitet sind und fertig in den Schubläden schlummern. Ebenso dringend benötigt werden die Argumentationshilfen gegenüber den Patienten.
Wie groß das Interesse an soliden Informationen und Hilfestellungen ist, machte der Vortrag von Martin Hendges auf der Dental Cruise Ende Oktober deutlich. Danach waren viele der Teilnehmer ernüchtert, aber auch durchaus optimistisch gestimmt: Es kommt viel Arbeit auf die Praxen zu, aber man wird mit der neuen GOZ leben können, so der Tenor vor allem der jüngeren Kolleginnen und Kollegen.
Kern aller Aufklärungs- und Informationsbemühungen muss es sein, die GOZ-neu nicht als festgeschriebene „Höchstpreisliste“ (wie es die PKV gerne hätte), sondern als echte Gebührenordnung eines freien Berufs zu vermitteln, die nicht nur die Steigerungsgründe im Paragrafen 5, sondern vor allem die Möglichkeit der freien Vereinbarung im Paragrafen 2 noch immer eröffnet. Die GOZ, ob alt oder neu, ist nicht der PKV-Bema – von diesem Denken, das in vielen Praxen auch dank diverser Abrechnungsseminare und EDV-Abrechnungsprogrammen fatalerweise Einzug gehalten hat, gilt es sich rasch zu verabschieden. „Wir müssen es endlich schaffen, unsere Honorargestaltung von der Erstattung durch die Kostenträger zu trennen“, formulierte es ein Zahnarzt treffend. Für alle steckt in der GOZ-neu neben viel Arbeit und Ärger auch eine Chance, die eigene Praxis wirtschaftlich neu auszurichten.
Doch dazu benötigen die Kolleginnen und Kollegen kompetente Hilfestellung, denn gerade in puncto Betriebswirtschaft und Kosten der eigenen Praxis tun sich viele schwer – und nur wer seine Kosten kennt, kann seine Honorare wirtschaftlich und realistisch gestalten.
Mit der neuen GOZ sind aber auch die Solidarität und die Kollegialität unter den Zahnärzten in einer Region gefordert, um Untergrenzen für die Honorare bei häufigen Leistungen zu vereinbaren. Es gibt keinen Grund, zahnärztliche Leistungen zu Ramschpreisen anzubieten, um damit einen scheinbaren Wettbewerbsvorteil zu generieren. Oder sind Studium und ärztliche Leistung heute schon dem eigenen Berufsstand nichts mehr wert?
Eine Totalablehnung, wie sie jetzt mit Blick auf die Änderung des Paragrafen 12 mit der Überprüfung der Kosten der GOZ-neu bis Mitte 2015 gefordert wird, ist mit Sicherheit nicht im Interesse der Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Praxen. Es fragt sich auch, ob sie allein mit dieser neuen und in ihrer tatsächlichen Wirkung noch fraglichen Änderung zu rechtfertigen ist (Papier ist bekanntlich geduldig). Angesichts der Performance der schwarz-gelben Koalition ist deren Fortsetzung nach 2013 derzeit eher unwahrscheinlich. Kommt dann die „Einheitsversicherungskoalition“, kommt auch die Einheitsvergütung. Dann ist die GOZ-neu als Ausgangsbasis allemal besser als die GOZ-alt.
Gleichwohl gilt es natürlich, die GOZ-neu und ihre Folgen parallel juristisch kritisch zu durchleuchten – nicht nur mit Blick auf das Zahnheilkundegesetz und dessen Postulat einer Gebührenfestsetzung, bei der „den berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen“ ist. Dies sollen gerne auch die Richter am Bundesverfassungsgericht beurteilen.
Bleibt jetzt zu hoffen, dass sich die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer Ende dieser Woche entsprechend konstruktiv im Sinne der von ihr vertretenen Zahnärztinnen und Zahnärzte gestaltet. Endlose Personaldebatten sind bei aller berechtigten und auch nötigen Manöverkritik auf jeden Fall das falsche Signal. Aber es ist bekanntlich immer einfacher, die Köpfe anderer zu fordern, als konstruktiv Lösungen zu finden.
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