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15. November 2011 |  Politik aktuell

Keine Mehrheit für Totalablehnung der GOZ

Die Bundesversammlung (BV) der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich am Samstagvormittag gegen eine Totalablehnung der vorliegenden Novelle der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ausgesprochen. Sie übernahm den bereits auf der Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) am Donnerstag vergangener Woche verabschiedeten Antrag zur GOZ (siehe Seite 4) und stimmte ihm ohne Gegenstimmen bei großer Mehrheit zu. Ein zweiter vorliegender Antrag, in dem der Bundesgesundheitsminister aufgefordert wurde, die GOZ-Novelle komplett zurückzuziehen („Totalablehnung“), fand mit 43 Ja- und 92 Nein-Stimmen keine Mehrheit.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr warb auf der Bundesversammlung der BZÄK um die Unterstützung der Zahnärzte auch bei der GOZ-Novellierung. Foto: BZÄK/axentis

Vorausgegangen waren diesen Beschlüssen lange, kontroverse und zähe Diskussionen am Freitag. Die erwarteten und von einigen Delegierten im Vorfeld angekündigten persönlichen Angriffe auf den BZÄK-Vorstand unterblieben weitgehend – wohl auch unter dem Eindruck der Erklärungen von BZÄK-Vizepräsident Dr. Michael Frank zur Niederlegung seines Amtes und des Statements von BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.

Vor allem die Verfechter einer Totalablehnung der GOZ meldeten sich in der Diskussion breit und ausführlich mehrfach zu Wort, mit vielfach sehr ähnlichen Wortbeiträgen. Wie schon in der VV der KZBV spiegelte sich die schwierige Situation wider, eine aus Sicht der Zahnärzte in vielen Punkten unbefriedigende und unzulängliche GOZ-Novellierung doch mit Blick auf das politische Umfeld und die möglichen weiteren Entwicklungen in der Gesundheitspolitik hinzunehmen und keine Rücknahme zu fordern.

Engel wies die Delegierten darauf hin, dass eine Totalablehnung der GOZ nicht das Behalten der GOZ-alt, sondern eine neue, von einem externen Unternehmen ohne Beteiligung der Zahnärzte erarbeitete und vom Verordnungsgeber durchgesetzte GOZ-Novelle zur Folge haben werde. Diese werde mit Sicherheit für die Zahnärzte deutlich schlechter ausfallen als die jetzt vorliegende Novellierung. Er zog in seiner Rede an die Delegierten eine kritische Bilanz der GOZ-Genese: Die Zahnärzte seien bei dieser Sparnovelle, die niemanden glücklich machen könne, zwar angehört, aber nicht gehört worden. Die GOZ sei rein fachlich und betriebswirtschaftlich inakzeptabel. Mit Blick auf das gesamte Umfeld und absehbare künftige Entwicklungen aber würde er es für eine „große Gefahr halten, trotz aller Kritikpunkte diesen Entwurf komplett abzulehnen“, so Engel.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr gab am Freitagnachmittag vor der Bundesversammlung ein Statement zur Bilanz der Gesundheitspolitik der bürgerlich-liberalen Koalition für die Zahnärzte ab. Er erläuterte noch einmal die schwierigen Rahmenbedingungen für diese Gesundheitspolitik, so das Milliardendefizit in der Gesetzlichen Krankenversicherung, und die trotzdem für die Zahnärzte eingeleiteten strukturellen Verbesserungen, zum Beispiel im GKV-Versorgungsstrukturgesetz oder mit dem Ost-West-Angleich bei den vertragszahnärztlichen Honoraren. Er kündigte zudem an, dass doch noch eine Regelung zur besseren vertragszahnärztlichen Versorgung von alten und behinderten Menschen in das GKV-Versorgungsstrukturgesetz aufgenommen werden wird (siehe Seite 2, DZW 46/11).

In der GOZ-Novellierung habe er mit Blick auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Interessen vor allem der Finanzminister in Bund und Ländern abwägen müssen und sich hier – auch angesichts der Forderungen der Zahnärzteschaft selbst – gegen die Einführung einer Öffnungsklausel entschieden. Damit sei aber der Spielraum für mehr Honorarvolumen oder einen höheren Punktwert eingeschränkt gewesen.

Was den jetzt vom Bundesrat eingefügten und so heftig umstrittenen Paragrafen 12 mit der Evaluierungsklausel angehe, so sehe er das als Auftrag zu einer ergebnisoffenen Prüfung, der dann erst eine politische Debatte mit Mehrheitsfindung folgen müsse, bevor daraus eine eventuelle Entscheidung abgeleitet werde. Die so kritisch gesehene Begründung zu Paragraf 12 sei nicht Bestandteil der Verordnung. Er sei frohen Mutes, auch nach 2013 noch Gesundheitsminister zu sein und sichere den Zahnärzten diese offene Prüfung zu.

„Ich bin sicher, dass Sie in der Zusammenschau all dieser politischen Entscheidungen schon im kommenden Jahr sehen werden, dass Sie für die Zahnärzte doch eine Menge erreicht haben und vieles in die richtige Richtung geht“, warb Bahr um Zustimmung und Unterstützung auch für die GOZ-Novellierung.

Der Beifall für Bahr fiel eher verhalten aus. Wohl nicht zuletzt dank des geschickten Agierens des Vorsitzenden Dr. Hans-Hermann Liepe unterblieben aber auch die zuvor von einigen Delegierten angekündigten Protestaktionen gegen den Minister.

Beschlossen wurden weitere Anträge zur GOZ, so zur rechtlichen Prüfung und Bewertung der GOZ mit Blick auf eine Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht. (Eine Klage wird derzeit vom Justiziar des BDIZ EDI, Dr. Thomas Ratajczak, vorbereitet, die DZW berichtete). Zudem sollen der sogenannte GOZ-Senat und das zuständige Referat der BZÄK für kommende Aufgaben gestärkt werden. Vorbereitend auf die Umsetzung der neuen GOZ werden die Zahnärztekammern aufgefordert, die Zahnärzte bei der Abrechnung nach GOZ-neu auf der Grundlage der HOZ aktiv zu unterstützen. Allen Zahnärzten wird zudem empfohlen, bei allen planbaren Behandlungen einen individuellen Heil- und Kostenplan zu erstellen und mit dem Patienten zu vereinbaren. Einstimmig angenommen wurde ein Antrag des Vorstands, nach dem die zahnärztliche Liquidation künftig strikt von der Erstattung seitens der Kostenträger zu trennen ist.

Weitere Beschlüsse wurden zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für eine engere Zusammenarbeit von KZBV und BZÄK, für die Beteiligung der BZÄK im Gemeinsamen Bundesausschuss, gegen eine Beteiligung der BZÄK und der Länderkammern an der Einführung eines Bachelor-Studiengangs Dentalhygiene, zum Patientenrechtegesetz, gegen die Einführung eines Fachzahnarztes für Allgemeine Zahnheilkunde und für die Datenhoheit der Patienten gefasst (siehe auch die Zusammenstellung unter www.bzaek.de/deut scher-zahnaerztetag.html). Ebenfalls abgesegnet wurde der neue Haushalt inklusive der schrittweisen Erhöhung des Mitgliedsbeitrags mit Blick auf die Umsetzung des Konzepts „BZÄK 2020“, mit dem die BZÄK gestärkt und für die politischen Aufgaben besser aufgestellt werden soll.

Da der bisherige Vizepräsident Frank am Freitagmorgen erklärt hatte, dass er sein Amt niederlege (siehe Seite 1 unten), wurde nach Beschluss der BV am Samstagnachmittag ein neuer Vizepräsident gewählt. Zur Wahl stellte sich Prof. Dr. Christoph Benz, seit Dezember 2010 Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, der zunächst vom gesamten Vorstand als gemeinsamer Kandidat nominiert worden war. ZA Bertram Steiner (Berlin) schlug als zweiten Kandidaten den schleswig-holsteinischen Kammerpräsident Dr. K. Ulrich Rubehn vor. Dieser zog seine Kandidatur aber zurück.

Benz wurde mit 75 von 140 Stimmen von den Delegierten gewählt, erhielt allerdings auch 60 Gegenstimmen. Der Verband Zukunft Zahnärzte Bayerns (ZZB), dem Benz seit vielen Jahren angehört, gratulierte dem neuen Vizepräsidenten: „Benz zeichnet sich vor allem durch hohe Sachkenntnis in den Bereichen Alters- und Behindertenzahnheilkunde, Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement aus“, heißt es. Bereits im kommenden Jahr wird auf der Bundesversammlung der komplette geschäftsführende Vorstand neu gewählt werden.
Aufgrund der langen GOZ-Diskussion und der nötigen Nachwahlen wurden die ebenfalls für diese BV vorbereiteten Satzungsänderungen nicht mehr diskutiert und verabschiedet, sie sollen Gegenstand einer außerordentlichen Bundesversammlung im kommenden Jahr in Berlin werden.   

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