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15. November 2011 |  Politik aktuell

Zahnärztliche Vergütung am realen Leistungsbedarf orientieren

Nach langer und kontroverser Diskussion hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) am Donnerstag vergangener Woche in Frankfurt (Main) einen eigenen neuen Antrag zur Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) formuliert und einstimmig angenommen, der keine Totalablehnung oder Rücknahmeforderung enthält. Dieser Antrag wurde nach ebenso langen Diskussionen auch in der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer am Samstag übernommen und abgestimmt.

Die GOZ-Diskussion bestimmte nach den Berichten der KZBV-Vorstände ganz überwiegend die VV. Strittig war vor allem, ob und wie sich die KZBV zur GOZ positionieren soll und ob damit eine vollständige Ablehnung mit einer Aufforderung an den Bundesgesundheitsminister formuliert werden soll, die GOZ in der vorliegenden Form zurückzuziehen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer, in deren Aufgabenbereich die private Gebührenordnung fällt, ab Freitag ebenfalls mit der GOZ-Novellierung befasste.

Insgesamt lagen den Delegierten drei Anträge zur GOZ vor, ein mit der Bundeszahnärztekammer abgestimmter, recht umfangreicher Antrag des KZBV-Vorstands sowie zwei von den Delegierten Dr. Julius Beischer und ZA Bertram Steiner (Freier Verband Deutscher Zahnärzte) et al. formulierte Anträge. Deutlich wurde in der Diskussion, dass die Mehrheit der Delegierten keine „Totalablehnung“ der GOZ wollte.

Da sich weder für den Vorstandsantrag noch für die anderen Anträge Mehrheiten abzeichneten, wurde ein eigener neuer Antrag 3/17 formuliert, vom KZBV-Vorstand gestellt und von den Delegierten einstimmig angenommen (siehe Kasten auf Seite 4 DZW 46/11). Der jetzt vorliegende Entwurf der GOZ verstoße gegen Paragraf 15 des Zahnheilkundegesetzes, heißt es. Man fordere den Gesetzgeber daher auf, die Vergütung privatzahnärztlicher Leistungen an der Entwicklung des realen Leistungsbedarfs der Versicherten und nicht an willkürlichen Vorgaben hinsichtlich des damit verbundenen Ausgabenvolumens zu orientieren.

Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz hatte in seinem Bericht unter anderem über die im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Vorbereitung befindlichen Vorgaben zur Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Versorgung berichtet. Hier habe man zwischen Zahnärzten und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen einen bis auf wenige Punkte einvernehmlichen Vorschlag erarbeitet. Probleme bereiteten aber die Patientenvertreter, die mit einem eigenen, völlig unrealistischen Vorschlag antreten wollten. Fedderwitz verwies zudem auf die immer stärker in die Gesundheitspolitik eingreifende Finanzpolitik, auch eine Folge der zunehmenden Alimentierung des Gesundheitssystems aus Steuermitteln. Er warnte sowohl in der VV, als auch in seinem Statement zur Feierlichen Eröffnung und auf der gemeinsamen Pressekonferenz vor einer daraus resultierenden rein fiskalisch orientierten Gesundheitspolitik.

Der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer berichtete über die zähen Verhandlungen mit den Allgemeinen Ortskrankenkassen in Sachen Wohnortprinzip, über die Fortschritte bei der redaktionellen Zusammenführung der Bundesmantelverträge und den Stand bei den aktuellen Punktwertverhandlungen. Auch habe der GKV-Spitzenverband die KZBV erneut um Hilfe bei den Regelungen für Versicherte der nächsten in Insolvenz gehenden Kasse, der BKK für Heilberufe, gebeten. Die bereits für die City BKK getroffene Regelung, nach der die Versicherten noch ein Quartal über die Schließung ihrer Kasse hinaus ihre Anspruchsberechtigung mit der alten Karte nachweisen können, werde auch hier erneut angewendet werden.
Angesichts der GOZ-Diskussionen rückten die weiteren Themen der VV wie GKV-Versorgungsstrukturgesetz, Patientenberatung, elektronische Gesundheitskarte und Versorgung alter und behinderter Patienten in den Beratungen deutlich in den Hintergrund. Die entsprechenden Anträge wurden zügig abgestimmt.

Erstmals befasste sich ein Antrag des KZBV-Vorstands mit der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dieser wurde – nach deutlichen redaktionellen Änderungen auch auf Betreiben der nach wie vor einzigen Zahnärztin in der VV, der baden-württembergischen KZV-Vorsitzenden Dr. Ute Maier – von der Vertreterversammlung angenommen.

Das Versorgungsstrukturgesetz wurde als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Die Delegierten forderten den Gesetzgeber zudem auf, „die besonderen Rechte von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen auf eine angemessene zahnmedizinische Versorgung gesetzlich zu verankern und die nötigen Mittel dafür bereitzustellen“, und zwar auf der Basis des Versorgungskonzeptes, das KZBV und Bundeszahnärztekammer bereits im vergangenen Jahr vorgelegt haben.

Die „objektive und kompetente Patientenberatung“ müsse „eine zentrale Aufgabe des Berufsstands“ bleiben. Zukünftig solle die Kooperation und Koordination bei der Patientenberatung innerhalb des Berufsstands intensiviert werden. Das Vorhaben eines Patientenrechtegesetzes wurde begrüßt, vor einer Beweislastumkehr bei vermuteten Behandlungsfehlern zuungunsten des Behandlers aber gewarnt. Dies nutze dem Patienten nicht, sondern führe zu Defensivmedizin und einer unnützen Maximierung diagnostischer und therapeutischer Leistungen und damit zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung.

Einstimmig wandte sich die VV gegen den Vorstoß von Krankenkassen, „die Online-Anbindung der Arzt- und Zahnarztpraxen auf den ausschließlichen Zweck der Online-Prüfung der eGK zu reduzieren“. Der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Günther E. Buchholz hatte zuvor über die diesbezüglichen Aktivitäten der Kassen berichtet. Die Delegierten kritisierten den GKV-Spitzenverband, der hier ohne Information an die Leistungserbringer versuche, seine Ziele voranzutreiben. Für den Fall, dass dieser Alleingang fortgesetzt wird, „wird die KZBV aufgefordert, die Mitarbeit in der Gematik aufzukündigen“.  

(Die aktuellen Beschlüsse stehen als PDF zum Herunterladen auf www.kzbv.de.)

Mehr zu den aktuellen Themen auch in den Interviews mit dem KZBV-Vorstand auf
www.dzw-tv.de.

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