
BZÄK und KZBV sehen Patientenrechtegesetz in Wirkung kritisch
Zahnmedizinische Positionen noch einbringen – PKV begrüßt Entwurf –
Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) wird von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) kritisch gesehen, da er die Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung so gut wie nicht berücksichtigt.
„Die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung lebt in ganz besonderem Maße von dem Vertrauen der Patienten in ihren Zahnarzt. Daher unterstützen wir von je her eine Stärkung der Patientensouveränität und fördern die Transparenz in der Patienten-Zahnarzt-Beziehung. Wichtig ist jedoch, dass diese nicht durch zusätzliche, unnötige Bürokratie überfrachtet wird, die die freie Therapiewahl des Patienten gefährdet“, erklärte der Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel, in einer gemeinsamen Presseerklärung. Die geplanten Verschärfungen für Zahnärzte im Bereich der Einwilligung, Aufklärung und Dokumentation seien kritisch zu bewerten.
Der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz, bewertete den Gesetzentwurf ebenfalls kritisch: „Es ist grundsätzlich gut, wenn die Patientenrechte geordnet und gestärkt werden, gerade gegenüber den Krankenkassen. Aber manches, was im Gesetzentwurf gut gemeint ist, kann leider negative Wirkungen entfalten. Beispielsweise sollen Krankenkassen künftig innerhalb von maximal fünf Wochen über die Bewilligung von beantragten Behandlungen entscheiden, damit diese nicht mehr verzögert werden können. Das ist einerseits begrüßenswert, bedeutet aber andererseits, dass im zahnärztlichen Bereich ein seit Jahren bewährtes, gut funktionierendes medizinisches Gutachterverfahren infrage gestellt wird. Die Krankenkasse muss ihre Entscheidung ohne eine gegebenenfalls nötige körperliche Untersuchung, quasi im Blindflug treffen, weil ein Gutachten so kurzfristig kaum zu erstellen ist. Im Sinne des Patienten ist das nicht.“
Positiv bewerten BZÄK und KZBV, dass einer generellen Beweislastumkehr und einer verschuldensunabhängigen Haftung eine Absage erteilt wurde. Diese hätten zu einer Defensivmedizin geführt, heißt es.
Der Entwurf müsse als erster Aufschlag gesehen, gründlich analysiert und diskutiert werden, um auch die zahnmedizinischen Positionen in das Gesetzgebungsverfahren einbringen zu können.
Der PKV-Verband dagegen begrüßte den Gesetzentwurf. Viele der jetzt vorgesehenen Regelungen für gesetzlich Versicherte seien für Privatversicherte bereits gegeben. Das stärkste Patientenrecht sei allerdings die freie Arztwahl. Insofern sei die volle Patientensouveränität für Privatversicherte bereits gegeben, da sie ohne Überweisungen etc. frei ihren Arzt wählen könnten. „Der mündige Privatpatient erkennt zudem genau die Kosten seiner Behandlung“, heißt es in der Pressemitteilung.
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