
Die Tücken der neuen GOZ stecken oft in banalen Formulierungen
34. Deutscher Privatzahnärztetag nimmt auch Bezug auf das wirtschaftliche Umfeld –
Die Vorträge zur neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) dürften auf dem 34. Deutschen Privatzahnärztetag Ende vergangener Woche in Stuttgart aus aktuellem Anlass sicher das größte, weil praxisrelevanteste Interesse gefunden haben. Doch im Rückblick, in der Zusammenschau der Vorträge zum Tagungsthema „Private Zahnmedizin unter neuen Rahmenbedingungen“, bleibt bei manchem angesichts des dort beschriebenen Eingreifens des Staates in das private Umfeld und seines Versagen angesichts der anhaltenden Finanzkrise ein ungutes Gefühl.
Dr. Thomas Ratajczak, Fachanwalt für Medizinrecht aus Sindelfingen und als Justiziar des BDIZ EDI mit der Klage gegen die GOZ vor dem Bundesverfassungsgericht befasst (siehe auch DZW 50/11 und www.dzw.de), analysierte unter dem Stichwort „die Banalität des Bösen“ die in ihrer Wirkung für die zahnärztliche Praxis auch langfristig fatalen „kleinen“ Änderungen und Begründungen in der GOZ. So sei mitnichten die GOZ-neu mit der Bundeszahnärztekammer „konsentiert“: „Zum Gebührenverzeichnis stimmt das – zum Allgemeinen Teil aber so gut wie nicht. Die Nichtanhebung des Punktwerts wurde konsentiert mit der PKV, die Nichteinführung einer Öffnungsklausel (Paragraf 2a) mit der BZÄK“, so Ratajczaks Vermerk.
Auch beim Punktwert machte er mit Blick auf die alte Bugo-Z und die kostenneutral umgestellte GOZ-alt die Tücken deutlich. Die vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten 6 Prozent Steigerung des Honorarvolumens, tatsächlich bei 66.920 tätigen Zahnärzten (Stand: 19. November 2010) durchschnittlich pro Kopf 5.155,41 Euro mehr pro Jahr beziehungsweise 429,62 Euro mehr pro Monat, wirkten vor dem Hintergrund der geplanten Anhebung der Honorare von Juristen (nach der letzten Anhebung von 2004) noch enttäuschender. Die Tücken lägen vor allem in den vom BMG formulierten Begründungen für die 6 Prozent und die Nichtanhebung des Punktwerts, wie Ratajczak an Zitaten deutlich machte. Seine klare Aussage: „Die Begründung zur Nichtanhebung des Punktwerts überschreitet die Grenzen noch akzeptabler ‚sprachlicher Interpretation‘ eindeutig.“
Doch weitere Fallen stecken auch in den zunehmenden Streitigkeiten um die „medizinische Notwendigkeit“ von zahnärztlichen Leistungen und Behandlungsplanungen mit den privaten Krankenversicherern, wie Ratajczak an diversen Beispielen verdeutlichte. Diese hätten sich nie mit den eindeutigen Urteilen zum Beispiel des Bundesgerichtshofs abfinden können und würden, so seine Einschätzung, gerade die neue Formulierung des Paragrafen 2 Absatz 3 GOZ 2012 zu den Verlangensleistungen strapazieren, nach der solche Leistungen schriftlich vereinbart werden müssen. Sein Rat: Selbst in fraglichen Fällen immer vorsorglich eine schriftliche Vereinbarung nach Paragraf 2 Absatz 3 abschließen, sonst bleibt der Zahnarzt im schlimmsten Fall auf seiner Honorarforderung sitzen.
Eine weitere, scheinbar banale, aber in ihrer Folge böse Änderung in der GOZ ist das maschinenlesbare Rechnungsformular, das Zahnärzte ab 1. Juli 2012 verwenden müssen und das laut BMG-Begründung die „automatisierte formale Prüfung“ der Honorarabrechnungen erleichtern soll. Auch die von den Ländern noch eingefügte Nachprüfungsklausel zur finanziellen Auswirkung der GOZ im Jahr 2015 birgt Potenzial für weiteres Ungemach.
Dr. Susanne Woitzik, Expertin der ZA – Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft AG, Düsseldorf, vermittelte dann praktische Tipps zur GOZ. Anhand der Abrechnungsdaten der ZA zeigte sie auf, dass eine Zahnarztpraxis über alle Leistungsbereiche im Vergleich zur Abrechnung nach GOZ-alt 4,53 Prozent Honorar verliert, wenn sie dem Willen des Verordnungsgebers entsprechend zukünftig zu 2,3-fach liquidiert. Für die Durchschnittspraxis nach Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sind das bei den nicht über die GKV eingenommenen Honorare aus selbstständiger zahnärztlicher Tätigkeit rund 11.400 Euro jährlich weniger.
Nimmt man eine Steigerung der Kasseneinnahmen um rund 3 Prozent an, kommt die Praxis Ende des Jahres dann noch auf insgesamt 503.671 Euro Gesamteinnahmen. Da die Ausgaben auch prozentual steigen werden, bleiben beim Einnahmenüberschuss nach Woitziks Musterrechnung 9,78 Prozent weniger übrig als noch 2009. „Der Honorarverlust von 4,53 Prozent bei Umstellung auf Liquidation zum 2,3-fachen Satz bedeutet einen Verlust von 9,78 Prozent beim Einnahmenüberschuss“, so Woitzik, die eine eingehende Analyse der Einnahmenverteilung auf die Leistungen empfahl und eine Überprüfung des angesetzten Abrechnungsfaktors/neue Honorarkalkulation. Auch für sie ist eine schriftliche Vereinbarung nach Paragraf 2 Absatz 3 GOZ ein wichtiger Schlüssel zur Sicherung des Honorars. Optimiert werden müsse auch die Liquidation selbst; Überprüfung der Zahlungsfähigkeit der Patienten, Beratung zu Leistungen, Factoring etc. seien gute Wege, um die eigene Honorarsituation zu sichern; die Kenntnis aussagefähiger betriebswirtschaftlicher Kennzahlen zum Leistungsangebot der Praxis sei unbedingt sinnvoll.
Der erste Kongresstag vermittelte den Teilnehmern einen Blick in das wirtschaftliche Umfeld zahnärztlichen Tuns, gerade vor dem Hintergrund der internationalen Finanzmarktkrise und der zunehmenden staatlichen Eingriffe in die Privatsphäre, auch bei den Finanzen. Die Vorträge zeichneten dabei insgesamt ein eher grau-schwarzes Bild der Zukunft.
Norbert F. Tofall, wissenschaftlicher Mitarbeiter des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler, der mit seiner Initiative für einen Mitgliederentscheid in Sachen Eurorettungsschirm bundesweit bekannt wurde, gab einen sehr fundierten wissenschaftlichen Einstieg und die Definition von Markt, Geld, Bundesbank etc. Er arbeitete heraus, dass nicht etwa „die Märkte“ versagt haben, sondern dass die gegenwärtigen Probleme das Ergebnis fortgesetzter staatlicher Fehlentscheidungen sind.
Politisch beherrschte Notenbanken und künstlich reduzierte Zinsen führen zu Reaktionen. Es wurde deutlich, dass Schäffler und Tofall weiter daran arbeiten werden, eine neue ordnungspolitische Orientierung in Fragen der Geldpolitik möglich zu machen. Die Basis könne nur eine fortgesetzte Information über Ursachen und Zusammenhänge der Krise sein.
Der Rechtsanwalt und Philosoph Carlos F. Gebauer lag in seiner in satirischem Ton vorgetragenen Analyse nahe bei den Feststellungen Tofalls. Er machte deutlich, dass er selbst mit einer Periode fortgesetzter wirtschaftlicher Auszehrung rechnet. Deshalb, so sein launig vorgetragene Anmerkung, habe er seine Lebensversicherung realisiert und in einen Porsche investiert (Überschrift: „Ich war eine Lebensversicherung“). Gebauer sah Übergriffe des Staates auf jede Form privater Rücklagen auf die Bürger zu kommen. Deshalb sein Credo: Lieber jetzt gut leben und nur kleine Rückstellungen zu halten. Die würden voraussichtlich geschont, wenn zur Staatsrettung Privatvermögen vernichtet würden.
In einem fulminanten Vortrag nahm der renommierte Bonner Ökonomieanalytiker und Soziologe Prof. Dr. Erich Weede das Auditorium mit bei der Suche nach den wahren Ursachen der Finanzmarktkrise 2008 und der aktuellen Staatsschuldenkrise in Europa. Während in der Öffentlichkeit in der Retrospektive nach wie vor die Wahrnehmung vorherrscht, dass die von den USA ausgehende globale Krise im Jahr 2008 alleinig als Marktversagen und als „Krise des Kapitalismus“ zu interpretieren ist, sieht Weede staatliche Organe ganz entscheidend in der Verantwortung bei der Entstehung der katastrophalen Situation. Sowohl den Zentralbanken als auch der Finanzaufsicht seien schwere Fehler anzulasten. Insbesondere die lockere und asymmetrische Geldpolitik (mit anhaltend zu niedrigen Zinsen bei fehlender Anpassung an geänderte volkswirtschaftliche Kautelen) und die unzureichende Nutzung vorhandener Regulierungsinstrumente habe sich verhängnisvoll ausgewirkt. Weede vertritt daher die Auffassung, dass die dramatische Entwicklung und die globale Ausbreitung der damaligen Finanzmarktkrise ohne ein derart massives Staatsversagen überhaupt nicht möglich gewesen wäre.
Zu überraschenden Ergebnissen kommt der Soziologe auch hinsichtlich der augenblicklichen EU-Staatsschuldenkrise. Diese sei letztlich Konsequenz einer hauptsächlich in den 1960er-Jahren begonnenen, zunehmenden Verdrängung des Markts durch den Sozialstaat, wobei dieser dann auch noch größtenteils durch die Aufnahme immer höherer Schulden finanziert werde. Hierbei, so Weede, handele es sich um eine schleichende, politisch induzierte, Entwicklung mit der Folge, dass sich die Staatsquote in West- und Mitteleuropa im Verlaufe des 20. Jahrhunderts von ursprünglich 10 Prozent auf 50 Prozent erhöht habe. Insgesamt führe das dazu, dass wirtschaftliche Entscheidungen zunehmend nicht mehr von einzelnen (mittelständischen) Unternehmen, sondern zentralisiert von der Politik getroffen würden, mit entsprechend weitreichenden Auswirkungen bei Fehlern.
Auf der Individualebene habe sich durch die Ausbreitung des Sozialstaates in weiten Teilen der Bevölkerung die Meinung verfestigt, dass wirtschaftlicher Erfolg bestraft, fehlende Arbeitsmotivation und schwacher Einsatz hingegen belohnt werden solle. Befördert werde ein solches Denken beispielsweise durch die nicht zu rechtfertigende Steuerprogression und den Umfang der Sozialtransfers, wobei für letztere inzwischen rund 30 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) ausgegeben werde. Für die Zukunft liege die Befürchtung auf der Hand, dass auch die nachfolgenden Generationen von ihren Eltern entsprechend negativ geprägt und die Bereitschaft zu Leistung und Disziplin noch weiter nachlassen werde.
Diese Grundeinstellung in der Bevölkerung setze sich auf der Ebene der europäischen Staatengemeinschaft fort und münde in das aktuell zur Krisenbewältigung praktizierte Konzept der Schuldenhaftung beziehungsweise Transfergemeinschaft. Auch hier das fatale Denkmuster: Falsches werde verstärkt und Richtiges bestraft. Nach entsprechender Analyse kommt Weede bei der EU-Staatsschuldenkrise deshalb zu dem Schluss, dass die Alleinschuld hier ebenfalls letztlich bei der Politik anzusiedeln sei. In der Prognose werde es keinesfalls möglich sein, zugleich den Euro zu erhalten und unbegrenzte Zahlungen und eine steigende Inflation zu vermeiden. Man werde sich wohl mit zwei von diesen drei Übeln abfinden müssen.
Die derzeitige Staatsschuldenkrise sei letztlich Ausdruck einer Krise der westlichen Demokratien, in denen Werte wie Wohlstand und wirtschaftliche Freiheit durch die Regierungen zunehmend negiert oder sogar bekämpft würden. Um die gegenwärtige Krise der Euro-Länder zu überwinden, gibt es – so Weede in der sich anschließenden Diskussion – nur zwei wirksame Strategien: Rückkehr zur Politik des No-Bail-out (Nichtbeistandsklausel) oder Verkleinerung der Eurozone (mit Ausscheiden von Griechenland, Portugal, Spanien und gegebenenfalls Italien).
PZVD/adp-medien
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