
Kein „Kosten-Schock“ beim Zahnersatz
KZV Baden-Württemberg: Bild.de verkennt die Fakten! –
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) wehrt sich gegen die Berichterstattung in der Bild, wonach den Versicherten mit Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2011) ein „Kosten-Schock“ drohe, und stellt einige der Behauptungen richtig.
„Neue Gebührenordnung für Privatversicherte
Seit 1. Januar gilt für privatzahnärztliche Leistungen eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die alte GOZ war seit 1988 nicht angepasst worden. Nun gibt es nach 24 Jahren zum ersten Mal eine Anpassung um 6 Prozent. Dies bedeutet umgerechnet eine jährliche Steigerung um 0,25 Prozent.
Neue Leistungen
Die neue GOZ wurde in einer Arbeitsgruppe, bestehend unter anderem aus Privater Krankenversicherung, Bundeszahnärztekammer und dem Bundesministerium für Gesundheit, weitestgehend konsentiert. Neben der Anpassung des Honorars bei einzelnen Leistungen wurden neue Leistungen aufgenommen.
2,3-facher Satz = durchschnittliche Leistung
Das 2,3-fache des Gebührensatzes bildet gemäß Paragraf 5 Absatz 2 GOZ die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab.
Vergleicht man die Leistungen mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, so liegen über 60 Leistungen der neuen GOZ unterhalb des Niveaus der gesetzlichen Krankenversicherung.
Regelung für GKV-Versicherte
Seit 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnersatzversorgungen, unabhängig von der Versorgung, je Befund einen Festzuschuss für die Regelversorgung. Daran ändert sich durch die neue GOZ nichts.
Zwar kann es sein, dass durch die geänderte Gebührenordnung gegebenenfalls bei einzelnen Versorgungen die Zuzahlung steigt. Jeder Zahnarzt hat jedoch bereits bisher seine Preise betriebswirtschaftlich kalkuliert und wird dies auch in Zukunft tun. Eine automatische Kostensteigerung aufgrund der neuen Gebührenordnung, wie von bild.de behauptet, wird es deshalb nicht geben.“
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