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20. Januar 2012 |  Politik aktuell

„Nicht selten konterkarieren sich einzelne Maßnahmen gegenseitig“

Dr. Oliver Scheel zur aktuellen Studie zu den Verwaltungskosten –

 

Die Studie der Unternehmensberatung A.T. Kearney (Düsseldorf) zur Komplexität des Gesundheitssystems und zu den hohen „versteckten“ Verwaltungskosten hat für viel Diskussionsstoff auch bei Ärzten und Zahnärzten gesorgt (siehe DZW 1–2/12). Dr. Oliver Scheel, Partner und Vice President bei A.T. Kearney und Leiter des Beratungsbereichs Pharma & Healthcare, erläutert im Interview noch einige Hintergründe und Konsequenzen. Die ebenfalls gestellte Frage nach den Effekten einer Umstellung auf Kostenerstattung, wie sie immer wieder zum Beispiel vom Freien Verband Deutscher Zahnärzte gefordert wird, blieb unbeantwortet, da dieses Thema in der Studie nicht behandelt wurde.

Dr. Oliver Scheel, A.T. Kearney

DZW: Wurden für die Studie auch Zahnärzte befragt und wenn ja, wie viele?

Dr. Oliver Scheel: Ja, an der Befragung haben auch rund 250 Zahnärzte teilgenommen.

DZW: Gibt es in den von Ihnen erhobenen Daten deutliche Unterschiede zu den ärztlichen Kollegen und wenn ja, in welchen Bereichen?

Scheel: Nein, die Antworten der Zahnärzte haben sich nicht wesentlich von den Antworten ihrer ärztlichen Kollegen unterschieden.

DZW: Sie schreiben zur Studie: „Das deutsche Gesundheitswesen ist gekennzeichnet durch verwirrende Strukturen und Prozesse sowie stetig steigende Kosten. Trotz der vielen tiefgreifenden Reformen der letzten Jahre konnte bislang keine finanzielle Entlastung des Systems erreicht werden.“ Bei vielen Ärzten und Zahnärzten ist eher der Eindruck entstanden, dass mit jedem neuen Spargesetz neue bürokratische Kostentreiber für die Praxen implementiert wurden. Gibt es dafür Anhaltspunkte in Ihrer Erhebung?

Scheel: Das ist kein Widerspruch. Die ursprüngliche Intention der verschiedenen Gesundheitsreformen war es doch, die Arzneimittelkosten als zweitgrößten Kostenblock der GKV abzusenken – etwa durch Festbeträge bei Arzneimitteln. Dies konnte auch teilweise erreicht werden. Andere Hebel wiederum, wie die Aut-Idem-Pflicht bei den Verordnungen, dienten ursprünglich dazu, die Generikaquote zu erhöhen, haben aber nun zu großen bürokratischen Aufwendungen bei den Ärzten geführt und wirken dem ursprünglichen Einspareffekt entgegen. Diese zunehmenden Verwaltungsaufwendungen sind von der GKV bisher entweder nicht betrachtet worden oder wurden als nicht so gravierend erachtet.

A.T. Kearney hat in der Studie aber gezeigt, dass Verwaltungsprozesse durchaus ein wichtiger Kostenfaktor sind. Als Anhaltspunkte sind die vielen Tätigkeiten zu nennen, die die Ärzte in unserer Befragung angegeben haben. Fazit: Isoliert betrachtet, sind die bisher genutzten Hebel zur Senkung der GKV-Ausgaben zwar meistens sinnvoll, in Summe sind sie allerdings in ihrem Zusammenspiel und der Gesamtwirkung auf das System kaum mehr kontrollierbar. Nicht selten konterkarieren sich einzelne Maßnahmen auch gegenseitig. Die bei den Leistungserbringern entstehenden Verwaltungskosten wurden bisher unterschätzt. Daher haben wir diese Hebel auch als sogenannte Quick fixes bezeichnet.

DZW: Ein Teil der Kosten in den Praxen entsteht durch gesetzliche Auflagen, mit denen die Qualität der ärztlichen Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung gesichert werden soll, wie es heißt. Wird hier aus Ihrer Sicht zu viel kontrolliert, und werden damit nur Kosten produziert? Wie viel Dokumentation muss sein?

Scheel: In der Tat ist die Kernfrage, welche Dokumentationsanforderungen tatsächlich notwendig sind, um eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung sicherzustellen. Welche Dokumentationsanforderungen können entschlackt werden oder sogar ganz entfallen? Um diese Fragen konkret beantworten zu können, empfiehlt sich eine systematische Untersuchung aller zeitintensiven Arbeitsschritte. Aus Sicht unserer Studie gibt es zahlreiche Dokumentationsanforderungen, die auf diese Weise verschwinden dürften.

DZW: Sie sehen auch in der Vielzahl der konkurrierenden Anbieter und Interessengruppen, die zudem zu einer inzwischen undurchschaubaren Komplexität beitragen, einen wesentlichen Treiber für den Verwaltungsaufwand. Der Gesetzgeber hat dazu ja nicht unwesentlich beigetragen, zuletzt durch Modelle wie Selektivverträge, Wahlleistungen etc., nach dem Motto: Es muss mehr Wettbewerb ins Gesundheitswesen, damit es günstiger wird. Ihre Vorschläge – koordinierte Reduktion der gesetzlichen Kassen, Reduzieren des Portfolios an Produkten und Dienstleistungen auf ein sinnvolles Maß – gehen anscheinend in eine andere Richtung.

Scheel: Wettbewerb ist grundsätzlich sinnvoll. Das unterstützen wir auch. Allerdings sollte es ein sinnvoller Wettbewerb sein, der für das Gesamtsystem und damit auch für die Versicherten messbare Vorteile bringt. Die von Ihnen in der Frage genannten ersten Optimierungsansätze aus unserer Studie adressieren vor allem noch aus der Evolution des Systems entstandene Altlasten, die für einen sinnvollen und tatsächlichen Wettbewerb angegangen werden sollten. Erst wenn einige historisch gewachsene Strukturen und Spielregeln angepasst worden sind, kann unserer Meinung nach ein für das Gesamtsystem sinnvoller und effektiver Wettbewerb entstehen.

DZW: Bedeutet das Reduzieren von Produkten und Dienstleitungen auf ein sinnvolles Maß auch ein Ausgrenzen von Leistungen aus dem Katalog der GKV, wie es ja immer wieder diskutiert wird?

Scheel: Das Produkt- und Dienstleistungsportfolio sollte je Element systematisch auf Vollkosten- und Wertbeitrag untersucht werden. Als Ergebnis werden einige Elemente als Rationalisierungskandidaten identifiziert, und andere neue sinnvolle Elemente werden hinzukommen. In Summe wird es eine neue Komposition des Produkt- und Dienstleistungsportfolios geben, es wird kompakter und effektiver im Sinne des Gesamtsystems.

DZW: Sie sehen bei den Kassen, aber auch in der ärztlichen und zahnärztlichen Selbstverwaltung Sparpotenzial. Durch welche Veränderungen könnte der Gesetzgeber am schnellsten einen Effekt erzielen? Bei der Praxisgebühr?

Scheel: Die Praxisgebühr gehört auf den Prüfstand. Eine komplette Abschaffung ist aus unserer Sicht eine reale Option. Hauptansatzpunkte sind allerdings strukturelle Anpassungen des Systems wie die Reduktion der Anzahl bestimmter Akteure. Außerdem ist eine pragmatische und schnelle Entschlackung der aktuellen Dokumentationspflichten je Akteursgruppe und der damit verbundenen Bürokratie empfehlenswert. Jetzt ist das BMG als übergeordnete Instanz am Zuge, diese und weitere Schritte in die Wege zu leiten. (Lesen Sie mehr dazu hier)

Dr. Oliver Scheel ist Partner und Vice President bei A.T. Kearney und leitet mit seinem Hintergrund als Biochemiker den Beratungsbereich Pharma & Healthcare bei A.T. Kearney für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Er ist auf nationaler wie auf internationaler Ebene ein ausgewiesener Experte für das Gesundheitswesen und seit über elf Jahren für A.T. Kearney tätig. Schwerpunktmäßig berät er Unternehmen der Pharmabranche, Medizintechnik und des Gesundheitswesens. Dabei ist er spezialisiert auf die Themen wertschöpfungsketten-übergreifendes Komplexitätsmanagement, Strategieentwicklung sowie innovative Ansätze zur Optimierung im Bereich Operations (Beschaffung, Supply Chain und Produktion).

 

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