
Vom Wunsch nach Einheitlichkeit
von Chefredakteurin Dr. Marion Marschall –
Die Beweggründe sind klar: Die Zahnärzte werden mit der neuen Spar-GOZ am besten fahren, wenn sie möglichst geschlossen agieren und die Auslegung und Anwendung der GOZ in den Praxen auf einer Wellenlänge liegt – bei der Interpretation der Leistungsbeschreibungen und deren Kombinationsmöglichkeiten ebenso wie beim anzusetzenden Faktor und der freien Vereinbarung nach Paragraf 2 Absatz 3 GOZ. Wünschenswert wäre zudem, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen zumindest in ihrer Region auf eine Untergrenze für gängige Leistungen wie Füllungen verständigen könnten, die sie in ihrer Abrechnung nicht unterschreiten – angesichts des zunehmenden Wettbewerbs ein schwieriges Unterfangen.
Verständlich also, dass die Bundeszahnärztekammer mit ihrem frühzeitigen ersten Online-Kommentar zur GOZ 2012 hier ein Zeichen setzen und die Weichen für einen einheitlichen „Kommentar der Deutschen Zahnärzteschaft“ unter ihrer Oberhoheit stellen wollte. Einen solchen Führungsanspruch zu erheben, setzt allerdings voraus, dass man entweder selbst die anerkannt beste fachliche Kompetenz vorweisen oder im Vorfeld die besten Experten zum Thema für eine gemeinsame Arbeit gewinnen kann (ideal wäre natürlich beides, aber bleiben wir mal auf dem Teppich der standespolitischen Realität).
Die Kammern seien mit ihren Abrechnungsempfehlungen „wie die Priester, die von der Ehe reden: zölibatäre Theoretiker“, wie Dr. Daniel von Lennep es spitz formuliert. Im ersten Aufschlag des BZÄK-Kommentars entdeckten die Experten der Berufsverbände und Abrechnungsgenossenschaften jedenfalls nach ihren Angaben diverse Fehler und Unstimmigkeiten, die für die Zahnärzte in der Praxis unangenehme Folgen haben könnten. Und zumindest bei der Entstehung dieses ersten Kommentars waren die Berufsverbände und Fachgesellschaften nicht oder nur rudimentär beteiligt. Dass diese angesichts der Vorgeschichte in der Entstehung der Spar-GOZ 2012 besonders kritisch auf die nun angekündigten Aktivitäten der BZÄK mit einer Koordinierungskonferenz allein der GOZ-Referenten der Kammern schauen, überrascht nicht. Kieferorthopäden, Oral- und MKG-Chirurgen, aber auch die auf Funktionsdiagnostik und -therapie orientierten Zahnärzte sind in der neuen GOZ ohnehin nicht gut weggekommen. Eine möglichst praxisnahe und praxisfreundliche Auslegung ist für diese Spezialisten besonders wichtig, bergen doch gerade Implantatversorgungen, „Funktion“ und KfO-Behandlungen viel Streitstoff mit den Kostenerstattern. Nicht umsonst hat Abrechnungsexperte Dr. Peter Esser den Teilen zur Funktion und Implantologie besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Unbestritten hat der Vorsitzende des GOZ-Senats, Dr. K. Ulrich Rubehn, große Kompetenz in Sachen Abrechnung, war er doch unter anderem als stellvertretender Bundesvorsitzender des Freien Verbands der Experte für diese Themen und für die dann „schubladisierte“ GOZ 2009 einer der Hauptreferenten. Zu den GOZ-Referenten der Länder will ich mir kein Urteil erlauben. Doch warum nicht die Intelligenz der Vielen, der Verbände und Abrechner, gerade bei diesem wichtigen Thema nutzen und so tatsächlich einen Kommentar auf die Beine stellen, der den Titel „Kommentar der Deutschen Zahnärzteschaft“ im positiven Sinn auch verdient und so eine hohe Akzeptanz in den Praxen findet?
BZÄK und Kammern haben vor dem Inkrafttreten der neuen GOZ den Zahnärzten versprochen, ihnen rechtzeitig umfassende Informationen und Hilfestellungen für die Praxis bereitzustellen. Das ist längst noch nicht überall gelungen. Nicht in allen Bereichen läuft es so wie in Nordrhein, wo schon seit Monaten ein praxisnahes Fortbildungsprogramm vorbereitet wurde und läuft.
Die Zahnärzte jedenfalls werden rasch „mit den Füßen abstimmen“, bei wem sie die GOZ-Kompetenz für sich und ihre Praxis sehen. Die Kommentare und Fortbildungsangebote sind vielfältig, sicher auch qualitativ unterschiedlich. Zählen wird am Ende, wo sie praxisnahe und sichere Informationen und im Fall des Falles auch Hilfe finden. Was sie nicht brauchen können, ist ein „quasi offizieller“, aber praxisferner Kommentar der BZÄK, der den Kostenerstattern Tür und Tor für Auseinandersetzungen öffnet. Dann bleibt die Einheitlichkeit ein frommer Wunsch.
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