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07. April 2010 |  Assistenten

Mut zur Praxisübernahme

Praxisgründungsseminar der Zahnärztekammer Nordrhein auf dem Karl-Häupl-Kongress –

 

„Zahnärzte werden nicht arbeitslos.“ Mit diesem ermutigenden Satz eröffnete Dr. Peter Minderjahn, Vorstandsreferent für Finanzen sowie Nachwuchs- und Niederlassungsfragen der Zahnärztekammer Nordrhein, Anfang März das alljährliche Praxisgründungsseminar der Zahnärztekammer Nordrhein auf dem Karl-Häupl-Kongress im Kölner Gürzenich. „Sie haben noch dreißig bis vierzig Jahre Berufsleben vor sich. Wer mit einem Mittelklassewagen, einer Doppelhaushälfte und sechs Wochen Urlaub im Jahr leben kann, wird in den nächsten Jahren sein Auskommen haben. Das sind doch gute Aussichten!“

Demografische Entwicklung

Laut Minderjahn behält aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland die Zahnarztpraxis in der Zukunft ihre Chance. In vierzig Jahren werden vier von sechs Deutschen älter als sechzig Jahre sein. Im Jahr 2030 liegt die Lebenserwartung von Männern bei 80 und die von Frauen bei 84 Jahren. „Das Behandlungsspektrum für Zahnärzte wird sich zum Teil in die Alterszahnheilkunde verschieben, Sie werden gebraucht“, erklärte Minderjahn weiter.
Über die Alterszahnheilkunde, die Kieferorthopädie und natürlich die Implantologie hinaus würden sich Zahnmediziner weiter in Bereichen wie Onkologie, Innere Medizin, Immunologie oder Arzneimittelreaktionen spezialisieren. Auch die Parodontalerkrankungen nähmen stark zu, darauf müssten Zahnärzte reagieren, denn die Zahl der Füllungen und Extraktionen sowie die Prothetik seien in den Praxen rückläufig.

Die Zahnheilkunde wird weiblich

Spätestens im Jahr 2017 wird der typische Zahnarzt eine Zahnärztin sein. Bereits jetzt sind zwei Drittel der immatrikulierten Zahnmedizinstudierenden Frauen. Diese Zahlen bildete auch das Praxisgründungsseminar ab. Frauen werden aufgrund ihrer Lebensplanung den Beruf mit anderen Prioritäten ausüben. Mehr Zahnärztinnen werden in Anstellung arbeiten, Teilzeitarbeit und Praxisgemeinschaften werden zunehmen, auch der Zusammenschluss in zahnmedizinischen Versorgungszentren, wie in der Medizin bereits üblich, wird steigen.

Doch scheuen besonders Frauen oft das Risiko einer Praxisgründung. Hier setzte Diplom-Kauffrau Dr. Susanne Woitzik, Vorstandsreferentin für Kooperation und Geschäftsentwicklung der ZA – Zahnärztlichen Abrechnungsgenossenschaft (Düsseldorf), an. Denn die betriebswirtschaftlichen Zahlen des aktuellen KZBV-Jahrbuchs zeigen, dass Zahnarztpraxen in Deutschland im Durchschnitt einen Überschuss von 110.000 Euro im Jahr erwirtschaften. Der Median liegt bei 97.000 Euro. Wobei 50 Prozent der Praxen Summen von mehr als 97.000 Euro erwirtschaften, die andere Hälfte jedoch darunter bleibt. „Es gibt also Instrumente, sich so aufzustellen, dass eine Praxis den entsprechenden Überschuss erwirtschaftet“, folgerte Woitzik in ihrem Vortrag zu den betriebswirtschaftlichen Aspekten einer Praxisgründung.

Analyse der Ausgangssituation

  • Welche Qualifikationen habe ich?
  • Welche Vorlieben und Interessen habe ich?
  • Wo liegen meine Stärken und Schwächen?
  • Welche materiellen und finanziellen Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung?

Zielfindung

  • Welche Vorstellungen habe ich von meiner Praxis, und wie soll meine private Lebensführung aussehen?
  • Soll meine Praxis Tätigkeitsschwerpunkte aufweisen?
  • Möchte ich eine bestimmte Patientengruppe für meine Praxis gewinnen?
  • Wie viel möchte ich investieren?

    Eigentliche Planung und Umsetzung

  • Standort- oder Praxissuche
  • Einrichtung
  • eventuelle Personalsuche etc.

Kontrolle

  • Soll- und Ist-Abgleich
  • der persönlichen Ziele,
  • Vorstellungen und Möglichkeiten mit den
  • am jeweiligen Standort, den Räumen, den Stellensuchenden etc. gebotenen Möglichkeiten.

Dieses Rezept, mit dem alle Unternehmensberater arbeiten, lässt sich auf jedes Vorhaben anwenden und sollte zur Kontrolle immer wieder durchlaufen werden.

Honorarsicherung von Anfang an

Im zweiten Teil ihres Vortrags ging Woitzik auf die Honorarsicherung ein. Da es im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kaum Möglichkeiten gibt, die Einnahmen zu steigern, kann nur an den Stellschrauben GOZ und GOÄ gedreht werden. Praxisgründer müssen ihre Honorare genau kalkulieren, um die Rentabilität des Unternehmens sicherzustellen.

Eine Praxis braucht zahlungsfähige Patienten. Bonitätsauskünfte dürfen allerdings nur mit deren Einverständnis eingeholt werden. Erscheint die Bonität fraglich, empfahl Woitzik, Vorauszahlung zu vereinbaren. Kosten für Materialien und Leistungen, für die der Behandler schon in Vorkasse getreten ist, dürfen nicht zulasten seiner Praxis gehen.

Ein weiterer Schritt zur Honorarsicherung ist die Überzeugungskraft, mit der der Zahnarzt dem Patienten vermittelt, dass dieser selbst Geld investieren muss, um die für ihn optimale Behandlung zu bekommen. Die Argumente sollten mit dem Praxisteam entwickelt werden, da unterschiedliche Charaktere, Altersstufen und Bildungsgrade eine vollständige und schlüssige Strategie bringen. Außerdem ziehen dann im Gespräch mit dem Patienten alle an einem Strang. Der Abschluss von rechtssicheren Vereinbarungen, eine korrekte und zeitnahe Rechnungsstellung, konsequentes Mahnwesen – eventuell in Zusammenarbeit mit einem entsprechenden Dienstleister – sind zur Honorarsicherung unverzichtbar.

Woitzik forderte, auf berechtigte Ansprüche gegenüber den Krankenkassen zu bestehen, selbst wenn es sich im Einzelnen um kleine Beträge handelt; denn auch diese summieren sich mit der Zeit.
Abschließend mahnte sie: „Seien Sie anfangs maßvoll, Sie müssen nicht direkt alle Ideen umsetzen. Sie gehören zu einer stark umworbenen Zielgruppe. Wünsche können Sie sich auch noch erfüllen, wenn bereits Einnahmen fließen. Bringen Sie sich nicht in unnötige Abhängigkeiten.“
Als unabhängige Körperschaft verfolgt die Zahnärztekammer Nordrhein im Gegensatz zu kommerziellen Anbietern keine wirtschaftlichen Interessen mit ihren Praxisgründungsseminaren und Beratungen. Seminarleiter Minderjahn betonte: „Depots verfolgen ein Ziel: Sie möchten für Sie das Beste und für sich das Allerbeste.“

Praxisübernahmevertrag und Mietvertrag

Rechtsanwalt Joachim K. Mann von der Düsseldorfer Kanzlei Pyrkosch, Mann und Harms (PMH) rollte anschließend den Praxisübernahmevertrag aus Sicht des Käufers so detailliert auf, dass potenzielle Käufer Fallstricke erkennen und vermeiden können.

Mann führte auf, was genau in einem Praxisübernahmevertrag fixiert und verzeichnet sein muss, wie man beim Kaufpreis den Arztlohn kalkuliert und den Wert von Patientendaten ermittelt. Wie man deren Übergabe mittels Zweischrankmodell abwickelt, ohne die ärztliche Schweigepflicht und den Datenschutz zu verletzen. Er erläuterte die Vorteile einer Interimssozietät und referierte über die Konkurrenzklausel und deren Verhältnismäßigkeit. Außerdem mahnte der Rechtsanwalt an, die Zulassung für die GKV zum Übergabetermin einer Zahnarztpraxis sicherzustellen: „Eine Lapalie, die unbeachtet schnell existenziell werden kann.“

Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Sylvia Harms, ebenfalls PMH, informierte über die Tücken des Arbeitsrechts bei der Personalübernahme. Sie empfahl, Eckpunkte der Arbeitsverträge, Tätigkeitsbeschreibungen, Arbeitszeiten sowie die Vergütung rechtzeitig und genau zu prüfen: „Ein Zahnarzt sollte in puncto Arbeitsrecht sein Wissen permanent auf dem aktuellen Stand halten, denn Rechtslagen und Auslegungen ändern sich ständig. Außerdem beträgt die Verjährungsfrist bei Ansprüchen im Arbeitsrecht drei Jahre.“ Da mit zufriedenen und motivierten Mitarbeiterinnen vieles besser geht, sollte das Arbeitsrecht auch zur Mitarbeiterführung und -motivation genutzt werden.

(Artikel gekürzt)

Den vollständigen Artikel lesen Sie in der DZW 14/10 auf Seite 14.

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