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20. August 2010 |  Recht aktuell

Vorsicht vor Abzocke im Internet

Gerade Zahnärzte werden mit immer raffinierteren Tricks geködert –

 

Ein falscher Klick – und schon ist man drin – in der Falle der Internetabzocker. Gerade Zahnärzte, meist in Zeitnot, sind bevorzugte Opfer. „Willkommen bei abcload.de“ – mit diesen Zeilen begann eine E-Mail an Dr. Richard M., Zahnarzt aus Hamburg. Zugangsdaten, Passwort und Kundennummer wurden aufgelistet. Vierzehn Tage später kam eine neue E-Mail: „Da Sie von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch gemacht haben, erlauben wir uns die Rechnungsstellung für die bereitgestellte Dienstleistung.“ Neunzig Euro wären fällig. Dann kam die erste Mahnung, kurz darauf die zweite Mahnung, schließlich eine „außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ mit anhängendem Überweisungsschein.

Nach einem Bericht des Bundeskriminalamts stieg die Internetkriminalität um 60 Prozent. Firmen wie abcload.de locken mit kostenlosem Download und schicken dann doch eine Rechnung. Verbraucherschützer warnen davor, diese zu bezahlen. Die Verträge sind unwirksam. „Man wird mindestens ein Jahr mit Schreiben bombardiert“, so die Verbraucherschützerin Petra Steinhöfel aus Frankfurt. Internetnutzer sollten Widerspruch gegen die Forderungen einlegen. Musterschreiben und weitere Informationen gibt es bei den Verbraucherzentralen. IT-Experte Jochen Diebel aus München meint sogar: „Man sollte gar nicht reagieren – ab in den Papierkorb!“

Gesetzliche Lösung steht aus

Um Internetsurfer besser vor der Abzocke zu schützen, fordern die Verbraucherschützer Gesetzesänderungen. So solle es verpflichtend werden, vor dem Abschluss eines Vertrags noch einmal ausdrücklich auf die Kosten hinzuweisen (Anklicken eines Buttons). Dies sei zum Beispiel in Frankreich der Fall, wo es fast keine Probleme mit versteckten Gebühren gebe. Verbraucherschutz-Ministerin Ilse Aigner will Gebührenabzocker im Internet notfalls im Alleingang bekämpfen und nicht länger auf eine EU-weite Lösung warten. „Sollte bis zum Herbst nicht erkennbar sein, dass sich die Button-Lösung auf EU-Ebene durchsetzen wird, werden wir uns um eine nationale Regelung bemühen.“
Richtige Internet-Verträge müssen wesentliche Voraussetzungen erfüllen:
• Die Kosten müssen klar ersichtlich sein,
• die Akzeptanz der AGB müssen angeklickt werden,
• ferner die Art der Zahlung (Kreditkarte, Bank etc.),
• der eigentlich Vertragsabschluss muss angeklickt werden.

Dieses Vorgehen kennt jeder, wenn man etwa Theaterkarten ordert. Bei den Abzockern wird indes gemauschelt. Da wird zum Beispiel bei einer kostenlosen Anmeldung versteckt darauf hingewiesen, dass man auf den Widerruf verzichtet. Schon das ist ein Betrugsversuch. Das Landgericht Mannheim hat mit dem Urteil vom 12. Mai 2009, Az.: 2 O 268/08, belegt, dass die Aufhebung der Widerspruchsfrist nicht gültig ist.

Gerade ältere Menschen werden durch die bombastischen Droh-E-Mails und -Briefe verunsichert und zahlen. Diebel: „Etwa 25 Millionen Euro werden monatlich hierzulande mit dieser Masche abgeschöpft!“ Das Internet-Portal „Verein zur Existenzsicherung e.V.“ listet gleich 32 dubiose Abzockseiten auf.

Man muss nur dann reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte. Da die Abzock-Portale eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen, wird dies selten sein. Übrigens: Ganz Vorsichtige können den „Computer-Bild-Abzock-Schutz“ unter Nach einem Bericht des Bundeskriminalamts stieg die Internetkriminalität um 60 Prozent. Firmen wie abcload.de locken mit kostenlosem Download und schicken dann doch eine Rechnung. Verbraucherschützer warnen davor, diese zu bezahlen. Die Verträge sind unwirksam. „Man wird mindestens ein Jahr mit Schreiben bombardiert“, so die Verbraucherschützerin Petra Steinhöfel aus Frankfurt. Internetnutzer sollten Widerspruch gegen die Forderungen einlegen. Musterschreiben und weitere Informationen gibt es bei den Verbraucherzentralen. IT-Experte Jochen Diebel aus München meint sogar: „Man sollte gar nicht reagieren – ab in den Papierkorb!“

Gesetzliche
Lösung steht aus
Um Internetsurfer besser vor der Abzocke zu schützen, fordern die Verbraucherschützer Gesetzesänderungen. So solle es verpflichtend werden, vor dem Abschluss eines Vertrags noch einmal ausdrücklich auf die Kosten hinzuweisen (Anklicken eines Buttons). Dies sei zum Beispiel in Frankreich der Fall, wo es fast keine Probleme mit versteckten Gebühren gebe. Verbraucherschutz-Ministerin Ilse Aigner will Gebührenabzocker im Internet notfalls im Alleingang bekämpfen und nicht länger auf eine EU-weite Lösung warten. „Sollte bis zum Herbst nicht erkennbar sein, dass sich die Button-Lösung auf EU-Ebene durchsetzen wird, werden wir uns um eine nationale Regelung bemühen.“
Richtige Internet-Verträge müssen wesentliche Voraussetzungen erfüllen:
•    Die Kosten müssen
klar ersichtlich sein,
•    die Akzeptanz der AGB
müssen angeklickt werden,
•    ferner die Art der Zahlung (Kreditkarte, Bank etc.),
•    der eigentlich Vertrags-
abschluss muss angeklickt werden.

Dieses Vorgehen kennt jeder, wenn man etwa Theaterkarten ordert. Bei den Abzockern wird indes gemauschelt. Da wird zum Beispiel bei einer kostenlosen Anmeldung versteckt darauf hingewiesen, dass man auf den Widerruf verzichtet. Schon das ist ein Betrugsversuch. Das Landgericht Mannheim hat mit dem Urteil vom 12. Mai 2009, Az.: 2 O 268/08, belegt, dass die Aufhebung der Widerspruchsfrist nicht gültig ist.

Gerade ältere Menschen werden durch die bombastischen Droh-E-Mails und -Briefe verunsichert und zahlen. Diebel: „Etwa 25 Millionen Euro werden monatlich hierzulande mit dieser Masche abgeschöpft!“ Das Internet-Portal „Verein zur Existenzsicherung e.V.“ listet gleich 32 dubiose Abzockseiten auf.

Man muss nur dann reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte. Da die Abzock-Portale eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen, wird dies selten sein. Übrigens: Ganz Vorsichtige können den „Computer-Bild-Abzock-Schutz“ unter www.computerbild.de/download/COMPUTER-BILD-Abzock-Schutz-4568820.html herunterladen, der vor fiesen Internet-Tricksern warnt.

Philipp Burg  

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