
Qualitätsmanagement als der organisatorische Rahmen einer Praxis
Die Forderungen der Richtlinie mit überschaubarem Aufwand erfüllen –
In einer gut geführten medizinischen oder zahnmedizinischen Praxis sind die Grundelemente für ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM), wie sie in der „Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung“ des Gemeinsamen Bundesausschusses beschrieben sind, tägliche Übung. Diese Grundelemente in einen organisatorischen Rahmen einzupassen, kann sinnvoll sein, wenn die Organisation der eigenen Praxis so strukturiert werden soll, dass sie – wenn es denn gewünscht wird – auch zu einer Zertifizierung geführt werden kann.
Nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte/Zahnärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren am 1. Januar 2006 in Kraft getreten; ein bisschen später die für die vertragszahnärztliche Versorgung zum 31. Dezember 2006 (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung) [1].
In diesen Richtlinien sind die Grundelemente und die Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements aufgezeigt, sodass jeder Leiter einer medizinischen/zahnmedizinischen Praxis problemlos die bereits vorhandenen eigenen Strukturen mit den gesetzlichen Forderungen und Vorgaben abgleichen kann. Eine Anpassung des organisatorischen Rahmens der eigenen Praxis an diese Forderungen ist leicht möglich (siehe dazu auch die Beiträge im DZW Spezial 1/10 Praxisführung/Qualitätsmanagement, vor allem den Beitrag von L. Taubenheim, „Qualitätsmanagement – einfach und effektiv“).
Konkret werden in der „Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung“ fast nur Elemente angesprochen, die in einer gut organisierten und geführten Praxis schon immer täglich umgesetzt und angewandt werden. Der Praxisleitung und dem Team sollten diese verschiedenen Aspekte allerdings auch ganz konkret bewusst sein, um die bereits vorhandenen Organisationsinstrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements systematisch zu nutzen.
Eines der wichtigsten Qualitätsziele jeder medizinischen und zahnmedizinischen Praxis ist eine systematische Erfassung und Bearbeitung aller Rückmeldungen (Reklamationen, Beschwerden, „unwanted effects“) seitens der Patienten (Kunden). Die Erstaufzeichnung/Erfassung sollte am Empfang erfolgen und auf standardisierten Formularen vorgenommen werden. Dabei sind die vom Patienten vorgebrachten Fakten zu erfassen, die angewandten/verwendeten (Medizin-)Produkte festzustellen und die angewandten Verfahren zu definieren, um die Ursache(n) der Beanstandung möglichst komplett aufzuklären. Der Behandler hat zu entscheiden, ob die Ursache der „Reklamation“ anatomisch, materialtechnisch oder iatrogen bedingt ist.
In diesem Zusammenhang ist dann auch zu entscheiden, ob der Vorgang/Vorfall gemäß der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) meldepflichtig (Vorkommnis oder Beinahe-Vorkommnis) ist. Die systematische Aufbereitung aller Reklamationen führt dann möglicherweise zu der Konsequenz, dass Verbesserungsprozesse einzuleiten sind.
In diesem Zusammenhang ist eine vollständige Erfassung (Dokumentation) – nicht nur vor dem Hintergrund der Abrechenbarkeit – aller relevanten Daten hilfreich: Was für Medikamente wurden verabreicht, welche (Medizin-)Produkte wurden verwendet/angewandt, was zeigte „die Eieruhr“ (= maximale Anwendbarkeit), aus welchem LOT war das angewandte Produkt, war die Aufbereitung der wieder verwendbaren Produkte RKI-gerecht? Nur mit diesen Daten ist eine Rückverfolgbarkeit möglich und kann aufgeklärt werden, wo die Ursache der Patienten-Reklamation zu suchen ist.
Ein solches Qualitätsmanagementsystem muss alle für eine medizinische/zahnärztliche Praxis relevanten Aspekte, die auch in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgelistet sind, betrachten, es muss aber auch noch die gesetzlichen Vorschriften (Medizinproduktegesetz und MedProd-Betreiberverordnung, RKI-Richtlinie, MedProd-Sicherheitsplanverordnung, um nur die wichtigsten zu nennen) integrieren.
Wörtlich steht in der Richtlinie: „Die Vertragszahnärzte können bei der Einführung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements auf vorhandene Qualitätsmanagement-Systeme zurückgreifen oder ein eigenes Qualitätsmanagement-System einsetzen. Qualitätsmanagement muss dabei individuell auf die spezifischen und aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Patienten, der Praxisleitung und der Praxismitarbeiter bezogen sein. Es ist sicherzustellen, dass innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren (nach Inkrafttreten dieser Richtlinie) das in der Praxis eingesetzte System alle aufgeführten Grundelemente enthält.“ Der genannte Zeitraum von vier Jahren endet am 31. Dezember 2010.
Eine gut geführte Praxis hat bereits eine funktionierende Organisation, das heißt ein Qualitätsmanagementsystem. Um zu vergleichen, ob alles, was bereits existiert und praktiziert wird, auch gut strukturiert ist, langt es eigentlich, die regelmäßigen Publikationen zu dieser Thematik zum Beispiel in der Quintessenz seit Januar 2006 oder auch die Zusammenfassung aller Themen [3] zu lesen oder lesen zu lassen (von der am besten dafür geeigneten Mitarbeiterin). Damit das beschriebene, einrichtungsinterne Qualitätsmanagement auch – wenn es gewünscht oder möglicherweise sogar gefordert wird – problemlos zertifiziert werden kann, sind die Qualitätsmanagement-Verfahrensanweisungen systematisch nummeriert, sodass auch die – ebenfalls in der Richtlinie angesprochenen – Prozesse sichtbar werden.
Dr.-Ing. Ivo Möller, Hausen,
Lothar Taubenheim, Erkrath
(Artikel gekürzt)
Den vollständigen Artikel mit den entsprechenden Literaturangaben finden Sie in der DZW 20/10 auf Seite 15.
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