Jetzt Kunstkalender 2012 bestellen! Nur begrenzte Stückzahl...

18. Mai 2010 |  Praxismanagement und Praxismarketing

Was Zahnzusatzversicherungen leisten können – und was nicht

Andreas Spörl zur Bewertung von ZZV und der Frage, ob Zahnersatz wichtiger ist als Zahnerhalt und Prophylaxe –

 

Im Mai 2010 hat die Zeitschrift Finanztest Zahnzusatzversicherungen (ZZV) verglichen und bewertet. Zeitgleich veröffentlichte das bekannte Verbrauchermagazin Guter Rat ebenfalls einen Zahnpolicen-Test. Die Ergebnisse könnten nicht unterschiedlicher sein. Stellt sich die Frage: Wer hat den besseren Vergleich, wem soll man glauben? Hier finden Sie die Antwort auf diese Frage.

Dipl.-Kfm. Andreas Spörl

Als Zahnarzt sind Sie in der Regel die erste Anlaufstelle für Patienten, die den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung erwägen. Mit diesem Wissen können Sie weiterhelfen. Die unterschiedlichen Ergebnisse lassen sich leicht erklären: Der Vergleich von Finanztest beruht ausschließlich auf der Leistung für Zahnersatz (ZE). Guter Rat bezieht in den Test – basierend auf der WaizmannTabelle – neben der Leistung für Zahnersatz auch die Leistungsfähigkeit der Tarife in den Bereichen Prophylaxe und Zahnbehandlung mit ein. (Der Beitrag aus Finanztest kann online unter www.test.de für zwei Euro abgerufen werden, der Beitrag aus Guter Rat ist unter www.guter-rat.de/service/kiosk/heft_ 1636318.html kostenlos abzurufen.)

Die unterschiedliche Herangehensweise hängt wohl mit der Geschichte der ZZVen zusammen: Lange Zeit boten Zahnzusatzversicherungen ausschließlich eine Erstattung im Bereich ZE an. Doch seit 2005 hat sich dies entscheidend zugunsten der Patienten geändert. Mittlerweile gibt es Tarife, die vollständig leisten – das heißt, moderne ZZV-Tarife ermöglichen heutzutage eine bis zu hundertprozentige Erstattung in den Bereichen

  • Zahnersatz (inklusive Implantate),
  • Zahnbehandlung (zum Beispiel PAR-Leistungen bei zwischen 2 und 3,5 Millimetern Taschentiefe und Mehrkosten bei aufwendigen endodontischen Maßnahmen), sowie
  • Prophylaxe (zum Beispiel Professionelle Zahnreinigung – PZR – bis zu viermal [!] im Jahr).

Möchte man ZZVen hinsichtlich aller Leistungsmerkmale vergleichen, stößt man aufgrund der Komplexität von Tarifen unweigerlich an Grenzen, denn der Teufel steckt im Detail. Der Münchner Versicherungsmakler Hans Waizmann, bekannt durch seinen Versicherungsvergleich www.waizmanntabelle.de, hat unlängst einen Lösungsweg mit wissenschaftlichem Ansatz für dieses Vergleichsproblem entwickelt, den die Zeitschrift Guter Rat dankbar übernommen hat: In Kooperation mit Zahnärzten wurde ein Durchschnittspatient definiert, der während eines fixen Zeitraums (vier Jahre) ein bestimmtes Ausmaß an zahnärztlicher Behandlung benötigt beziehungsweise nachfragt. Die Gewichtung der Leistungen beträgt in etwa 10 Prozent Prophylaxe, 30 Prozent Zahnerhalt und 60 Prozent Zahnersatz. Vom Rechnungsgesamtbetrag für alle zahnärztlichen Leistungen von 5.970 Euro zieht man die GKV-Erstattung 970 Euro ab und berechnet für jeden Versicherungstarif, wieviel Prozent des verbleibenden Eigenanteils gemäß Tarifbedingungen erstattet werden.

Aufgrund dieser exakten Berechnungsmethode werden alle in den ersten Jahren offenkundigen sowie in den Bedingungen oft gut versteckten Leistungsbegrenzungen automatisch einkalkuliert. Das Ergebnis ist ein objektiver Wert, an dem sich die tatsächliche Erstattungsleistung jedes ZZV-Tarifs exakt ablesen und sinnvoll mit anderen Tarifen vergleichen lässt. Dieser mittlerweile schon etablierte „WaizmannWert“ orientiert sich bewusst nicht am „Geiz-ist-geil“-Denken. Denn was bringt es einem Patienten, wenn er eine Versicherung mit einem monatlichen Beitrag von fünfzehn Euro abschließt, von der er aber im „Schadensfall“ womöglich gar nichts bekommt oder zum Teil mehr als 50 Prozent der Behandlungs- beziehungsweise ZE-Kosten selbst tragen muss? Nichts – außer Frust. Aber dieser Frust projiziert sich in den seltensten Fällen auf seine Versicherung (denn die erstattet ja schon so viel sie kann), sondern auf Sie als Zahnärztin und Zahnarzt, die/der „so hohe“ Rechnungen schreibt.

Wenn Ihr Patient seine ZZV nach dem Gesichtspunkt „so leistungsstark wie möglich“ auswählt, hat das auch für Sie als Behandler/in große Vorteile: Die besten Tarife erstatten inzwischen sogar für Prophylaxe und weitergehenden Zahnerhalt meist bis 100 Prozent. Das bedeutet, ein in dieser Form zusatzversicherter Patient fragt pro Jahr mindestens zwei PZR-Behandlungen nach. Mit moderner ZZV entstehen ihm keinerlei Zusatzkosten. Ganz im Gegenteil, er bekommt auf diese Weise einen Teil seiner Versicherungsbeiträge als garantierte Erstattungsleistung zurück. Für Sie und Ihre Praxis bedeutet dieser „PZR-Effekt“: Garantierter Mehrumsatz durch Privatleistung – pro Jahr und Patient, wenn Sie ihn in einen PZR-Recall einbinden, fix und kalkulierbar.

Und damit relativieren sich auch die Beiträge „teurer“ Tarife: Setzt man eine PZR mit 80 Euro und den Beitrag mit monatlich 25 Euro an, werden dem Patienten bei zweimaliger PZR pro Jahr mehr als die Hälfte seines Jahresbeitrags garantiert erstattet. Diese Tatsache macht eine ZZV auch für Patienten mit makellosen Zähnen attraktiv, zumal dann auch krankheits- oder unfallbedingter Zahnersatz zusätzlich hochwertig mit abgesichert ist (normale Unfallversicherungen leisten dafür nicht).

Die Vorteile einer ZZV zeigen sich schon im Kindesalter unmittelbar nach Durchbruch der Zähne: Gute ZZVen erstatten für Kinder zum Beispiel die Intensiv-Prophylaxe und KfO-Behandlungen zu 80 bis 90 Prozent (KIG 2 Behandlungen und KIG 3-5 Mehrkosten). Für Jugendliche und Erwachsene spielen, neben fortwährender Prophylaxe und Zahnerhalt, langfristig natürlich Zahnersatzleistungen eine zunehmende Rolle. Eine moderne ZZV erstattet auch in diesen Bereichen bis zu 100 Prozent. Und hätten Sie gewusst, dass sich selbst Träger herausnehmbarer, intakter Prothesen noch bis ins hohe Alter zusatzversichern können? Sofern später zum Beispiel aufgrund eines athrophierten Kiefers eine festsitzende implantatgetragene Versorgung nötig wird, kann dieser Patient ebenfalls mit umfassender Erstattung rechnen.

Differenzierte (kostenlose) Checklisten (Prophylaxe, FIS, KfO, PZR, Endo, Paro, Implantate, Senioren) zur objektiven, zeitsparenden Information Ihrer Patienten – ohne namentliche Nennung von Versicherungen (Cave: Werbung!) finden Sie auf der Seite www.hanswaizmann.de/zahnarztservice. Das Wichtigste, auf das Sie Ihre Patienten in Zusammenhang mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung hinweisen sollten, ist die Tatsache, dass laufende und konkret angeratene Behandlungen logischerweise unweigerlich zum Leistungsausschluss führen, denn wenn ein Haus bereits brennt, wird es niemand mehr gegen Feuer versichern.

Fazit: Zusatzversichern macht am meisten Sinn, wenn nicht nur Zahnersatz, sondern auch Zahnerhalt und Prophylaxe hochwertig mitversichert sind, denn jeder eigene erhaltene Zahn ist besser als der beste Zahnersatz. Immer mehr Patienten wollen nicht nur Zahnersatz, sondern auch gute Zahnerhaltleistungen zusatzversichern. Der ZZV-Vergleich www.waizmanntabelle.de ist wissenschaftlich fundiert und berücksichtigt das, was Patienten zunehmend wünschen.

Andreas Spörl, München

Weitere Infos finden Sie unter www.hanswaizmann.de/zahnzusatzversicherung/id/56.

Eine Übersicht zu den aktuellen Vergleichen von Zahnpolicen finden Sie unter diesem Artikel in der DZW 20/10 auf den Seiten 7 bis 8.

Eigenen Kommentar hinzufügen

* - obligatorisches Feld

*




*

Kommentare

Keine Kommentare vorhanden.
Drucken / als PDF ausdrucken
DZW im Abo

DZW im Abo

Jede Woche: Die
Zahnarztwoche im
Abonnement

DZW TV

DZW TV

Informationen aus
der Gesundheits- und
Berufspolitik, Neues
aus der Zahnmedizin,
Hinweise auf
interessante
Veranstaltungen,
Interviews u.v.m.

Kommende Veranstaltungen

Prothetik EOM-Fortbildung: Effiziente Optimierung von vorhandenen Totalprothesen mit präimplantologischer Konditionierung 03.02 - 04.02 Hamburg
Übergreifende Gebiete Dentale Sedierung mit Lachgas 03.02 - 04.02 Frankfurt
Funktionsdiagnostik Curriculum zahnärztliche Funktionsdiagnostik und -therapie: Das Konzept der kraniofazialen Orthopädie, Teil 1 (Kurs 1) 03.02 - 04.02 Herne
alle Termine öffnen
Hier gelangen Sie zum Umfragearchiv.