
Alte Forderungen zu Geld machen
In vielen Zahnarztpraxen liegen mitunter uralte Schuldtitel jahrelang unangetastet im Keller. Man kann einen Teil dieser Forderungen zu Geld machen – wenn man Zeit hat und weiß, wie. Oder wenn man jemanden kennt, der es kann. Im Lauf der zahnärztlichen Tätigkeit sammelt sich nahezu zwangsläufig auch der eine oder andere Schuldtitel an. Das sind in der Regel Vollstreckungsbescheide gegen ehemals – und immer noch – zahlungssäumige Patienten, die aus Zeitgründen und wegen anderer fehlender Ressourcen nach mindestens einer fruchtlosen Zwangsvollstreckung ins Kellerarchiv gewandert sind.
Sind diese Titel wertlos und gehören sie insofern in den Schredder, oder schlummert hier noch finanzielles Potenzial und lohnt es sich insofern, hier aktiv zu werden? „Grundsätzlich kann man gegen diese Schuldner auch noch 30 Jahre nach der Erwirkung des Titels Zwangsvollstreckungen betreiben“, so Torsten Sterz, Geschäftsführer der Fach-Inkassostelle Medizininkasso in Offenbach.
Allerdings kann mindestens drei Jahre mit einer Realisierung im Wege der Zwangsvollstreckung nicht gerechnet werden, wenn der Schuldner nach fruchtloser Vollstreckung eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Denn dann gilt er für diese drei Jahre als „amtsbekannt pfandlos“ und ist, von Ausnahmen abgesehen, erst nach Ablauf dieser Frist erneut pfändbar. Kam es zu einer Privatinsolvenz und wurde die Forderung nicht angemeldet, kann man eigentlich nichts mehr machen.
„Die Realisierungswahrscheinlichkeiten sind bei titulierten Forderungen zwar deutlich geringer als bei unbezahlten Patientenrechnungen, die zum Zeitpunkt der Einleitung von Inkassoverfahren etwa 90 Tage alt sind. Überschlägig kann von einer Quote von etwa 15 bis 20 Prozent bei vollstreckungsfähigen Schuldtiteln ausgegangen werden. Bei ,frischen‘, untitulierten Forderungen sind es durchschnittlich immerhin 75 Prozent“, so Sterz von der Medizininkasso. Ob irgendwann noch Geld zu holen ist, hängt von drei Faktoren ab: Gibt es den Schuldner noch? Wo wohnt er, beziehungsweise juristisch korrekt formuliert, wie lautet dessen zustellfähige Anschrift? Und wie sind heute die finanziellen Verhältnisse, sind also wieder pfändbare Mittel vorhanden? Diese Fragen müssen systematisch und permanent abgearbeitet werden. Gelegentliche Einzelaktionen bringen nicht viel. Man muss sich also aktiv kümmern, weil sich diese Schuldner in aller Regel nicht unaufgefordert wieder beim Zahnarzt melden, wenn sie Geld haben. „Wir machen all das im Rahmen von Schuldner- und Forderungsüberwachungsverfahren“, so der Inkassoexperte.
Ermittelt und überwacht werden Schuldnerexistenz und -anschriften, natürlich auch nach diversen Umzügen. Schuldner entziehen sich durch Wohnsitzwechsel oft Gläubigerzugriffen, und ist die Umzugskette einmal unterbrochen, macht das die Arbeit nicht leichter. Wurde die Person postalisch identifiziert, ist die entscheidende Frage, wie die Finanzlage jetzt ist. „Das wird sorgfältig geprüft. Macht es dann aus unserer Sicht wirtschaftlich Sinn, veranlassen wir Zwangsvollstreckungen. Man darf sich zwar nicht zuviel davon versprechen, aber unser Überwachungsverfahren ist eine gute Möglichkeit, bei verloren geglaubten Forderungen irgendwann doch noch einen Teil des Gelds einzunehmen“, so Sterz. Und aus eigener Erfahrung berichtet Zahnarzt Dr. Uwe Löffler: „Ich habe diverse Titel, die in meiner Praxis über die Jahre angefallen sind, zur Medizininkasso ins Überwachungsverfahren gegeben. Tatsächlich haben die Spezialisten in nicht wenigen Fällen noch Geld geholt. Damit hatte ich eigentlich gar nicht mehr gerechnet.“
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