
Praxisliquidität trotz unbezahlter Patienten-Rechnungen verbessern
Zahnarztpraxen müssen heute auch nach betriebswirtschaftlichen Kriterien geführt werden. Neben Erlös-, Kosten- und Personalmanagement gerät das Forderungsmanagement immer mehr in den Fokus, denn bei einem bundesweiten Durchschnitt des nicht über die KZV vereinnahmten Privatanteils von 49,3 Prozent an den Gesamteinnahmen (2009; KZBV-Jahrbuch 2010) wird die Praxisliquidität ganz wesentlich durch die Qualität des Forderungsmanagements bestimmt. Dieses beginnt mit dem ersten Tag nach dem Abschluss der Behandlung als Sollwert für die Erteilung der Rechnung nach Paragraf 10 GOZ und endet mit dem Eingang der Zahlung oder der Ausbuchung der Rechnung, wenn der Patient zahlungsunfähig ist.
Gutes Forderungsmanagement schafft finanzielle Spielräume, senkt die Kosten und führt zu einer besseren Praxisbonität, die wiederum bei der Finanzierung von Investitionen wichtig ist. Dieses ökonomische Prinzip gilt für Zahnarztpraxen genauso wie für Unternehmen oder Länder. So zahlt Griechenland wegen bekanntermaßen schlechter Bonität fast 18 Prozent Zinsen, Deutschland hingegen nur 3 Prozent. Der Straffung des Mahnwesens kommt dabei besondere Bedeutung zu.
Doch wann ist das Mahnwesen der Praxis straff – und wann nicht? Und welche Auswirkungen hat ein straffes Mahnwesen? MedizinInkasso, ein Unternehmen für den Einzug unbezahlter Patientenrechnungen, kümmert sich nicht nur um die schlechten Zahler seiner Kunden, sondern gibt Zahnärzten professionelle Unterstützung im gesamten Forderungsmanagement. Dabei werden Optimierungsparameter zur Beschleunigung des Zahlungseingangs umgesetzt, so das Unternehmen. Neben einer zeitnahen Rechnungsstellung, die der Zahnarzt selbst vornimmt, sowie einem kurzen Zahlungsziel (MedizinInkasso empfiehlt maximal 21 Tage), spielen die offenen Tagesumsätze (oTU) als Orientierungs- und Zielgröße eine wichtige Rolle. „Denn Ziel ist es, die oTU zu optimieren und so das Liquiditätspotenzial der Praxis voll auszuschöpfen“, erklärt Diplom-Kaufmann Helmut Schlotmann, Geschäftsführender Gesellschafter von MedizinInkasso. Konkret heißt das: Die Anzahl von Tagen, die vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung bis zum Zahlungseingang auf dem Bankkonto des Zahnarztes vergehen, wird reduziert. Nach Einschätzung der MedizinInkasso können die Gesamt-oTU in den meisten Zahnarztpraxen um etwa 20 bis 30 oTU reduziert werden. Bei einem durchschnittlichen Privatumsatz von 227.000 Euro (laut KZBV-Jahrbuch 2010) verbessere das laut MedizinInkasso die Praxisliquidität dauerhaft um bis zu 19.000 Euro. „Der durchschnittliche Zinsaufwand für Praxisdarlehen kann dadurch um 10 bis 15 Prozent verringert werden“, so Schlotmann.
Dres. York und Doris Schulte-Frohlinde, die eine Gemeinschaftspraxis für Kieferorthopädie in Illingen an der Saar betreiben, bestätigen diese positiven Effekte: „Durch die konsequente Umsetzung der MedizinInkasso-Empfehlungen bezahlen unsere Patienten jetzt insgesamt viel schneller, und unsere Außenstände reduzierten sich drastisch auf deutlich weniger als einen Monatsumsatz. Was nach der letzten Mahnung noch offen ist, zieht MedizinInkasso zum großen Teil schnell ein. Ohne viel Aufwand habe ich meine offenen Posten und das Mahnwesen jetzt im Griff – und die Liquidität stimmt!“
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