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11. August 2011 |  Praxismanagement und Praxismarketing

Termingerechte Abgabe der Steuererklärung gefordert

Die Finanzverwaltung macht Ernst: Sie fordert Termintreue bei der Abgabe der Steuererklärung. Fristverletzungen werden nicht mehr toleriert, Fristverlängerungen nur noch in Ausnahmefällen gewährt. Wer sich nicht schnell auf die härtere Gangart der Finanzbehörden einstellt, riskiert hohe Verspätungszuschläge. Sie können bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer und bis zu 25.000 Euro betragen.

Dr. Axel Knoth/Foto: WWS-Gruppe

Betroffen sind Privatpersonen und Unternehmen. Wer keinen Berater in Anspruch nimmt, muss die Steuererklärung spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahrs einreichen. Wirkt ein Berater mit, läuft die Einreichungsfrist automatisch bis zum 31. Dezember des Folgejahrs. Ob und in welcher Form Fristüberschreitungen sanktioniert werden, hängt vom Einzelfall ab und liegt im Ermessen des zuständigen Finanzbeamten. Als Faustregel gilt: Die Höhe des Zuschlags beträgt 0,5 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung. Bei wiederholten Verspätungen oder grobem Verschulden können die Beamten weit höhere Zuschläge festsetzen. Achtung: Strafzuschläge drohen unabhängig davon, ob der Steuerzahler nachzahlen muss oder eine Erstattung erhält.

Steuerzahler sollten Verspätungszuschläge nicht einfach hinnehmen. Zwar ist ein vollständiger Erlass der Strafen nur selten durchsetzbar, doch häufig gelingt es, die Gebühren zu reduzieren. Es empfiehlt sich, zunächst mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt zu telefonieren, bevor schriftlich Einspruch erhoben wird. Im persönlichen Gespräch zeigen sich Finanzbeamte eher gnädig. Je nach Situation, etwa bei Stundungsanträgen, lassen sich die Behörden leichter überzeugen, wenn nicht der Berater, sondern der Steuerpflichtige selbst beim Finanzamt die Gründe für die Verspätung darlegt.

Auch die fristgerechte Zahlung von Steuerschulden ist Pflicht. Hierfür bleibt ein Monat Zeit. Andernfalls fordert der Fiskus obendrein einen Säumniszuschlag von 1 Prozent je überschrittenen Monat. Steuerzahler sollten frühzeitig Vorkehrungen treffen, um alle Fristen tatsächlich einzuhalten. Schon jetzt ist absehbar: Zum Jahresende kann es zu einem verstärkten Arbeitsaufkommen in Steuerkanzleien kommen.

Tipp: Unterlagen nicht auf den letzten Drücker zusammenstellen und die Steuererklärung frühzeitig in Angriff nehmen.

Dr. Axel Knoth, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Mönchengladbach  

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