Chance Praxis - Das Fachmagazin für Praxisgründer

29. Juni 2011 |  Praxismanagement und Praxismarketing

Neuer Tarifvertrag ab 1. Juli – Mehr Geld zur Altersvorsorge vom Arbeitgeber

Neues bei den Tarifverträgen für die Zahnmedizinschen Fachangestellten/Zahnarzthelferinnen: Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten/Zahnarzthelferinnen (AAZ) wird um ein Bundesland wachsen. Ab 1. Juli 2011 vertritt der Tarifpartner des Verbands medizinischer Fachberufe e.V. neben Zahnärzten aus Hessen, Westfalen-Lippe und Hamburg auch das Saarland. Zugleich tritt am 1. Juli 2011 der neue Tarifvertrag für die Altersvorsorge in Kraft.

Mit dem Beitritt des Saarlands sei das „Sozialpartner-Kleeblatt“ wieder komplett. Berlin hatte im Juni 2009 seinen Austritt aus der Tarifgemeinschaft erklärt, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung des Verbands medizinischer Fachberufe e.V. „Wir begrüßen den Schritt der Saarländer sehr und freuen uns für die Kolleginnen und Kollegen, denen damit mehr Transparenz sowie berufliche und wirtschaftliche Orientierung gegeben wird“, erklärte die Tarifexpertin und zweite stellvertretende Präsidentin des Verbands, Margret Urban.

Auch die Vorsitzende der AAZ, Dr. Elke Vietor, zeigte sich über die Erweiterung erfreut. Mit dem Saarland werde die Arbeitsgemeinschaft um ein Viertel reicher, sagte die Zahnärztin aus dem hessischen Langen. Beide Vertragspartner hoffen auf weitere Nachahmer. Ab 1. Juli 2011 gelten somit der Vergütung- und Manteltarifvertrag sowie der Tarifvertrag zur Altersversorgung und Entgeltumwandlung auch für das Saarland.

Am 1. Juli 2011 treten für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte die neuen Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung in Kraft. Damit erhöht sich der Arbeitgeberbeitrag jeweils um zehn Euro. Auf die Anhebung für Zahnmedizinische Fachangestellte hatten sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Zahnmedizinischen Fachangestellten Zahnarzthelferinnen (AAZ) Mitte Februar 2011 verständigt (die DZW berichtete). Mit dieser Erhöhung haben tarifgebundene Auszubildende und Beschäftigte mit mindestens 20 Wochenstunden nun Anspruch auf 30 Euro, bei weniger als 20 Wochenarbeitsstunden liegt dieser Satz bei 20 Euro.

Beide Verträge stehen auf der Website des Verbands unter www.vmf-online.de zur Verfügung. Sie haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2014. Ihre Umsetzbarkeit ist hinsichtlich der Höhe des monatlichen Arbeitgeberbeitrags auf die „Vorsorgeeinrichtung für Gesundheitsberufe“ (GesundheitsRente) abgestimmt, die mit den Tarifparteien entwickelt wurde, heißt es.

Eigenen Kommentar hinzufügen

* - obligatorisches Feld

*




*

Kommentare

Keine Kommentare vorhanden.
Drucken / als PDF ausdrucken
DZW im Abo

DZW im Abo

Jede Woche: Die
Zahnarztwoche im
Abonnement

DZW TV

DZW TV

Informationen aus
der Gesundheits- und
Berufspolitik, Neues
aus der Zahnmedizin,
Hinweise auf
interessante
Veranstaltungen,
Interviews u.v.m.

Kommende Veranstaltungen

Abrechnung Frühjahrs-Seminar 2012: GOZ 2012 – Annehmen – Umsetzen – Durchsetzen 22.05 Bad Zwischenahn
Abrechnung Frühjahrs-Seminar 2012: GOZ 2012 – Annehmen – Umsetzen – Durchsetzen 22.05 Neuss
Abrechnung Mit uns an die Spitze: Das GOZ 2012–Update 23.05 Willich
alle Termine öffnen

Amalgam ist nicht unumstritten: Es gibt viele Befürworter, aber ebenso auch viele, die Amlagam ablehnen. Wie halten Sie es in Ihre Praxis?

Ich lehne es aus gesundheitlichen Gründen ab. Ich lehne es aus ästhetischen Gründen ab. Ich verwende es nur auf ausdrücklichen Patientenwunsch. Für mich ist Amalgam bislang ohne Alternative
Hier gelangen Sie zum Umfragearchiv.