Chance Praxis - Das Fachmagazin für Praxisgründer

28. März 2011 |  Praxismanagement und Praxismarketing

Personalinvestitionen in der Zahnarztpraxis

Trotz allem technischem Fortschritt in der Zahnmedizin ist und bleibt die Qualität der zahnärztlichen Leistung in höchstem Maße von der Arbeit des Behandlers und seines Teams abhängig. Wer demnach als Praxisinhaber sein Behandlungsangebot auf einem hohen Standard halten will, kann dies nur durch kontinuierliche Investitionen in das eigene Personal erreichen. Ganz gleich, ob es darum geht, neue Behandler oder weiteres Fachpersonal einzustellen, Teammitglieder zu schulen oder das Team durch finanzielle Anreize noch weiter zu motivieren – all diese Maßnahmen haben miteinander gemeinsam, dass sie die Produktivität des Praxispersonals – und damit auch die Qualität des Behandlungsangebots – erhöhen.

Tobias Lensing

Analog zum vorausgehenden Teil unserer Serie „BWL in der Zahnarztpraxis“ (DZW 49/10), der sich mit Investitionen im Allgemeinen beziehungsweise in neue Technologien befasste, sind für die Bewertung von Personalinvestitionen folgende Leitfragen von Bedeutung: Welches Ziel soll durch die Investition erreicht werden? Welche Arten von Investitionen stehen zur Verfügung? Wann ist welcher Typ von Investition anzuraten? Wie sieht eine Beispielrechnung aus?

Sinn und Zweck von Personalinvestitionen

Ziel von Personalinvestitionen ist in erster Linie die Steigerung der Produktivität der Praxis. Dieses Ziel kann durch verschiedene Investitionsstrategien erreicht werden, die sowohl einzeln als auch parallel verfolgt werden können:
• Neueinstellung von Personal
• Fortbildung des Praxisteams
• Investitionen zur Teammotivation

Neueinstellung von Personal

Von besonderem wirtschaftlichem, aber auch organisatorischem Interesse ist die Erweiterung des Teams um eine/n neue/n Behandler/in oder eine weitere Prophylaxekraft. Als Voraussetzung hierfür muss zunächst ausreichend Behandlungspotenzial vorhanden sein. Geht man exemplarisch davon aus, dass die derzeitige Auslastung die Kapazitätsgrenzen des behandelnden Zahnarztes bereits überschreitet, und teilweise nicht alle Patienten direkt versorgt werden können, so wird die Situation geschildert, die in den meisten Fällen zur Neueinstellung von Personal führt.

In dem Beispiel in Tabelle 1 gehen wir davon aus, dass der Zahnarzt rund 180.000 Euro Honorarumsatz im Jahr (15.000 Euro monatlich) erwirtschaftet. Demgegenüber stehen in erster Linie die Personalkosten (das Gehalt des Zahnarztes) und die „Sonstigen Kosten“, etwa für Personal, Material und Miete. Nicht zu vergessen ist, dass durch die Einstellung eines weiteren Behandlers mit der Personalkapazität das Behandlungsspektrum und die Öffnungszeiten ausgebaut werden können. Mittelfristig kann sich der Praxisinhaber zudem vermehrt auf die Praxisführung konzentrieren und ist abgesichert, falls es zum Ausfall seiner Person kommt. Der Verzicht auf Neueinstellung von Personal produziert in einer solchen Situation daher wirtschaftliche, aber auch persönliche Verluste.

Fortbildung des Praxisteams

„Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein!“ – Dieser Aphorismus gilt auch in der Zahnarztpraxis: Eine ständige Weiterentwicklung der Praxis kann nur durch kontinuierlichen Ausbau des technischen Standards, vor allem aber auch durch stetige Weiterqualifikation des Personals erreicht werden. Eine solche Verbesserung der Fähigkeiten und Fertigkeiten des Praxisteams als Ganzem und jeder einzelnen Mitarbeiterin im Sinne des „Lebenslangen Lernens“ sollte daher unbedingt angestrebt werden, denn: Investition in Fortbildungen des Teams steigern sowohl die Produktivität als auch die Motivation des Praxispersonals.

Gerade engagiertes Personal muss die Möglichkeit zur Fortbildung erhalten, da es dadurch Anerkennung erhält und zusätzlich motiviert wird. Die Bindung zum Arbeitgeber wird dadurch deutlich erhöht.

Investitionen zur Teammotivation

In erster Linie sollte jeder Mitarbeiter eine gute Eigenmotivation mitbringen. Wollen Sie die Teammotivation jedoch aktiv fördern, so lässt sich dies zunächst über monetäre Anreize erreichen, zum Beispiel über Modelle der Umsatzbeteiligung. In unserer Ausgangssituation erzielt eine Praxis derzeit 50.000 Euro mit der Professionellen Zahnreinigung. Bei genauerer Analyse wird festgestellt, dass der Umsatz deutlich höher sein könnte, und es wird eine Umsatzsteigerung um 20 Prozent als Ziel festgelegt. Als Anreiz könnte jetzt eine Provision oder Beteiligung dienen, die einen Mehrumsatz oberhalb der 60.000 Euro greift. Somit wird das finanzielle Risiko des Praxisinhabers reduziert.

Weitere Überlegungen können beispielsweise auch Modelle der betrieblichen Altersvorsorge sein, die auch steuerrechtlich Vorteile mit sich bringen können. Der Staat bietet hier diverse Möglichkeiten an. Welche Alternative für die einzelne Praxis die attraktivste ist, sollte mit dem Steuerberater abgeklärt werden.

Andererseits lässt sich Teammotivation jedoch auch über gemeinsame Aktivitäten fördern. Neben der alljährlichen Weihnachtsfeier lassen sich auch weitere kleine Events einplanen, die der Förderung des Teamgeists dienen. Ein gemeinsames Praxisessen, ein Besuch im Musical oder gar ein gemeinsames Outdoor-Training wirken sich zum Teil noch lange Zeit positiv auf den dann wieder folgenden Arbeitsalltag aus.

Tobias Lensing, René Leimer, Bingen 

 
(wird fortgesetzt)

(Artikel gekürzt)

Den vollständigen Artikel lesen Sie in der DZW 13/11 auf Seite 18.

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