Wird der Urlaub nicht im Kalenderjahr gewährt und genommen, verfällt er. Nach Rechtsprechung ist dafür aber ein ausdrücklicher Hinweis des Arbeitgebers erforderlich.
Scheidet ein Praxispartner durch Kündigung und wird die Praxis durch den oder die verbleibenden Gesellschafter fortgeführt, stellt sich die Frage, ob er für seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen eine Abfindung erhält.
Der dritte Teil unserer Serie „Wenn Praxispartner getrennte Wege gehen“ klärt die Frage:
Wer darf die Homepage, Telefonnummer, Briefkopf im Fall der Trennung weiter benutzen?
O du fröhliche … Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Arbeitsrechtler und Professor an der Hochschule Fresenius, erklärt im Interview, was arbeitsrechtlich zu beachten ist.