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13. Oktober 2010 |  Wirtschaft aktuell

Immer mehr Ärger mit der Zahnzusatzversicherung

BDIZ EDI gibt Tipps und liefert Mustervorlagen – Umfrage im Netz –

 

Die Zahnarztpraxen werden immer stärker mit Zahnzusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte konfrontiert. In der neuen Ausgabe der Fachzeitschrift BDIZ EDI konkret informiert der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ ED) ausführlich über Sinn und Zweck dieses Versicherungsmodells und stellt dem Zahnarzt ein Patienteninformationsblatt sowie einen Mustertext für die Vergütung seines Aufwands bei Anfragen der Zusatzversicherungen zur Verfügung.

Die Mustertexte können ab sofort auf der Internetseite des BDIZ EDI unter www.bdizedi.org heruntergeladen werden.

In dem Beitrag „Die Zahnzusatzversicherung – und was der Patient erwartet“ geht Dr. Thomas Ratajczak, Justitiar des BDIZ EDI, einem komplexen Thema auf den Grund, das die Zahnarztpraxen in den nächsten Jahren zunehmend beschäftigen wird. 12,4 Millionen Deutsche waren bis Ende 2009 „zusatz“-versichert, 5,2 Prozent mehr als Ende 2008. „Wenn Patienten eine Zahnzusatzversicherung erworben haben, scheint ihnen offenbar niemand zu sagen, dass sie damit keineswegs den Schutz abgedeckt haben, den sie bei einer privaten Krankheitskostenvollversicherung hätten“, schreibt Ratajczak.

Der Medizinrechtsexperte aus Sindelfingen nennt vier Gesichtspunkte, die der Zahnarzt bei der Thematik Zahnzusatzversicherung beachten muss.

  • • Der Zahnarzt kann und sollte den Umfang des Versicherungsschutzes nicht beurteilen. Er erstellt aber einen Kostenvoranschlag nach Nr. 002 oder 003 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
  • • Der Zahnarzt selbst sollte nie den Rat zum Abschluss einer Zusatzversicherung geben, weil er die Leistungen der Versicherung nicht vorhersagen kann.
  • • Der Patient sollte wissen, dass die übliche Informationsanforderung seiner Versicherung auch dazu dient abzuklären, ob die Zusatzversicherung überhaupt bezahlen muss.
  • • Der Zahnarzt hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Zusammenstellung der Unterlagen, die die Versicherung anfordert.

Der BDIZ EDI stellt online eine Patienteninformation zur Verfügung, die der Zahnarzt an seine Patienten weitergeben kann. Auch für die Vergütung des Aufwands – Stichwort: Auskünfte über die bisherige Behandlung und die beim Patienten bisher erhobenen Befunde – gibt es einen Mustertext zum Download.

Um noch mehr Infos über die Erfahrungen der Praxen im Umgang mit der Zahnzusatzversicherung zu gewinnen, bittet der BDIZ EDI um Teilnahme an der ebenfalls unter www.bdizedi.org online stehenden Umfrage und Rücksendung an den Verband.   

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Kommentare

Michael H., 28.10.10 12:19:
Aufgrund der nur "ausreichenden" Leistungen der GKV sollte ein Zahnarzt grundsätzlich auf die Notwendigkeit einer Zahn- Zusatzversicherung hinweisen.
Aber: "Schuster bleib bei Deinen Leisten",
Empfehlungen sollten nach individueller Risikolage nur von Versicherungsmaklern für Zusatzversicherungen ausgesprochen werden
Keinesfalls sollte auf Verbraucherzentralen verwiesen werden, denn hier wird immer noch der günstige Beitrag als ein wichtiges Kriterium angesehen. Eine leistungsstarke Zahnversicherung kann nicht billig sein!
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