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„Wegen Z-MVZ muss keine Verschlechterung der Versorgung resultieren“

Die DZW hat Gesundheitspolitiker aller Bundestagsfraktionen zum Thema Z-MVZ befragt (6)
Im Rahmen der Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) haben die zahnärztlichen Standesvertreter, allen voran Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, vor den Folgen in der Versorgung, vor allem im ländlichen Raum, gewarnt und bereits vom „Ausverkauf zahnmedizinischer Versorgung an renditeorientierte Finanzjongleure und Spekulanten“ gesprochen. Z-MVZ gründende Zahn­ärzte sehen sich als verlässlicher Arbeitgeber und als Lösungsmodell für Zahnärzte, die ihre Praxis verkaufen wollen und sonst keine Käufer finden. Fachfremde Finanzinvestoren, wie beispielsweise Colosseum Dental, betreten gerade den deutschen „Gesundheitsmarkt“.
Etwa die Hälfte aller praktizierenden Zahnärzte geht in den kommenden zehn bis 15 Jahren in den Ruhestand. Die jungen Zahnärztinnen arbeiten lieber angestellt. Wie sieht die Lösung für die divergierenden Interessen aus Sicht der Gesundheitspolitiker aus? Sollten Z-MVZ stärker reglementiert werden? Wenn ja, wie?

Prof. Dr. Axel Gehrke, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion

Prof. Dr. Axel Gehrke, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion

„Wegen Z-MVZ muss keine Verschlechterung der Versorgung resultieren“

Die AfD steht für die soziale Marktwirtschaft und gegen Planwirtschaft. Wir stehen deshalb genauso zur freien Arztwahl wie dafür, dass auch Zahnärzte selbst entscheiden dürfen, ob sie lieber freiberuflich oder angestellt arbeiten möchten.
Da bei Patienten und Zahnärzten die Entscheidungen unterschiedlich ausfallen werden und sich Z-MVZ eher nicht im dünn besiedelten Raum ansiedeln werden, sehen wir die Einzelpraxis keineswegs als Auslaufmodell und die Versorgung im ländlichen Raum dadurch nicht bedroht.
Wenn nun fachfremde Investoren – wie Collosseum Dental (Jacobs) – Kliniken übernehmen und dort auch Z-MVZs ansiedeln, muss daraus aus Sicht der AfD-Bundestagsfraktion keine Verschlechterung der Versorgung resultieren: Denn genauso wenig wie angestellten Ärzten im Krankenhaus unterstellen wir Zahnärzten, dass sie ihre Patienten als Angestellte schlechter behandeln als Freiberufler.
Eines ist für uns aber klar: Ärzte und Zahnärzte dürfen auch als Angestellte in Fragen der Patientenbehandlung nicht an Weisungen nichtärztlicher Vorgesetzter gebunden sein. Das muss sichergestellt sein, wenn Fachfremde hier als Unternehmer auftreten. Und das gilt für private Investoren wie Colosseum Dental ganz genau so wie beispielsweise für Kommunen oder gemeinnützige Träger, die ja auch MVZs betreiben dürfen.