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05. September 2011 |  Hochschule

MFT empfiehlt Losverfahren statt Wartezeit

Rasche Entscheidung über Studienplatzvergabe macht Medizinstudium kalkulierbar –

 

Die Wartezeit soll künftig für die Zuteilung eines Medizinstudienplatzes keine oder nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Empfehlungen zur Wartezeitquote hat der Medizinische Fakultätentag (MFT) im Sommer in Rostock auf seiner Jahrestagung 2011 ausgesprochen.

Die Medizinischen Fakultäten in Deutschland schlagen vor, dass stattdessen ein Losverfahren, an dem jeder Bewerber insgesamt dreimal teilnehmen kann, darüber entscheiden soll, an wen die etwa 20 Prozent der Medizinstudienplätze vergeben werden, die derzeit aufgrund der Wartezeit zugeteilt werden. Die Wartezeit liegt im Moment bei mehr als sechs Jahren.

Laut einer Pressemitteilung des MFT müssen die Bewerber durch den Anstieg der Wartesemester eine nicht kalkulierbare lange Wartezeit in Kauf nehmen. Zudem liege bei einem späten Studienbeginn die Schulzeit so weit in der Vergangenheit, dass viele der Studienanfänger große Probleme damit hätten, dem Studientempo und den Inhalten zu folgen, sodass deutlich mehr Studierende aus der Wartezeitquote ihr Studium abbrächen, als solche, die aufgrund ihrer Abiturnote oder der Auswahlverfahren der Hochschulen zugelassen wurden. Davon abgesehen sei es volkswirtschaftlich nicht vertretbar, durch die Wartezeitquote gezielt Bewerber zuzulassen, die nach dem Studium eine deutlich verringerte Tätigkeitszeit als Ärztin oder Arzt hätten. So gebe es über 50-jährige Studienanfänger, die sofort einen Studienplatz über die Wartezeit erhielten.

„Die Bewerber profitieren von einer schnellen Entscheidung durch das Losverfahren, da die Wartezeit nicht kalkulierbar ist und ein anderes Studium auf die Wartezeit nicht angerechnet werden darf“, erklärt Prof. Dr. Dieter Bitter-Suermann, Präsident des Medizinischen Fakultätentags. Mit einem Losverfahren könnte innerhalb von 18 Monaten Gewissheit geschaffen werden. „Mit den drei Chancen zu einem frühzeitigen Studienbeginn dürfte dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit des Numerus clausus für Studienanfänger besser entsprochen werden als mit der bestehenden Praxis, die eher Aussteiger aus Studium und ärztlicher Praxis produziert.“ Die Absolventen wären zudem jünger und könnten den Arztberuf länger ausüben.

In die Entscheidung über die Vergabe von Medizinstudienplätzen in Deutschland fließen zurzeit mehrere Faktoren ein: die Abiturnote, die Wartezeit sowie Kriterien, die von den Universitäten unterschiedlich angewendet und gewichtet werden. Etwa die Ausbildung in medizinnahen Berufen und der Mediziner-Test, der an vielen Standorten zum Einsatz kommt.    

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