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Das kostet ein Lächeln

„Aligner-Behandlung und Patientensicherheit“ sind bald Thema einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

„Aligner-Behandlung und Patientensicherheit“ sind bald Thema einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Seit 2017 etliche Patente im Bereich der Aligner abgelaufensind, versuchen immer mehr gewerbliche Unternehmen hier Fuß zu fassen. Sie werben mit günstigen Angeboten, geraden Zähnen und einem schönen Lächeln. Ihre vermeintlich günstigen Angebote basieren auf Fernbehandlung, bei den die Patienten teils ihre Gebisssituation selbst erheben. Andere Unternehmen kooperieren mit Zahnärzten und Kieferorthopäden.

Und immer lockt der Gesundheitsmarkt

Kritiker fürchten eine weitere Vergewerblichung des Gesundheitswesens – hin zu einem Gesundheitsmarkt. Die ZÄKSchleswig-Holstein warnte früh ihre Mitglieder vor möglichen berufsrechtlichen Risiken einer Kooperation mit gewerblichen Anbietern. Und der BDK-Bundesvorsitzende Dr. Hans-Jürgen Köning attestierte den Aligner-Start-ups „eine eindeutige Standardunterschreitung bei Diagnostik und Therapie“. 2019 scheiterten die gewerblichen Aligner-Anbieter PlusDental und DrSmile vor Gericht mit dem Versuch, Warnungen vor ihren Geschäftsmodellen verbieten zu lassen. Da ist Streit um die Lizenz zum schönen Lächeln programmiert.

So wundert es wenig, dass die FDP-Bundestagsfraktion nun Anfang des Jahres ihren Antrag „Patientensicherheit bei Aligner-Behandlungen durchsetzen“ ins Parlament eingebracht hat, der den Deutschen Bundestag auffordert, dass Aligner-Behandlungen bei Zahnfehlstellungen ausschließlich von approbierten Kieferorthopäden oder Zahnärzten angeboten werden dürfen: „Paragraf 1 Absatz 3 ZHG definiert ‚Anomalien der Zahnstellung‘ als Krankheit, so dass die Korrektur von Fehlstellungen eine Behandlung einer Krankheit im Sinne des ZHG darstellt. Insofern handelt es sich bei einer Aligner-Therapie nicht um eine kosmetische, sondern eine zahnheilkundliche Behandlung.“ Der Antrag wurde an den Gesundheitsausschuss verwiesen und wartet dort nun auf seine öffentliche Anhörung.

Eine gemeinsame Stellungnahme von BZÄK und KZBV zum Antrag der FDP liegt bereits vor. Hierin unterstützen die Standesvertreter das Anliegen der FDP: „Gewerbliche Anbieter, die ohne eine ordnungsgemäße Einbindung von Zahnärzten insbesondere Untersuchungsleistungen durchführen, Behandlungsziele bestimmen und planen, Therapieschritte festlegen, Zwischenergebnisse kontrollieren oder Verläufe aktiv überwachen, überschreiten die durch das Heilpraktiker- und das Zahnheilkundegesetz gezogenen Grenzen und führen Heilbehandlung durch.“ Dadurch sei die Einhaltung zahnmedizinischer Standards problematisch. Bei gewerblichen Angeboten, die Zahnärzte mit einbeziehen, bliebe es häufig unklar, ob tatsächlich eine ordnungsgemäße Befundung und Eingangsdiagnostik stattfände und wer über die Durchführung der Aligner-Therapie entscheide. Die Standesvertreter kommen zum Schluss: „Vor diesem Hintergrund befürworten KZBV und BZÄK Bestrebungen, die Tätigkeit gewerblicher Aligner-Anbieter stärker zu regulieren.“

Bereits im April 2020 hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags eine Dokumentation „Zur Zulässigkeit gewerblicher Anbieter von Aligner-Zahnschienen“ vorgelegt. Hier werden die uneinheitlichen Auffassungen der Landesregierungen in der Hansestadt Hamburg und in Niedersachsen in der Beantwortung Kleiner Anfragen deutlich. Der Senat der Hansestadt positioniert sich eindeutig und stuft das Verfahren der Behandlung mit Alignern als Ausübung der Zahnheilkunde ein. Die niedersächsische Landesregierung sieht bei adäquater Diagnostik und regelmäßiger Behandlungskontrolle durch Ärzte keine „konkreten Anhaltspunkte dafür, dass der Vertrieb über das Internet die Sicherheit für Patientinnen und Patienten gefährden könnte“.

Zeit also, für rechtliche Klarheit zu sorgen, damit den Patienten das Lachen nicht vergeht.