Die Genossenschaft „Zahnarztpraxis vor Ort eG“ bietet Zahnärzten in Westfalen-Lippe eine eigene Praxis mit "Netz und doppeltem Boden" im Angestelltenverhältnis. Wer will, kann die Praxis später übernehmen.
Das Gesetzgebungsverfahren zum TSVG geht in seine finale Phase. Mittwoch, 13. Februar 2019, ab 15:00 erfolgt die zweite Sachverständigen-Anhörung - live: bundestag.de
Wenn die Praxis aus infektionsschutzrechtlichen Gründen geschlossen bleiben muss, haben Ärzte und Zahnärzte Anspruch auf Entschädigung. Was ist zu beachten?
Aus der Musterberufsordnung für Ärzte geht die Abgrenzung zwischen freiem Beruf und Gewerbe klar und eindeutig hervor: „Der ärztliche Beruf ... ist seiner Natur nach ein freier Beruf.“