Anzeige

Approbationsordnung: Neuregelung im Bundeskabinett beschlossen

Damit stehen die jungen Zahnmediziner kurz davor, nach mehr als 60 Jahren endlich eine AppO-Z zu erhalten, die den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen des Versorgungsgeschehens entspricht. Bei aller Erleichterung, dass sich endlich etwas tut, lassen sich hinsichtlich der Gestaltung und der Finanzierung aus dem Berufsstand auch kritische Stimmen vernehmen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sieht die Neuregelung der AppO-Z als weiteren wichtigen Schritt, die Ausbildung in den Gesundheitsberufen zu stärken und zukunftsfest zu machen, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Mit der längst überfälligen Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung setze man diesen Weg fort, so Gröhe: „Wir wollen künftigen Zahnärztinnen und Zahnärzten eine moderne, an die fachlichen Weiterentwicklungen angepasste Ausbildung bieten und legen damit den Grundstein dafür, dass den Patientinnen und Patienten auch weiterhin eine gute und hochwertige zahnärztliche Versorgung zu Gute kommt.“

Studenten im Hörsaal

Im Bundeskabinett ist sie jetzt einen Schritt weiter: Nach mehr als 60 Jahren sollen die Studenten endlich eine neue Approbationsordnung für Zahnärzte (AppO-Z) erhalten.

BZÄK fordert schnellen Beschluss des Bundesrats

Die Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung wird als nächstes dem Bundesrat zugeleitet, der noch zustimmen muss. Er wird sich voraussichtlich in der Sitzung am 22. September 2017 mit der AppO-Z befassen – zwei Tage vor der Bundestagswahl. Die Zustimmung des Bundesrats ist der am Ende alles entscheidende Punkt – die Bundesländer standen bislang auch wegen der von ihnen zu tragenden möglichen Kosten kritisch zur Novellierung. Deshalb appelliert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nun eindringlich an den Bundesrat und damit an die Bundesländer, mit einem schnellen Beschluss nun endgültig den Weg für eine moderne Approbationsordnung frei zu machen.

Junge Zahnärzte benötigen wegen der steigenden wissenschaftlichen Anforderungen der Zahnmedizin eine Approbationsordnung, die diesen Anforderungen gerecht wird, heißt es in einer Pressemitteilung der BZÄK. „Mit einem 60 Jahre alten Auto lässt sich auch kein Formel-Eins-Rennen gewinnen“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. Die BZÄK habe sich laufend aktiv in die Diskussionen eingebracht. Im Interesse der Patienten und der nachwachsenden Zahnärztegeneration fordere sie, nun endlich zu einem Abschluss zu kommen, um die qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung nicht zu gefährden.

Politik muss finanziellen Rahmen anpassen

Eine hochwertige und qualitätsgesicherte Zahnmedizin erfordere einen Ausbildungsstandard nach aktuellem Stand der Wissenschaft und entsprechende Rahmenbedingungen für die Hochschulen. Entsprechende Berechnungen zeigten, dass eine kostenneutrale Umsetzung der AppO-Z allerdings nicht möglich sei. Die BZÄK sieht damit die Politik in der Pflicht, sowohl die Ausbildungsbedingungen der angehenden Zahnärzte als auch die damit verbundenen finanziellen Rahmenbedingungen laufend an die steigenden Versorgungsanforderungen anzupassen.

Auch der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Christian Berger, appellierte an den Bundesrat und an die bayerische Landesregierung, den Weg für die neue AppO-Z jetzt freizumachen und die notwendigen Mittel bereitzustellen.

BdZM: Vorreiterrolle im europäischen Vergleich durch neue AppO-Z

Auch der Bundesverband der Zahnmedizinstudenten in Deutschland (BdZM) appelliert an die Bundesländer, die AppO-Z jetzt zügig zu verabschieden: „Von Anfang an stand für uns außer Frage, dass eine Novellierung nicht kostenneutral durchzuführen ist – daher fordern wir die Bundesländer dazu auf, sich der Bundesregierung anzuschließen und die zahnärztliche Ausbildung in Deutschland mit einer neuen AppO-Z voranzubringen und vor allem die finanziellen Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Nur so kann eine zukunftsgerechte Ausbildung von Zahnärzten in Deutschland erfolgen. Der BdZM rät dringend dazu, dass die AppO-Z noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.“

Der BdZM begrüßt in seiner Pressemitteilung, dass die meisten seiner Kernforderungen umgesetzt wurden, so die integrierte klinische Lehre, eine erhöhte Betreuung in den praktischen Kursen, problemorientierte Lehrveranstaltungen und ein Krankenpflegepraktikum in Kombination mit Famulaturen in Zahnarztpraxen vor oder während des Studiums. „Darüber hinaus heißen wir es gut, dass es auch weiterhin allen zahnmedizinischen Fakultäten möglich bleibt, unabhängig von den medizinischen Fakultäten, einen Modellstudiengang zu etablieren“, so der BdZM. Die neue AppO-Z sei der Grundstein für eine moderne Lehre an den Universitäten, mit dem die zahnmedizinische Ausbildung zu einem modernen und innovativen Studiengang werde, der im europäischen Vergleich wieder eine Vorreiterrolle einnehmen kann.

Finanzierungslücke sorgt für gebremste Begeisterung

Dass die finanzielle und personelle Ausstattung der Hochschulen nach jetzigem Stand unzureichend sei, davon ist auch PD Dr. Dr. Christiane Gleissner, Präsidentin der wissenschaftlichen Fachgesellschaft Gender Dentistry International e.V. (GDI), überzeugt: „Es gibt keinen Anlass für den großen unkritischen Jubel im Berufsstand, wie er sofort nach Verkündung zu hören gewesen ist.“ Sie sieht die Umsetzung der neuen AppO-Z bei den oft sogar sinkenden Budgets, mit denen die Zahnmediziner an den Hochschulen zu kämpfen hätten, als nicht realistisch an, heißt es in einer Pressemitteilung.

Beispielsweise solle bei der Patientenbehandlung ein Assistent lediglich drei Studierende beaufsichtigen. „Eine Verbesserung der Studierenden-Assistenten-Relation ist ein sehr guter Weg, die Qualität des Studiums zu erhöhen“, so Gleissner, „dies ist aber faktisch nur möglich, wenn die Zahl der Assistenten erhöht oder die Zahl der Studierenden drastisch reduziert wird.“ Lösungen für diesen Konflikt seien in der Verordnung nicht enthalten. Weitere Belastungen kämen auf die Hochschulen hinzu durch zusätzliche Prüfungen.

Hinsichtlich Prothetik geht künftige AppO-Z am Alltag vorbei

Als kritisch sieht die GDI ebenfalls, dass während des Studiums keine fundierte Expertise in zahntechnischer Ausbildung mehr vermittelt wird – zugunsten eines für das Fach Zahnmedizin fragwürdigen Krankenpflegepraktikums. Es sei zeitgemäß, dass der Fokus der Ausbildung auf „dem gesunden Zahn“ liege, mit der Eliminierung einer fundierten prothetischen Ausbildung werde allerdings dem Behandlungsbedarf der Patienten nicht Rechnung getragen, wie die Zahlen aus der aktuellen DMS V zeigten. Demnach fehlen beispielsweise bei jüngeren Senioren (65 – 74 Jahre) 11,1 Zähne im Durchschnitt, ohne Weisheitszähne; fast jeder fünfte Patient dieser Altersklasse war im Oberkiefer total zahnlos und rund jeder sechste im Unterkiefer.

Diese Daten, so Gleissner, machten eindrucksvoll deutlich, dass der Prothetik und damit auch der Funktion in einer modernen präventionsorientierten Zahnmedizin ein ganz erheblich größeres Gewicht zukomme als es die neue AppO-Z einräume. Die Änderungen in der neuen AppO-Z gingen hinsichtlich der Prothetik am Alltag in den Praxen vorbei und hinsichtlich mancher Vorgaben am Alltag in den Hochschulen.

Jahrelange Diskussionen im Vorfeld

Die zahnärztliche Ausbildung erfolgt zur Zeit auf der Grundlage der aus dem Jahr 1955 stammenden und seitdem weitgehend unveränderten Approbationsordnung für Zahnärzte. Zwar bieten die Universitäten im Rahmen der Möglichkeiten, die die Approbationsordnung erlaubt, auch heute schon eine moderne Ausbildung an. Dennoch sei es wichtig und notwendig, heißt es in der BMG-Pressemitteilung, auch die rechtlichen Grundlagen an die Weiterentwicklungen der vergangenen Jahre anzupassen und die Ausbildung zukunftsfest zu machen. Der Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung sind jahrelange Diskussionen mit Experten, den Verbänden und den Ländern vorausgegangen.

So soll das Zahnmedizinstudium nach einer neuen AppO-Z ablaufen

Das Studium gliedert sich in Zukunft in einen vorklinischen Studienabschnitt von vier Semestern, in dem das medizinische und das zahnmedizinische Grundlagenwissen vermittelt werden, und in einen klinischen Studienabschnitt von sechs Semestern für die praktische Ausbildung.

Die Studiengänge Zahnmedizin und Medizin sollen in den ersten Semestern angeglichen werden und den klinischen Studienabschnitt durch mehr medizinische Unterrichtsveranstaltungen ergänzen. Dadurch werden Allgemeinerkrankungen künftig besser in der zahnmedizinischen Ausbildung abgebildet.

Zahnmedizinische Befunde können als Früh-, Leit- und Begleitsymptome Hinweise für die Diagnostik und Therapie einer Allgemeinerkrankung geben. Umgekehrt haben allgemeinmedizinische Erkrankungen und deren Therapie Einfluss auf die zahnärztliche Behandlung.

Prävention bekommt einen wichtigen Stellenwert

Die Schwerpunkte Vorsorge und Zahnerhaltung sollen künftig besser und noch frühzeitiger in die Ausbildung einbezogen werden. Durch ein neues Wahlfach und die Einführung des Querschnittsbereichs „Wissenschaftliches Arbeiten“ werden die Fähigkeiten der Studenten zum wissenschaftlichen Arbeiten gestärkt.

Außerdem soll das Studium fächerübergreifend und problemorientiert ausgerichtet sein, um damit den Ansprüchen an eine moderne und interdisziplinäre Lehre gerecht zu werden. Verbessert werden soll zudem das Betreuungsverhältnis von Dozenten zu Studenten bei der praktischen Ausbildung.

Stimmt der Bundesrat zu, tritt der Großteil der Verordnung voraussichtlich am 1. Oktober 2018 in Kraft. Die Verordnung im Wortlaut gibt es auf der Website des BMG. dzw