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Aufbereitung richtig vorbereiten

Bei einem Transport innerhalb der Praxis, zum Beispiel auf einem Behandlungstray oder -tablett zum Aufbereitungsraum, ist durch die kontaminierten Instrumente in der Regel keine Gefährdung zu erwarten.

Bei einem Transport innerhalb der Praxis, zum Beispiel auf einem Behandlungstray oder -tablett zum Aufbereitungsraum, ist durch die kontaminierten Instrumente in der Regel keine Gefährdung zu erwarten.

Bevor Medizinprodukte zur erneuten Verwendung aufbereitet werden dürfen, muss der für die Praxis­hygiene Verantwortliche (Zahnarzt/Zahnärztin) eine Risikobewertung vornehmen, nach der die in seiner Praxis ver­wendeten zahnärztlichen Instrumente als unkritisch, semikritisch oder kritisch einzustufen sind, heißt es im aktuellen Hygieneplan des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ, dahz.org) in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Zahnmedizin der Deutschen Gesellschaft für Kranken­haushygiene (DGHK), der auch Beispiele für eine solche Risikobewertung und Einstufung nennt.

Nachstehend ein Auszug aus dem Hygieneplan, „Vorbereitung der Aufbereitung (Vorbehandlung, Sammlung, Transport und Zwischenlagerung)“:

Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Aufbereitung von  Medizinprodukten ist in der Regel eine Vorbereitung (Vorbehandlung und Sammlung) notwendig, insbesondere dann, wenn sie zwischengelagert werden sollen.

  • Grobe Verschmutzungen (zum Beispiel durch Zement, Komposite) sollten unmittelbar nach der Behandlung am Behandlungsplatz, zum Beispiel mit einem Zellstopftupfer, entfernt werden.
     
  • Benutzte Medizinprodukte sind vom Behandlungs- in den Aufbereitungsraum beziehungsweise -bereich zu bringen. Beim Transport ist darauf zu achten, dass die Medizinprodukte mechanisch nicht beschädigt werden. Bei besonders empfindlichen Medizinprodukten sind gegebenenfalls entsprechende Fixiermöglichkeiten zu benutzen.
     
  • Bei einem Transport innerhalb der Praxis, zum Beispiel auf einem Behandlungstray oder -tablett zum Aufbereitungsraum, ist durch die kontaminierten Instrumente in der Regel keine Gefährdung zu erwarten. Erfolgt die Aufbereitung räumlich getrennt von der Praxis, sind geschlossene Transportbehälter zu verwenden.
     
  • Der maximale Zeitraum bis zur maschinellen oder manuellen Aufbereitung ist bei der Validierung festzulegen, um chemische Schädigungen (beispielsweise Korrosion bei Verwendung von Kochsalzlösungen) oder Antrocknung von Rückständen zu minimieren.
     
  • Vor der Aufbereitung ist eine Trockenlagerung zu bevorzugen. Eine Nasslagerung in Wasser oder Desinfektionslösung ist wegen der Gefahr der Korrosion beziehungsweise einer Schaumbildung im RDG zu vermeiden.
     
  • Angaben der Hersteller der Medizinprodukte zu den Aufbereitungszeiten oder -verfahren (etwa Vorreinigung im Ultraschallbad) sind zu berücksichtigen.
     
  • Zerlegbare Medizinprodukte sind vor der weiteren Aufbereitung nur dann auseinanderzunehmen, wenn dies in den Aufbereitungsangaben der Hersteller gefordert wird.
     
  • Aus Gründen des Arbeitsschutzes ist auf die Anwendung von Druckluft und Spritzpistolen zu verzichten.