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Bildungsurlaub: Mehrheit der Beschäftigten nutzt ihn nicht
Weiterbildung

Neben den schönsten Wochen des Jahres können die meisten Arbeitnehmer einen zweiten Urlaub nehmen – den Bildungsurlaub. Doch nur eine Minderheit nutzt den gesetzlich garantierten Anspruch auf jährlich eine Woche Auszeit vom Job. Die Deutsche Anwaltauskunft (DAV) informiert.

Bildungsurlaub gesetzlich garantiert

"Außer in Baden-Württemberg und Bayern garantieren Landesgesetze das Recht auf Bildungsurlaub“, erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer anerkannten Bildungsmaßnahme. Das könne ein Sprachkurs aber auch ein Lehrgang zur Gesundheitsförderung sein. "Wenn der Kurs von den Behörden anerkannt ist, darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht ablehnen", so der Experte der Deutschen Anwaltauskunft. Auch die Fortzahlung des Lohns sei genauso garantiert, wie beim normalen Urlaub.